WARNHINWEIS Die Deutsche Gemeinschaft für Anleger- & Datenschutz e.V. warnt ausdrücklich vor Anrufen in ihrem eigenen Namen. Vermehrt kommt es derzeit vor, dass Personen sich im Namen des DGD e. V. telefonisch melden und finanzielle Angebote unterbreiten. Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Verein keine telefonische Kundenwerbung betreibt. Daher warnen wir dringend davor, diese Offerten ernst zu nehmen oder mit diesen Anrufern in eine Geschäftsbeziehung zu treten. Gerne können Sie uns informieren, wenn Ihnen derartige Angebote in unserem Namen unterbreitet werden. Sie erreichen uns zu unseren telefonischen Beratungszeiten oder per Mail. Wir hoffen Ihnen damit Ärger und Attacken gegen Ihr Geld ersparen zu können und wünschen Ihnen alles Gute und Gesundheit.

4DMed BaFin untersagt öffentliches Angebot von Aktien, Kein Prospekt – Hilfe in Sicht?

Die Deutsche Gemeinschaft bearbeitet den dubiosen Fall 4DMed bereits für seine Mitglieder. Zuletzt wiesen wir bereits im November 2020 unter anderem auch auf genau den jetzt erwiesenen Missstand mit dem nicht vorhandenen Prospektmaterial und den damit einhergehenden potenziellen Problemen hin. (Den ganzen damaligen Artikel zur Auffrischung finden Sie am Ende dieses aktuellen Hinweises.)

Diese lang gehegte Befürchtung ist nun zum 01.02.2022 eingetreten. Die BaFin untersagt der Firma 4DMed mit sofortiger Wirkung das Angebot Ihrer Aktien. Dies passiert auf Grundlage des Artikel 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung.

Aufgrund dieser neuen Sachlage, ergeben sich nun aber auch wieder neue Chancen für geprellte Anleger zu ihrem Recht zu kommen. Die BaFin selbst nennt in diesem Zusammenhang bereits die einschlägigen Paragrafen: §§ 9 bzw. 10 Wertpapierprospektgesetz (WpPG) welche bei unrichtigen Angaben greifen, sowie den § 14 WpPG der greift, wenn pflichtwidrig kein Prospekt veröffentlicht wurde. Selbstverständlich obliegt hier jeder Fall einer Einzelfallprüfung durch Juristen.

Für betroffene Mitglieder unseres Vereins beleuchten wir derzeit unter Hochdruck neuerliche Schritte gegen die Verantwortlichen sowie gegen dieses Unternehmen selbst.

Sollten auch Sie Betroffene im Fall 4DMed sein, können Sie sich jederzeit für eine kostenlose Erstberatung an uns wenden. Zögern Sie nicht sich zu melden. Das Agieren in der Gruppe minimiert die Kosten und maximiert unsere Erfolgschancen.

Sie benötigen Hilfe in dieser Angelegenheit? Sprechen Sie uns unter folgender Rufnummer unverbindlich an: 0203 92860610

0203 92860610


Nachfolgend der Artikel vom 9.November 2020:

Wichtiges Update zur 4DMed Ltd.

Zur 4DMed erreichen uns ebenfalls Neuigkeiten: Anfang August hat das Unternehmen den Antrag zur Zulassung ihrer Aktien zum Handel an einer US-amerikanischen Börse durch Zeichnung des sogenannten S-1 Formulars bei der US-Börsenaufsicht SEC gestellt. Das Prozedere des S-1 Formulars ist ähnlich den Prospekten, die in Deutschland beim Vertrieb von bestimmten Vermögensanlagen erstellt werden müssen. Sie bieten Analysten und Interessenten vielfältige Möglichkeiten, die Struktur und finanzielle Integrität der Produkte oder Unternehmen einschätzen und tragfähige Kaufentscheidungen treffen zu können. Eckdaten der aktuellen Bilanz müssen ebenso wie firmenspezifische Risikofaktoren angegeben werden. Das führt bei der 4DMed zu einigen überraschenden Erkenntnissen:
• Lediglich 400.000 Aktien sollen zum Handel an dem kaum regulierten Marktplatz „OTC Bulletin Board“, kurz OTCBB, zugelassen werden. Am 1. August dieses Jahres hat die 4DMed nach eigenen Angaben aber über mehr 25 Mio. im Umlauf befindliche Aktien. Da erschliesst sich der Sinn dieser Aktion nicht wirklich, besonders auch deshalb, da das Erstellen dieses S-1 Formulars mit erheblichem Aufwand und Kosten verbunden ist. Die Kosten sollen aber, wie sich aus dem Prospekt ergibt, grösstenteils durch die Aktionäre getragen werden, deren Aktien veräussert werden.
• Der Verkaufspreis wird mit 1,00 US-Dollar festgesetzt. Das überrascht, da der Einstandspreis bei den meisten Investoren zum Zeitpunkt der Investition doch deutlich höher lag. Faktisch dürfte das bei den betroffenen Aktionären zu einem Verlust von fast zwei Dritteln ihres Investments führen.
• Es ist völlig unklar, wie die Aktionäre ausgewählt wurden, deren Aktien diesem Antrag zugrunde liegen. Zwar gibt es eine Aktionärsliste, auf denen sowohl der einzelne Aktionär als auch die Anzahl der zu verkaufenden Anteilsscheine angegeben ist; diese umfasst aber nicht alle Investoren, die Anteile der 4DMed in der Vergangenheit gezeichnet hatten.
• Die Geschäftszahlen für das Jahr 2019 und das erste Halbjahr 2020 sind – wie von uns nicht anders erwartet – desaströs: Für 2019 weist das Unternehmen einen Verlust von mehr als 2,3 Mio. US-Dollar aus. Umsatzerlöse konnte 4DMed in diesem Zeitraum nicht erzielen. Für 2020 sieht es bisher nicht besser aus: Im ersten Halbjahr schlägt ein Verlust von 800.000 US-Dollar zu Buche, die Umsätze liegen wie im Vorjahr bei Null. Getragen wird der Firmenmantel lediglich von den Einlagen der Aktionäre. Diese sind mit einem Wert von 4,3 Mio. US-Dollar angegeben.
• Da verwundert es auch nicht, dass die Aussichten für die weitere Entwicklung der 4DMed von ihr selbst als eher düster eingeschätzt werden. Das Unternehmen spricht sich selbst in wichtigen Unternehmensbereichen die Konkurrenzfähigkeit ab, bezweifelt ob die eigenen Aktien jemals erfolgreich am OTCBB gehandelt werden können und weist ausdrücklich darauf hin, dass aufgrund vieler, plötzlich eintretender Marktumstände die Existenz der 4DMed kurzfristig gefährdet werden kann. Auch einen Konkurs will die Firma nicht ausschliessen.

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