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Verhalten bei Werbeanrufen

Grundregeln für das Verhalten bei unerwünschten Werbeanrufen

Die wichtigste und gleichzeitig einfachste Regel für das Verhalten bei unerwünschten Werbeanrufen ist: Lassen Sie sich in kein Gespräch mit dem Anrufer verwickeln und legen Sie einfach auf! Damit vermeiden Sie so ziemlich jede Aufregung und Unannehmlichkeit, die auf diesem Weg angebahnte Vertragsabschlüsse im Nachhinein entwickeln können. Sollten Sie dennoch in ein Verkaufsgespräch verwickelt werden, halten Sie sich an folgende Regeln:

  • Vermeiden Sie möglichst das Wort „Ja“. Unseriöse Unternehmen „basteln“ sich aus Mitschnitten des Gesprächs Antworten und Fragen so zusammen, wie es ihnen gefällt und täuschen damit einen Vertragsabschluss vor.
  • Geben Sie niemals Daten und Bankverbindungen von sich preis. Häufig täuschen Anrufer vor, mit Ihnen – aus welchen erfundenen und unsinnigen Gründen auch immer – Daten abgleichen zu müssen. Besonders begehrt sind bei Werbern Angaben zu Ihrer Wohnanschrift und Geburtsdatum. Nennen Sie diese niemals wenn Sie den Anrufer nicht kennen oder Sie den Eindruck haben, jemand will Ihnen am Telefon etwas verkaufen.
  • Den höchsten Stellenwert hat Ihre Bankverbindung für den Anrufer. Damit, und in Verbindung mit weiteren persönlichen Daten, lassen sich ungeahnte Schäden anrichten. Deshalb hüten Sie diese Information gegenüber Dritten mindestens so wie Ihren sprichwörtlichen Augapfel. Selbst Banken, Sparkassen und andere Finanzdienstleister werden sie am Telefon nicht nach solch sensiblen Angaben fragen.
  • Teilen Sie Ihrem Gegenüber mit, dass solche Anrufe verboten sind und Sie ihm zu keiner Zeit Ihr Einverständnis für diese Art der Werbung erteilt haben.
  • Fragen Sie wiederholt nach Firmennamen- und sitz Ihres Gesprächspartners und der Rufnummer. Sagen Sie, sie rufen später zurück, da Sie augenblicklich keine Zeit für das Gespräch haben.
  • Machen Sie dem Anrufer klar, dass Sie sich durch ihn belästigt fühlen und sich umgehend mit einer Beschwerde an die Bundesnetzagentur (BNetzA) wenden werden.
  • Falls Sie eine ungewöhnliche Fremdsprache sprechen, unterhalten Sie sich in dieser mit dem Störenfried. Sie werden überrascht sein, wie schnell das Gespräch beendet wird.
  • Und falls Ihnen das alles zu viel ist: Legen Sie einfach auf!

Darüber hinaus können Sie aber auch selbst Vorsorge treffen und Werbeanrufe gegen Ihren Willen bereits im Vorfeld verhindern. Dafür reichen ein paar wenige Handgriffe:

  • Lassen Sie Ihre Rufnummer(n) in die sogenannte „Robinsonliste“ eintragen. Damit signalisieren Sie Unternehmen, dass Sie nicht durch unerwünschte Anrufe belästigt werden wollen. Halten sich z.B. Callcenter nicht daran, können empfindliche Bussgelder fällig werden. Der Eintrag ist recht einfach; auf Wunsch sind wir unseren Mitgliedern aber auch dabei behilflich.
  • Geben Sie niemals – weder schriftlich noch mündlich – die Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten für Werbezwecke bei Dritten. Diese benötigen nämlich eine klare Zusage von Ihnen, die oft schon in Form eines kleinen Häkchens in einem Onlineformular ausreichend ist. Lesen Sie daher das Kleingedruckte aufmerksam und vermeiden Sie die Zustimmung.
  • Rufen Sie niemals unbekannte Rufnummern zurück. Lockanrufe werden schon nach dem ersten Klingeln abgebrochen, um Sie zu einem Rückruf zu animieren. Und der kann je nach Rufnummer zu erheblichen Kosten führen, ohne dass Sie überhaupt einen Vertrag abgeschlossen haben.
  • Telefonanlagen, Router, Modems und Smartphones können heutzutage oft Rufnummern oder ganze Rufnummernblöcke sperren. Geben Sie einfach die Nummer(n) ein, von der Sie nicht mehr angerufen werden wollen und die Anlage oder das Telefon sorgen dafür, dass diese nicht mehr durchgestellt wird. Ihr Telefon bleibt dann einfach stumm. Auch hier können wir unseren Mitgliedern ggf. weiterführend technisch helfen.
  • Und sollten unsere Tipps trotzdem einmal nicht helfen und Sie in ein Verkaufsgespräch verwickelt werden, brechen Sie es ab und melden es anschliessend als unerlaubten Anruf der Bundesnetzagentur (BNetzA). Das können Sie online und barrierefrei auf der Seite der BNetzA hier machen. Auf Wunsch können unsere Mitarbeiter Sie dabei unterstützen. Alternativ besteht natürlich auch die Möglichkeit eine solche Beschwerde auf dem Postwege zu melden. Das betreffende Formular finden Sie hier.
  • Vergessen Sie nicht, dass wir bei Fragen zu diesem Thema für unsere Mitglieder per Post, Telefon, Fax oder Email fast jederzeit zur Verfügung stehen. Scheuen Sie sich nicht, uns im Zweifelsfall umgehend zu kontaktieren. So können wir Ihnen verlässlich helfen!
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