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Zocken bis die BaFin kommt – IGS Entertainment mit zweifelhaften Angeboten

Achtzehn, zwanzig, zwo, null, passe… Wer erinnert sich nicht an die gemütlichen Kneipenrunden mit Bier und Kurzem und natürlich: einer Partie Skat. So wurde und wird teils heute noch Geselligkeit in deutschen Wirtshäusern und Gaststätten zelebriert. Doch es wird immer weniger bei solchen Zusammenkünften Gleichgesinnter gespielt und gezockt. Der Grund ist das ständig wachsende Angebot an Online-Spielen. So kann man sich bequem vom Wohnzimmer aus in altbekannten Formaten wie Schach, Backgammon, Monopoly und auch Skat mit Freunden oder auch gänzlich Unbekannten messen. Aber gerade neuere Formen wie Ego-Shooter, Adventure-Games, Rollenspiele und Strategiespiele, die besonders bei jüngeren Spielern sehr beliebt sind, lassen sich recht komfortabel in der heimischen Umgebung daddeln. Man schätzt, dass der Umsatz der Spielindustrie, die sich auf Produktion und Vertrieb solcher Spiele und Spielplattformen spezialisiert hat, im Jahr 2020 auf etwa 21 Mrd. Euro gewachsen ist. Bis 2025 soll die Marke von 30 Mrd. Euro geknackt sein. Kein Wunder also, dass sich auch kleinere Firmen und solche, die es eher auf das Geld gutgläubiger Anleger abgesehen haben, von diesem Kuchen ein gehöriges Stück abschneiden wollen. Und damit wären wir bei der „IGS Entertainment Holdings PLC“ mit Sitz in Surrey, einer kleinen Grafschaft südlich von London im Vereinigten Königreich. Diese Firma bietet zur Zeit einem breiten Publikum die eigenen Aktien zu einem Einstandspreis von 5,50 Euro an. Der Vertrieb der Papiere geschieht über eine „Repräsentanz“ der „IGS“ mit Sitz im nordrhein-westfälischen Düsseldorf. Bedenklich bei dieser Offerte ist, dass die „IGS“ erst im August 2020 in Grossbritannien gegründet wurde und aktuell keinerlei Kennzahlen veröffentlicht, die in irgendeiner Weise belastbar wären. Alle Angaben, die „IGS“ in seinen bunten Informationsschriften macht, sind dementsprechend bestenfalls Prognosen, Schätzungen und fromme Wünsche, die durch nichts belegt sind. Die von der „IGS“ gefeierten Firmenbeteiligungen sind auf den ersten Blick nur Beteiligungen an (unter)durchschnittlichen Spieleentwicklern oder Vermittlungsplattformen für Online-Wettspiele. Aber auch die möglichen Beteiligungsformen an der „IGS“ wie z.B. der Erwerb von Kommanditanteilen, die Beteiligung an angeschlossenen Projektgesellschaften oder die Zeichnung von Festgeldanlagen werden nicht weiter ausgeführt und sind eher unsicher und dürften mit erheblichen Risiken behaftet sein. Ein für den Vertrieb notwendiger und von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigter Prospekt mit ausführlicher Risikoaufklärung liegt bis heute nicht vor. Die zwingend vorgeschriebene Banklizenz, um Festgelder annehmen und verwalten zu dürfen, liegt ebenfalls nicht vor. Nach Rücksprache mit der BaFin bestätigt diese, dass das Unternehmen „IGS“ dort vollkommen unbekannt ist und über keinerlei Genehmigungen zum Vertrieb jeglicher Anlageprodukte einschliesslich eigener Aktien besitzt. Es ist davon auszugehen, dass die BaFin der „IGS“ den Vertrieb solcher Produkte in Kürze untersagen wird. Sollten ihnen in der Vergangenheit Angebote für Beteiligungen durch die „IGS“ oder deren „Repräsentanz“ gemacht worden sein und sie dazu Fragen haben, wenden sie sich gerne unverbindlich an unsere fachkundigen Mitarbeiter.

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