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Achtung – Bundesregierung plant weitere Benachteiligung der Kleinaktionäre

Erst war es ein Referentenentwurf aus dem Bundesfinanzministerium, der vor wenigen Monaten unter Kleinanlegern und deren Schutzverbänden für Aufsehen und Unmut sorgte. Das von Olaf Scholz geführte Ministerium sieht in diesem Entwurf eine weitere, deutliche Benachteiligung für Kleinanleger vor. So sollen Privatinvestoren ab Anfang 2020 Verluste, die sie durch die Insolvenz eines Emittenten erleiden und die für den Gläubiger in der Regel einen Totalverlust darstellen, nicht mehr mit Gewinnen aus derselben Anlageklasse verrechnen können. Das würde bedeuten, dass Gewinne vollumfänglich der Kapitalertragssteuer unterliegen, ohne durch erlittene Verluste gemindert zu werden. Lediglich die Investoren, die es noch schaffen, vor der Insolvenzanmeldung des Emittenten ihre Anteile knapp über dem finanziellen Nullpunkt zu veräussern, haben eine Chance, die entstandenen Verluste geltend zu machen. Interessant ist in diesem Zusammenhang auch die Tatsache, dass sich das Ministerium mit der Neuerung dreist über höchstrichterliche Rechtsprechung hinwegsetzen will. Hat der Bundesfinanzhof (BFH) doch erst im Oktober 2017 in einem richtungsweisenden Urteil entschieden, dass „der endgültige Ausfall einer Kapitalforderung zu einem steuerlich anzuerkennenden Verlust“ führt und bei Ermittlung der Steuerlast auf Kapitalgewinne zu berücksichtigen ist. Das wischen Scholz und seine Referenten lapidar mit der Aussage weg, dass „die Auffassung des BFH nicht der Intention des Gesetzgebers entspricht“. Das ist nicht nur unverschämt finden auch Experten und verweisen darauf, dass hier wohl nur aus fiskalisch motivierten Gründen fragwürdige Änderungen des Einkommensteuergesetzes vorgenommen werden sollen. Eine juristische Auseinandersetzung vor den höchsten Gerichten in Deutschland, die der Bundesfinanzminister schwerlich gewinnen wird, ist damit jetzt bereits vorprogrammiert. Doch damit nicht genug: Der nächste – man kann es wirklich nicht anders nennen – Schildbürgerstreich kommt auch wieder aus dem Hause Scholz und richtet sich ähnlich wie die Verlustanrechnung gegen Kleinanleger. Um auch grosse Unternehmen und Marktteilnehmer an den Kosten der vergangenen (und möglicherweise auch kommenden) Bankenkrise zu beteiligen, plante die EU eine Transaktionssteuer bei besonders spekulativen und systemrelevanten Instrumenten in Höhe von 0.2% des Transaktionsvolumens. Diese sollte von allen Beteiligten, egal ob privat oder institutionell, gezahlt werden. Nachdem sich aber nur 10 Länder auf eine solche Zwangsabgabe einigen konnten, blieb von den hehren Zielen nicht viel übrig. Und nachdem Luxemburg sich aus ganz offensichtlichen Gründen nicht an der Steuer beteiligt, bleibt das Grossherzogtum die ideale Hintertür für institutionelle Investoren und Banken, um die Steuer in Deutschland zu umgehen. Da nun auch hochspekulative Anlageformen wie Anleihen und Derivate nicht mehr unter diese Abgabe fallen sollen, zahlen letztendlich nur die Kleinanleger die Zeche. Auch die, die für ihre Altersvorsorge Standardwerte aus DAX und M-DAX kaufen. Die Europäische Union schätzt, dass durch diese neue Steuer pro Jahr ein Ertrag von bis zu 3,5 Mrd. EUR erzielt wird. Davon soll der deutsche Finanzminister 1,2 Mrd. EUR erhalten. Aber auch Länder wie Slowenien und die Slowakei sollen, obwohl sie keine Steuer generieren, einen nicht unerheblichen Anteil von dieser neuen Zwangsabgabe erhalten. Scheinbar nur deshalb, weil es sonst nicht genug Länder gab, die diese Steuer und deren Einführung abgesegnet hätten. Unterm Strich ist die Entwicklung bei der Steuergesetzgebung für Kleinanleger, für die die Aktienanlage doch schon seit Jahren attraktiver gemacht werden sollte, nicht nur höchst unbefriedigend, sondern zeigt auch, dass die aktuellen Entwürfe weder gut gemeint noch gut gemacht sind. Schlussendlich bleibt nur zu hoffen, dass die Gerichte das letzte Wort in Absurdistan haben werden und im Interesse der Kleinanleger entscheiden.

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