Mainkas Mahnung – Bloß nicht zahlen!

Pünktlich zum Weihnachtsfest erreichen uns vermehrt besorgte Anfragen zu einer Mahnwelle der Firma „Mainkas Solution Group“. In den Schreiben, die als Absender die Firmierung „Mainkas Group“ mit Sitz im Mühlenhagen 268 in 20539 Hamburg tragen, werden unbescholtene Bürger aus der gesamten Republik zu Vergleichszahlungen aufgefordert, um die gerichtliche Zwangsvollstreckung zu vermeiden. Mainkas behauptet in den Schreiben, die Betroffenen hätten an verschiedenen Gewinnspielen teilgenommen oder Zeitungsabos seien in deren Namen abgeschlossenen worden, was aber nicht weiter belastbar bewiesen wird. Darüber hinaus wird behauptet, der strittige Betrag beliefe sich auf – inkl. Mahn- und Inkassokosten – stolze 760,00 Euro. Und, da die Mainkas durchaus auch über karitative Wesenszüge verfüge, können man den Betrag, sofern innerhalb von 3 Tagen gezahlt würde, auf die doch geringe Summe von 305,00 Euro absenken. Natürlich wurden von den Empfängern dieses Forderungspamphletes weder Gewinnspiele noch Zeitungen abonniert; es handelt sich bei der Aufforderung schlicht um Betrug im Rahmen organisierter Kriminalität. Das machen auch die weiteren Angaben im Briefkopf der Mainkas deutlich: Unter der angegebenen Handelsregisternummer HRB 7543 ist die Firma natürlich nicht eingetragen, der Ansprechpartner ist über eine britische Rufnummer wahrscheinlich in Grossbritannien zu erreichen und der Forderungsbetrag soll mit beiliegendem Überweisungsträger direkt an eine rumänische Bank in Bukarest gezahlt werden. Sollten auch Sie von diesem Betrugsversuch betroffen sein, können Sie das Schreiben bedenkenlos ignorieren, rechtliche Konsequenzen können Ihnen aus dem Mainkas Geschreibsel nicht erwachsen. Und falls Sie den Brief doch noch einem guten Zweck zuführen wollen, dann zünden Sie damit Ihren Kamin an einem kalten Winterabend an. Dezember 2018 -atw-

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