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Level7 Holdings – Hauptsache Krypto und trotzdem nichts Wert
+++ Update 06/24: Nachdem die Level7 Holdings in dem von ihr angestrebten Verfahren gegen die DGD e.V. vor dem Landgericht Duisburg mit ihrem Begehren, der DGD e.V. bestimmte Passagen dieses Artikels in der Publikation zu untersagen, vollumfänglich gescheitert ist und das LG Duisburg die Klage der Level7 Holdings abgewiesen hat, stellen wir ihnen hier ab sofort wieder den originalen Bericht zur Verfügung. Für weitere Informationen stehen ihnen unsere Fachberater gerne zur Verfügung! +++
Seit mehr als einem Jahr versucht die „Level 7 Global Holdings Corp.“ mit angeblichem Sitz in Floridas Metropole Miami über diverse Vermittlungsfirmen in Deutschland, hochspekulative Anlagen in Form sog. „Initial Coin Offerings“ (ICOs) an den gutgläubigen Investor zu bringen. Da wird in blumigen Worten und mit bunten, aufgehübschten Webseiten der Eindruck erweckt, dass man in ein nahezu sicheres und dazu noch mit einer attraktiven Rendite versehenes Meisterwerk der Krypto-Szene investiere. Allerdings handelt es sich bei dem im einfach gestrickten Verkaufspamphlet der „Level 7 Holding“ angepriesenen „Security Token“ (hier soll der englische Begriff „Security“ ((englisch für sicher/Sicherheit)) noch einmal ein subjektives Gefühl einer risikolosen Anlage vermitteln), um ein hochriskantes Spekulationsobjekt, dessen Wertigkeit vor, während und nach der Emissionsphase gegen Null tendieren dürfte.
Auch die ausgelobte Rendite, die bis zu fantastische 20% (und hier stapelt der Verfasser noch tief) betragen soll, erscheint in diesem Zusammenhang eher astronomisch als realistisch. Etwas klarer wird die Sache, wenn man erfährt, dass die Rendite natürlich nicht in Euro oder US-Dollar cash ausbezahlt wird, sondern in Form zusätzlicher Level 7 Security Tokens dem Kundenkonto gutgeschrieben wird. Das sich diese in Zukunft zu echtem Geld machen lassen bleibt höchst unwahrscheinlich.
Auch der Hinweis in den unzähligen Vermarktungshandzetteln, die einige Mitglieder in letzter Zeit erhalten haben, nämlich dass sich „die Krypto-Märkte in einem allgemeinen Aufschwung befinden“ zeugt von der ausgeprägten fachlichen Unwissenheit der Level 7 Erfinder. Alleine die bekannteste Krypto-Währung, der „Bitcoin“ hat in den vergangenen 6 Monaten einen Wertverlust von mehr als 70% (!!!) verzeichnen müssen (Stand 07/18); eine deutliche Verbesserung der Situation ist nicht in Sicht.
Und wem dies alles noch nicht ausreichend Kopfschmerzen verursacht, um von einer möglichen Investition abzusehen, der sollte sich unbedingt die undurchsichtige internationale Firmenstruktur, die hinter der Level 7 Holding steht, einmal genauer betrachten: Da geht es in atemberaubender Geschwindigkeit vom Hauptfirmensitz in Miami (über einem Tattoo-Studio) über die St. Vincent und Grenadinen Inseln (Register des Holdinganteils), nach Malta (europäische Steueroase, in der die Emittentin des Investitionsvehikels registriert ist) nach London und Amsterdam (angebliche Niederlassungen, von denen eine ein Briefkasten bei einem Londoner Bürodienstleister ist) und weiter an die Frankfurter Wertpapier Börse (FWB), an der die Anteile gehandelt werden sollen (dort davon aber keine Spur ist), um letztendlich im beschaulichen Xanten und Kamp-Lintfort am Niederrhein zu landen. Jetlag vom schnellen Reisen? Dann halten Sie sich fest, denn jetzt wird es für jeden Anleger erst richtig spannend: In Xanten sitzt die „Revesta GmbH“, die in Deutschland über ihren Auftragsdienstleister, die „Conexio GmbH“ in Kamp-Lintfort die Beteiligungen an der Level 7 Holding vertreibt. Das geschieht nicht nur in aggressiver Form, sondern vor allen Dingen ohne die gesetzlich vorgeschriebene Sorgfalt bei Anlagevermittlungen. So werden Interessenten weder auf das ihnen zustehende Widerrufsrecht hingewiesen, noch werden Beratungsprotokolle erstellt. Der wichtigste Punkt dürfte aber die nicht vorhandene Risikoaufklärung sein. Das es sich bei dem hochgelobten Level 7 Token um ein brandgefährliches Zockermodell handelt wird ebenso verschwiegen wie der mögliche Totalverlust. Und der ist nicht nur wahrscheinlich, sondern fast schon sicher. Das Gute daran: Diese stümperhafte Beratung bietet jedem Betroffenen die Möglichkeit, erfolgreich gegen die Vermittler im Rahmen der Beraterhaftung vorzugehen. Wir vermitteln auf Nachfrage gerne den Kontakt zu versierten Fachanwälten. Aufgrund der Tatsache, dass die „Revesta GmbH“ für sich in Anspruch nimmt, durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) reguliert zu sein, prüfen wir derzeit ob wir im Zuge der Sachstandsanzeige weiter sowohl gegen die Revesta als auch die Conexio vorgehen werden. Als Anleger sollten Sie von dieser Form der Investition dringend Abstand nehmen. (atw 07/18)
< Wir sind mittels einer aktuell noch wirksamen einstweiligen Verfügung dazu gezwungen worden, diese Passage zu verbergen. Wir halten diesen Vorgang für Rechtswidrig und haben Schritte eingeleitet, um den Artikel zeitnah wieder in vollem Umfang für Sie bereitstellen zu können. >
Auch die ausgelobte Rendite, die bis zu fantastische 20% (und hier stapelt der Verfasser noch tief) betragen soll, erscheint in diesem Zusammenhang eher astronomisch als realistisch. Etwas klarer wird die Sache, wenn man erfährt, dass die Rendite natürlich nicht in Euro oder US-Dollar cash ausbezahlt wird, sondern in Form zusätzlicher Level 7 Security Tokens dem Kundenkonto gutgeschrieben wird. Das sich diese in Zukunft zu echtem Geld machen lassen bleibt höchst unwahrscheinlich.
