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4DMed – Vorbörslicher Handel zum Selbstzweck?

Bereits im Dezember 2021 berichtete die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) über hinreichende Hinweise zu Verfehlungen im Hause 4DMed und monierte damals unter anderem das nicht Vorhandensein eines Prospekts. Nicht viel später, im Februar 2022, untersagte die BaFin den Handel der 4DMed Aktien und damit das öffentliche Angebot im deutschen Raum endgültig. (Die DGD e.V. berichtete bereits im Februar darüber, wobei wir den ersten Artikel zu offensichtlichen Problemen bei 4DMed schon im November 2020 auf unserem Portal veröffentlichten.)
Man mag annehmen, dass dies vorerst der Schlussstrich unter dem Kapitel 4DMed gewesen sei, mitnichten: Aus sicherer Quelle erfuhr die Deutsche Gemeinschaft, dass Telefonverkäufer der 4DMed weiterhin von verschiedenen Standorten aus bis zum heutigen Tage (zumindest, wenn man die zugrundeliegenden Telefonnummern betrachtet), versuchen vorbörsliche Anteile auch in Deutschland zu verkaufen. Das lässt bei uns die Alarmglocken schrillen und wirft vor allem eine grundsätzliche Frage auf:
Wenn die zugrundeliegenden Produkte so großartig sind wie beschrieben, warum geht man dann nicht endlich an die Börse und kapitalisiert sich dort? Egal um welchen Handelsplatz es sich dreht, circa 1 Million Dollar sollten für ein entsprechendes Listing ausreichend sein. Davon ausgehend müssen wir zwingend die Folgefrage stellen: Warum wurde nun seit Jahren weiter, meist per Telefon, Geld für das Projekt eingeworben, wenn diese Schwelle doch schon längst um ein Vielfaches überschritten sein müsste?
Da wir an dieser Stelle keinerlei Vorteile für die Anleger und alle Trümpfe für den Emittenten sehen, mutmaßen wir, dass der einzige Grund im Selbstzweck und der Bereicherung der Beteiligten liegt. Die spärlich veröffentlichten Geschäftszahlen unterstreichen diese Vermutung. Da dies in der Vergangenheit so gut funktioniert hat, wird man sicher versuchen diesen Goldesel noch ein wenig länger den Pfad entlang zu prügeln.
Zwar werden seit Jahr und Tag geschickt Gründe bei höheren Mächten gesucht wie beispielsweise der nötig gewordenen Umzug des Hauptsitzes der Gesellschaft aufgrund politischer Rahmenbedingungen. Ja, nachvollziehbar, doch ändert dies an der Grundsituation und den vorangegangenen Fragen irgendetwas? Nein! Deswegen werden wir uns an dieser Stelle nicht weiter im Einzelnen über die Sinnhaftigkeit dieser Behauptungen auslassen. Hier wird es weiterhin nur Verlierer geben und aus genannten Gründen raten wir allen Beteiligten, sich Hilfe zu suchen sofern Ihnen bereits Vermögensschäden entstanden sind.
Grundsätzlich können vorbörsliche Aktien selbstverständlich ein valides Investment darstellen, aber aus Fällen wie diesen wird wieder einmal deutlich warum dies in den meisten Fällen nicht rentabel ist und wir diese Art des Investments nur Menschen mit Expertenwissen oder jenen mit guten Beratern empfehlen. Denn die Festlegung des Kaufpreises vorbörslicher Aktien ist einzig und allein dem Emittenten überlassen (können Sie den Wert vorher wirklich einschätzen?). Sollte der Börsengang dann doch nicht wie geplant stattfinden, sind die Papiere so gut wie wertlos, weil Sie keinen Handelsplatz haben und keine Käufer finden.
Sollten auch Sie Betroffene im Fall 4DMed sein, können Sie sich jederzeit für eine kostenlose Erstberatung an uns wenden. Zögern Sie nicht sich zu melden. Das Agieren in der Gruppe minimiert die Kosten und maximiert unsere Erfolgschancen.
Sie benötigen Hilfe in dieser Angelegenheit? Sprechen Sie uns unter folgender Rufnummer unverbindlich an:

0203 92860610

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