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Der Jammer mit den Schiffsfonds – oder wie die Altersvorsorge absäuft

Ein lukratives Anlagevehikel – so auf jeden Fall stellten sich die Emittenten dieser Assetklasse es sich vor – sollten die in den 90er Jahren an fast jeder Strassenecke aufgelegten Schiffsfonds sein und die Anleger mit traumhaften Renditen überschütten. Da wurden plötzlich Vermittler in ihrem 1 – Mann – Büro zu wahren Fondsexperten und priesen Produkte mit solch schillernden Namen wie „MS Santa Clara“, „MS Santa Bella“, „MS Santa Felicita“ oder „MS Bona Vista“ an. Aber auch alle führenden Banken, Versicherungen und Fondsgesellschaften wetteiferten auf den Kapitalmärkten um die Gunst der kleinen und mittleren Anleger. Schliesslich, so konnte man es immer wieder lesen und hören, waren diese geschlossenen Fonds nicht nur ein Steuersparmodell, sondern auch bestens für die Altersvorsorge geeignet. Namentlich waren es die „Big Player“ der Branche wie die „Dr. Peters Gruppe“, „MPC“, „HCI Capital“, „Lloyd Fonds“, „Premicon“ und die „Oltmann Gruppe“, die neben den Banken mehrere hundert Milliarden Euro, darunter auch ein erheblicher Betrag an Geldern, die für die Altersvorsorge gedacht waren, vernichteten. Das mag sicherlich ohne Vorsatz, dafür aber mit einer gehörigen Portion Gier und Dummheit geschehen sein. Hätten sich die Berater der Banken und Vermittler nämlich an ihre Sorgfaltspflicht gehalten, Interessenten auch über die mit dem Investment verbundenen Risiken aufzuklären, wären sicherlich weit weniger Gelder in diese riskante Form der Geldanlage geflossen. Aber das Gegenteil war der Fall: Mit blumigen Worten wurden Risiken verniedlicht oder in den meisten Fällen sogar ganz verschwiegen; Rentnern wurden, trotz Laufzeiten von bis zu 15 Jahren, die Fonds als ideales Altersvorsorgeobjekt angeboten, jungen Selbstständigen als kapitalerhaltendes Meisterwerk der Fondsindustrie. Einzig die Realität wollte auf dieser Verkaufsparty nicht tanzen. Und so kam es wie es kommen musste, mit der Bankenkrise im Jahre 2008 brachen Charter- und Tonnageraten im internationalen Schiffsverkehr massiv ein, es bildete sich zusätzlich durch die ohne Sinn und Verstand in den Vorjahren neu georderten Schiffe ein unglaublicher Überhang an Ladekapazitäten, der dazu führte, dass die neuen Frachter schon vor der ersten Einflaggung dem jeweiligen Fonds einen Verlust in zweistelliger Millionenhöhe bescherten. Die Fondsverwalter reagierten in ihrer oft ausgeprägten Inkompetenz hektisch und falsch und verschlimmerten den Wertverlust der einst als so sicher gepriesenen Schiffsfonds. Unter dem Strich führte die Verkettung dieser Umstände dazu, dass nahezu alle in den Vorkrisenjahren aufgelegten Fonds erheblich an Wert verloren, und ein Grossteil faktisch wertlos in den Portfolios der Anleger bis heute herumdümpelt. Einen Markt, selbst in Form eines Zweit- oder Drittmarktes gibt es für diese Wertlospapiere nicht mehr. Der Totalverlust ist für viele Anleger so zur bitteren Realität geworden und für den einen oder anderen sogar existenzbedrohend. (Aber keine Sorge: Die betreffenden Fondsgesellschaften, Banken und deren Fondsmanager - egal wie unwissend und unqualifiziert sie dafür erscheinen - haben schon wieder neue, „sichere“ Anlageformen gefunden, die man mit demselben Getöse wie vor 20 Jahren, versucht an den Mann und die Frau zu bringen). Als wäre das alles nicht verheerend genug, versuchen Insolvenzverwalter immer wieder, in der Vergangenheit gezahlte Ausschüttungen im Zuge des Insolvenzverfahrens zur Forderungsdeckung bei den ehemaligen Kommanditisten geltend zu machen und zurückzufordern. Allerdings ist hier Vorsicht geboten, denn ein Grossteil dieser Forderungen ist oft unbegründet. Der Insolvenzverwalter muss in diesem Zusammenhang darlegen, dass das Geld, das er gerne zurück hätte, im entsprechenden Jahr aus nicht gewinngedeckten Auszahlungen geleistet wurde. Kann er das nicht – was häufig der Fall ist – kann er keine Ansprüche stellen und die Gesellschafter sind nicht zur Rückzahlung verpflichtet. Zumindest haben so bereits einige Obergerichte entschieden. Es gibt aber noch einen weiteren Hoffnungsschimmer: Da bei fast allen Vertragsabschlüssen dieser Schiffsfonds wohl fehlerbehaftet durch die Vermittler beraten wurde und Risiken vorsätzlich verschwiegen wurden, bestehen nicht unerhebliche Ansprüche auf Schadenersatz. Einzige Voraussetzung ist, dass die absolute Verjährung von 10 Jahren noch nicht eingetreten ist. Sollte das bei Ihnen der Fall sein, raten wir zu einem umgehenden Gespräch mit einem unsere Fachberater! Scheuen Sie sich also nicht, uns auf diese Möglichkeit anzusprechen. -atw-

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