Auch der Hinweis in den unzähligen Vermarktungshandzetteln, die einige Mitglieder in letzter Zeit erhalten haben, nämlich dass sich „die Krypto-Märkte in einem allgemeinen Aufschwung befinden“ zeugt von der ausgeprägten fachlichen Unwissenheit der Level 7 Erfinder. Alleine die bekannteste Krypto-Währung, der „Bitcoin“ hat in den vergangenen 6 Monaten einen Wertverlust von mehr als 70% (!!!) verzeichnen müssen (Stand 07/18); eine deutliche Verbesserung der Situation ist nicht in Sicht.
Und wem dies alles noch nicht ausreichend Kopfschmerzen verursacht, um von einer möglichen Investition abzusehen, der sollte sich unbedingt die undurchsichtige internationale Firmenstruktur, die hinter der Level 7 Holding steht, einmal genauer betrachten: Da geht es in atemberaubender Geschwindigkeit vom Hauptfirmensitz in Miami (über einem Tattoo-Studio) über die St. Vincent und Grenadinen Inseln (Register des Holdinganteils), nach Malta (europäische Steueroase, in der die Emittentin des Investitionsvehikels registriert ist) nach London und Amsterdam (angebliche Niederlassungen, von denen eine ein Briefkasten bei einem Londoner Bürodienstleister ist) und weiter an die Frankfurter Wertpapier Börse (FWB), an der die Anteile gehandelt werden sollen (dort davon aber keine Spur ist), um letztendlich im beschaulichen Xanten und Kamp-Lintfort am Niederrhein zu landen. Jetlag vom schnellen Reisen? Dann halten Sie sich fest, denn jetzt wird es für jeden Anleger erst richtig spannend: In Xanten sitzt die „Revesta GmbH“, die in Deutschland über ihren Auftragsdienstleister, die „Conexio GmbH“ in Kamp-Lintfort die Beteiligungen an der Level 7 Holding vertreibt. Das geschieht nicht nur in aggressiver Form, sondern vor allen Dingen ohne die gesetzlich vorgeschriebene Sorgfalt bei Anlagevermittlungen. So werden Interessenten weder auf das ihnen zustehende Widerrufsrecht hingewiesen, noch werden Beratungsprotokolle erstellt. Der wichtigste Punkt dürfte aber die nicht vorhandene Risikoaufklärung sein.
Einladung vom 01.03.2024 zur turnusmäßigen MV für alle Mitglieder
Hiermit laden wir alle Mitglieder frist- und ordnungsgemäß, zur ordentlichen Mitgliederversammlung am 19.04.2024 in 47137 Duisburg, Unterführungsstr. 9, um 11:00 Uhr, ein.
Wir bitten aus organisatorischen Gründen höflichst um eine kurze Bestätigung über Ihr Erscheinen, bis spätestens zum 12.04.2023, damit wir alle Arrangements treffen können.
Es soll über die:
a) Feststellung der Jahresabschlüsse 2022 und 2023
b) Entlastung des Vorstands
c) Entlastung des Kassenwartes
d) Sitzverlegung innerhalb Duisburgs
e) Festeinstellung eigener Rechtsanwälte
f) sonstiges
beraten und entschieden werden.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihre DGD e.V.
Einladung vom 01.03.2023 zur turnusmäßigen MV für alle Mitglieder
Hiermit laden wir alle Mitglieder frist- und ordnungsgemäß, zur ordentlichen Mitgliederversammlung am 18.04.2023 in 47058 Duisburg, Wintgensstr. 22, um 11:00 Uhr, ein.
