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Geschlossene Fonds: Fluch oder Segen?

Diese Anlageklasse schafft es immer wieder in die Schlagzeilen: geschlossene (Spezial)Fonds. Die Investmentvehikel grosser und auch kleinerer Emittenten versprechen in der aktuellen Tief- bzw. Negativzinsphase Erlöse, die erheblich über der Nulllinie für Spareinlagen der führenden Banken in Deutschland liegen. Und stellen damit – auf den ersten Blick – eine lohnenswerte Alternative dar. Die wohl bekanntesten Spezialfonds – diese Fonds beschränken sich in der Regel auf Investments in nur eine Produktgruppe oder Branche – der jüngeren Vergangenheit waren Schiffs-, Flugzeug-, Medien- und Solarfonds. Die meisten Anleger denken mit Grauen an ihre Erfahrungen mit diesen Fonds zurück, und das zu Recht! Die Kollegen der Zeitschrift „Finanztest“ haben in einer aktuellen Studie mehr als 1100 geschlossene Fonds, die seit 1972 aufgelegt wurden, untersucht und kommen zu einem erschreckenden Ergebnis: Nur rund 6% der Fonds erfüllten die angekündigten Renditeversprechen. Der Rest blieb entweder weit unter den Erwartungen, oder verlor grosse Teile des eingesetzten Kapitals – bis hin zum Totalverlust. Laut Finanztest verbrannten Anleger mit Hilfe dieser Fonds weit über 4 Mrd. Euro. Das dürfte aber nur die Spitze des Eisberges sein, alleine Schiffsfonds, die seit Anfang der 1990er Jahre aufgelegt wurden, haben bis heute mehr als 10 Mrd. Euro vernichtet. Rechnet man die aktuell in Schieflage befindlichen Flugzeugfonds (diese waren der beliebte Nachfolger der Schiffsfonds) hinzu, dürfte sich der Verlustbetrag weiter deutlich erhöhen. Fachleute sprechen schon von fast 15 Mrd. Euro. Der Grund hierfür ist schnell gefunden und dürfte trotzdem etwas überraschen. Während ein Helfer bei einer Essensausgabe für Flüchtlinge mindestens eine mehrstündige Schulung beim Gesundheitsamt seiner Stadt nachweisen muss, benötigt ein verantwortlicher Fondsmanager hierzulande nicht einmal zwingend einen Schulabschluss oder irgendwelche wirtschaftswissenschaftliche Qualifikationen. Da überrascht es auch nicht, dass grosse Fondsgesellschaften in Deutschland wie Union Invest, Lloyds oder die Dr. Peters Gruppe mit schöner Regelmässigkeit insolvente Fonds melden müssen, die das gesamte Anlagevermögen des Investors durch Missmanagement vernichtet haben. Aber nicht nur Missmanagement kann für den Anleger zu verheerenden Folgen bei Fondsinvestitionen führen. Unternehmerische Beteiligung mit Nachschusspflicht: Aber nicht nur über das erhebliche wirtschaftliche Risiko, mit dem diese Anlageform behaftet ist, muss sich der Anleger bewusst sein; auch die rechtliche Ausgestaltung des Fonds kann, selbst im Nachhinein, noch zu bösen Überraschungen führen, die zu weiteren Verlusten für den Anteilseigner führen können. Denn die gängigste Form der Fondsbeteiligungen ist die GmbH & Co. KG. Bei dieser Art der Gesellschaftsform erwirbt der Betroffene eine veritable Unternehmensbeteiligung mit entsprechendem unternehmerischem Risiko. Zwar ist die Haftung vordergründig auf die geleistete Einlage (der Betrag, der zum Erwerb der Anteile gezahlt wurde) begrenzt, allerdings können insolvente Fonds bereits gezahlte Ausschüttungen unter bestimmten Voraussetzungen vom Anleger in einem Insolvenzverfahren zurückfordern. Das ist häufig dann der Fall, wenn der Fonds anfangs die vertraglich vereinbarten Renditen zahlt aber früh in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät. Kommt es hier zu einer Insolvenz, erhalten die Investoren regelmässig Post vom zuständigen Insolvenzverwalter, der diese Ausschüttungen geltend macht und von den Kommanditisten zurückfordert. Gängige Praxis und zulässig ist das, sofern die Zahlungen zu ihrer Zeit gewinnunabhängig von der Gesellschaft geleistet wurden, was wiederum häufig dann passiert, wenn der Fonds, ohne Gewinne zu erzielen, Zahlungen leistet, um die vereinbarten jährlichen Renditen auszahlen zu können. Allerdings sieht der Gesetzgeber für diese Praxis hohe Hürden vor. Sofern Sie sich solchen Forderungen ausgesetzt sehen, oder mit einer Investition in Form einer unternehmerischen Beteiligung liebäugeln, sollten Sie sich genau über deren erhebliche Risiken informieren. Gerne stehen Ihnen unsere Experten bei der Entscheidungsfindung mit Rat und Tat zur Seite. Sprechen Sie uns an. 0203 92860610

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