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Aquila SolarINVEST III – oder wie man sein Geld mit erneuerbaren Energien verbrennt

Eigentlich sollte der Solarfonds „Aquila SolarINVEST III GmbH & Co. KG“, der 2011 durch die Firma Aquila Capital emittiert und vertrieben wurde, ein Vorzeige- und Prestigeobjekt der französischen Stromgewinnung aus erneuerbaren Energien werden. Investiert wurden die eingeworbenen Anlegergelder in 2 schlüsselfertige „Premium Solarparks“, die im Südwesten Frankreichs, im beschaulichen Bordeaux liegen.

Der eine Solarpark ist in Gabardan im Süden Bordeaux´s angesiedelt und ist Teil des grössten Photovoltaik Komplexes in Europa. Der andere Park befindet sich in Saint Symphorien; zusammen kommen beide Anlagen auf etwas mehr als 23,5 Megawatt Peak (MWp) was in etwa 2/3 des gesamten Strombedarfs der Region entspricht.
Dementsprechend zuversichtlich wurde der Fonds bei kleineren Anlegern platziert, denen - bei einer Laufzeit von 20 Jahren - eine Gesamtausschüttung von mehr als 270% (brutto) versprochen wurde. Das schien verlockend und so verkauften sich die Anteile in relativ kurzer Zeit, sicherlich auch dank des Hinweises der Vertriebler, dass es sich bei diesem Solarfonds um ein „solides Investment“ handele. Aber schon kurz nach Aufnahme der Stromerzeugung blieben die prospektierten Leistungen deutlich hinter den Erwartungen zurück. Seit 2014 blieben dann auch die mit 6.75% p.a. prognostizierten Ausschüttungen aus. Der Grund für diese bis hierhin katastrophale Leistungsbilanz liegt in der wesentlich höheren Degradation, also dem natürlichen Leistungsverschleiss der Solarmodule, der von der Emittentin auch in ihrem Fondsprospekt merklich unterschätzt wurde. Ob und in wieweit dieser Verschleiss gemindert werden kann, oder ob durch einen Austausch im Zuge der Gewährleistung eine Verbesserung der Fondsperformance erreicht werden kann ist zum augenblicklichen Zeitpunkt völlig unklar. Auf jeden Fall sollten sich Investoren mit dem Gedanken vertraut machen, dass sich hier bereits massive Verluste – möglicherweise bis hin zum Totalverlust – abzeichnen könnten. Der Aquila SolarINVEST III wurde in den vergangenen 12 Monaten am Zweitmarkt bereits nur noch mit 45% bis 48% (lt. Fondsdiscount.de) des Ausgabekurses bewertet.
Oft wird im Vorfeld der Vermarktung solcher Anlagevehikel seitens der Fondsgesellschaft, den Banken und Finanzdienstleistern eine bestenfalls mangelhafte Aufklärung über die Risiken solcher Investments geleistet. Auch die Prospekte, die über die inhärenten Gefahren aufklären müssen, verschweigen oder bagatellisieren gerne diesen Themenkomplex. Allerdings ergibt sich daraus ein nicht zu unterschätzender Schadenersatzanspruch für den Anleger. Obergerichte haben in der jüngeren Vergangenheit immer wieder zu Gunsten der Anleger entschieden wenn beispielsweise der spekulative Charakter der Anlage verharmlost wurde und sie etwa als „für die Altersvorsorge geeignet“ angepriesen wurde. Um mögliche Schadenersatzansprüche prüfen zu können, sollten Sie sich unbedingt mit einem Fachberater, gerne hier bei der DGD e.V., in Verbindung setzen. Aber bedenken Sie, dass einige Anlageformen und -produkte kurz vor der Verjährung stehen könnten. Daher ist in diesen Fällen Eile geboten. Warten Sie also nicht mehr zu lange!

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