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Prothelis AG – Ende mit Schrecken!

Bereits vor mehr als 2 Jahren warnte die DGD e.V. ihre Mitglieder und alle Interessenten eindringlich und offensiv vor weiteren Zahlungen an die Prothelis AG mit Sitz in Düsseldorf. Trotz der vollmundigen Versprechungen des Vorstandes Yücel Taspinar und der vielen bunten Werbemails, in denen damals von unglaublich profitablen Aufträgen, die kurz vor dem Abschluss stehen sollten und dem Interesse irgendwelcher dubioser Geheimdienste geschwurbelt wurde, stellte sich für die DGD Fachleute die Situation wesentlich dramatischer dar. Die Firma schien seit ihrer Gründung bereits überschuldet mit nur wenig Aussicht, sich jemals aus dieser Situation befreien zu können. Die angebotenen Tracker für Kinder, Hunde und ältere Menschen konnten wohl nicht wirklich überzeugen und waren im Vergleich zu ähnlichen Produkten in Deutschland überteuert. Bei den wenigen Produkten, auf die Prothelis AG verweisen kann, wurde in den Bilanzen in der Regel von einer „erfolgreichen Markteinführung“ gesprochen und ähnlich gut klingende Phrasen verwendet. Jetzt wissen wir, dass es mehr Schein als sein war und die Versprechungen des Taspinar also nur der Versuch war, die bereits Anfang 2020 arg gebeutelten Investoren zu beruhigen und von der prekären Situation abzulenken.
Schon damals sprachen die Bilanzzahlen für eine substanzielle Schieflage. Zwar versuchte Taspinar mit Hilfe seines Anwaltes und gerichtlicher Hilfe die Verbreitung dieser Fakten durch die DGD e.V. zu unterbinden – was ihm leider auch für einen kurzen Zeitraum gelang – schlussendlich musste Taspinar aber als Vorstand der Prothelis AG am 01. März 2022 einknicken, zu Kreuze kriechen und beim Amtsgericht Düsseldorf den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wegen „Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung“ stellen. Mit diesem Antrag sind unsere schlimmsten Befürchtungen nun wahr geworden. Auch stellt sich die Frage, ob die Firmenleitung nicht schon aufgrund der bestehenden Darlehnsverträge und wenig transparenten Verflechtungen deutlich früher von der Überschuldung hätte Kenntnis haben müssen und einen daraus resultierenden Insolvenzantrag wissentlich verzögerte. Das müssen im Zweifel allerdings die Strafverfolgungsbehörden ermitteln. Ein Anfangsverdacht dürfte bestehen.

Sollten Sie selbst den Verlust Ihres Geldes als bewusst herbeigeführt empfinden, oder eine Gefährdung Ihres Vermögens durch diese Geldanlage vermuten, können Sie bei jeder Polizeidienststelle einen Strafantrag gegen die Verantwortlichen stellen oder Ihren Verdacht mittels einer juristischen Recherche verifizieren lassen.

Die Daten der Verantwortlichen, die teils in Deutschland gemeldet sind, liegen der DGD e.V. vor und werden bei Bedarf auch rasch an die Behörden weitergeleitet.

Als Insolvenzverwalter wurde der Düsseldorfer Anwalt Nikolaos Antoniadis, Bleichstr. 14, 40211 Düsseldorf bestellt. Das Verfahren wird beim AG Düsseldorf, unter dem Aktienzeichen 505 IN 121/21 geführt. Eine Forderungsanmeldung bei der Kanzlei Antoniadis ist bis zum 12. April 2022 möglich.

Für alle Betroffenen hat die DGD e.V. seine Hotline zur Unterstützung Ihrer Interessen eingerichtet: 0203/9286061-0

0203 92860610

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