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BaFin warnt… vor sich selbst!

Wer kennt die perfide Masche nicht: Da klingelt zuhause das Telefon und am anderen Ende der Leitung ist der vermeintliche Enkel, der seine Grosseltern ganz dringend um eine gehörige Summe Bargeld bittet, da er – meistens im Ausland – unverschuldet in eine angebliche Notsituation geraten ist. Bei vielen Menschen, gerne und gerade bei älteren, löst diese „Notsituation“ eine Welle der Hilfsbereitschaft aus. Selbst wenn sie aufgefordert werden, den Betrag in bar an einen Freund des Enkels oder der Enkelin zu übergeben, führt das häufig nicht zu der nötigen Vorsicht und damit verbunden zur zwingend erforderlichen Absage der Hilfe an den Enkel. Mit diesem sogenannten „Enkeltrick“ wurde in den letzten Jahren in Deutschland ein dreistelliger Millionenbetrag ergaunert; von 2018 bis 2019 verdoppelte sich die Anzahl der zur Anzeige gebrachten Fälle, allerdings ging die Erfolgsquote der Verbrecher durch erhöhte Wachsamkeit der Betroffenen deutlich zurück. Das haben auch die Täter erkannt und ihre Betrügereien nun auf eine neue Zielgruppe ausgerichtet: die deutschen Kleinanleger. So meldet die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aktuell vermehrt Fälle, in denen Betrüger, in der Regel am Telefon, vorgeben Mitarbeiter der Aufsichtsbehörde zu sein. Geschädigte berichten, dass sie u.a. vom Präsidenten der BaFin, Felix Hufeld, dessen Pressesprecherin Dr. Sabine Reimer und der Vizepräsidentin Elisabeth Roegel angerufen wurden, um entweder bestimmte Versicherungen abzuschliessen, einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch vor Ort zu vereinbaren oder direkt hohe Geldbeträge auf bestimmte, oft ausländische Konten zu überweisen. Natürlich sind diese Gespräche weder vom Präsidenten, noch der Vizepräsidentin oder der Pressesprecherin der BaFin initiiert worden, sondern von Betrügern aus kriminellen Strukturen und Organisationen. Häufig berichten betroffene Verbraucher und Anleger auch von E-Mails oder Schreiben, die mit dem Logo der BaFin und den Unterschriften führender Mitarbeiter zu genau diesen Handlungen auffordern. Natürlich handelt es sich bei diesen Schreiben um Fälschungen, die lediglich dazu dienen, Verbraucher zu unbedachten Handlungen zu verleiten. Eine weitere beliebte Methode bei den Verbrechern ist, gutgläubige Menschen zu Investitionen auf nicht lizenzierten, dubiosen Onlineplattformen zu überreden. Einmal investiert werden die Anleger meist sehr aggressiv zu immer höheren Einzahlungen gedrängt. Sind dann grosse Verluste aufgetreten (man geht davon aus, dass Kleinanleger selbst auf seriösen Handelsplattformen regelmässig bis zu 75% ihrer Einzahlungen durch mangelnde Kenntnisse und irreführender Versprechungen verlieren), treten dieselben Täter als Retter in der Not auf und behaupten, sie seien durch die BaFin beauftragt oder sogar dort beschäftigt, um den Geschädigten verlorene Gelder zurückzuholen und fragwürdige Investitionen rückabzuwickeln. Ebenso beliebt ist die missbräuchliche Nutzung des Institutsnamens, um Anleger zu überreden, bei einem Kreditinstitut ein sogenanntes „Testkonto“ zu eröffnen. Als Gegenleistung wird ein geringer Geldbetrag versprochen, der umgehend an den Kontoinhaber ausgezahlt werden soll. Tatsächlich nutzen die Kriminellen die so erhaltenen Daten zur Abwicklung und teilweise auch zur Wäsche von Geldern, die aus Straftaten stammen. In anderen Fällen bietet man den Kontoinhabern an, als „Treuhandassistent“ der BaFin mit diesen Konten über einen längeren Zeitraum Gelder weiterzuleiten, die ebenfalls aus illegalen Machenschaften der Betrüger stammen. Dadurch werden die betroffenen „Treuhänder“ nicht nur geschädigt, sondern machen sich gegebenenfalls sogar zu Mittätern und sich selbst strafbar. All das zeigt, wie vielfältig die „Betätigungsfelder“ der Kriminellen sind; die BaFin rät daher nicht nur wachsam zu sein falls man ein dubioses Schreiben oder Angebot erhält, das mit dem Logo der Finanzaufseher gekennzeichnet ist, sondern diese Betrugsabsichten auch unbedingt bei den zuständigen Strafverfolgungsbehörden zur Anzeige zu bringen. Selbstverständlich finden Sie auch bei den Fachberatern der DGD e.V. Ansprechpartner, die Ihnen in diesen Fällen gerne weiterhelfen. -atw-

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