Wir bitten aus organisatorischen Gründen höflichst um eine kurze Bestätigung über Ihr Erscheinen, bis spätestens zum 15.04.2023, damit wir alle Arrangements treffen können.
Es soll über die:
a) Entlastung des Vorstandes
b) Neuwahl des Vorstandes
c) Entlastung des Kassenwartes
d) Neuwahl des Kassenwartes
e) Sonstiges
beraten und entschieden werden.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihre DGD e.V.
4DMed - Vorbörslicher Handel zum Selbstzweck?
Bereits im Dezember 2021 berichtete die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) über hinreichende Hinweise zu Verfehlungen im Hause 4DMed und monierte damals unter anderem das nicht Vorhandensein eines Prospekts. Nicht viel später, im Februar 2022, untersagte die BaFin den Handel der 4DMed Aktien und damit das öffentliche Angebot im deutschen Raum endgültig. (Die DGD e.V. berichtete bereits im Februar darüber, wobei wir den ersten Artikel zu offensichtlichen Problemen bei 4DMed schon im November 2020 auf unserem Portal veröffentlichten.)
Man mag annehmen, dass dies vorerst der Schlussstrich unter dem Kapitel 4DMed gewesen sei, mitnichten: Aus sicherer Quelle erfuhr die Deutsche Gemeinschaft, dass Telefonverkäufer der 4DMed weiterhin von verschiedenen Standorten aus bis zum heutigen Tage (zumindest, wenn man die zugrundeliegenden Telefonnummern betrachtet), versuchen vorbörsliche Anteile auch in Deutschland zu verkaufen. Das lässt bei uns die Alarmglocken schrillen und wirft vor allem eine grundsätzliche Frage auf:
Wenn die zugrundeliegenden Produkte so großartig sind wie beschrieben, warum geht man dann nicht endlich an die Börse und kapitalisiert sich dort? Egal um welchen Handelsplatz es sich dreht, circa 1 Million Dollar sollten für ein entsprechendes Listing ausreichend sein. Davon ausgehend müssen wir zwingend die Folgefrage stellen: Warum wurde nun seit Jahren weiter, meist per Telefon, Geld für das Projekt eingeworben, wenn diese Schwelle doch schon längst um ein Vielfaches überschritten sein müsste?
Da wir an dieser Stelle keinerlei Vorteile für die Anleger und alle Trümpfe für den Emittenten sehen, mutmaßen wir, dass der einzige Grund im Selbstzweck und der Bereicherung der Beteiligten liegt. Die spärlich veröffentlichten Geschäftszahlen unterstreichen diese Vermutung. Da dies in der Vergangenheit so gut funktioniert hat, wird man sicher versuchen diesen Goldesel noch ein wenig länger den Pfad entlang zu prügeln.
Zwar werden seit Jahr und Tag geschickt Gründe bei höheren Mächten gesucht wie beispielsweise der nötig gewordenen Umzug des Hauptsitzes der Gesellschaft aufgrund politischer Rahmenbedingungen. Ja, nachvollziehbar, doch ändert dies an der Grundsituation und den vorangegangenen Fragen irgendetwas? Nein! Deswegen werden wir uns an dieser Stelle nicht weiter im Einzelnen über die Sinnhaftigkeit dieser Behauptungen auslassen. Hier wird es weiterhin nur Verlierer geben und aus genannten Gründen raten wir allen Beteiligten, sich Hilfe zu suchen sofern Ihnen bereits Vermögensschäden entstanden sind.
Grundsätzlich können vorbörsliche Aktien selbstverständlich ein valides Investment darstellen, aber aus Fällen wie diesen wird wieder einmal deutlich warum dies in den meisten Fällen nicht rentabel ist und wir diese Art des Investments nur Menschen mit Expertenwissen oder jenen mit guten Beratern empfehlen. Denn die Festlegung des Kaufpreises vorbörslicher Aktien ist einzig und allein dem Emittenten überlassen (können Sie den Wert vorher wirklich einschätzen?). Sollte der Börsengang dann doch nicht wie geplant stattfinden, sind die Papiere so gut wie wertlos, weil Sie keinen Handelsplatz haben und keine Käufer finden.
Sollten auch Sie Betroffene im Fall 4DMed sein, können Sie sich jederzeit für eine kostenlose Erstberatung an uns wenden. Zögern Sie nicht sich zu melden. Das Agieren in der Gruppe minimiert die Kosten und maximiert unsere Erfolgschancen.
Sie benötigen Hilfe in dieser Angelegenheit? Sprechen Sie uns unter folgender Rufnummer unverbindlich an:
0203 92860610
Anleger aufgepasst! Euro Finance Group zockt mit Porsche IPO ab!
Dreist, frech und mit erheblicher krimineller Energie versuchen Anlagebetrüger rund um die „Euro Finance Group“, deutsche Investoren zu täuschen und Millionenbeträge zu erbeuten.
Als Aufhänger dient der zurzeit heiß diskutierte Börsengang der Porsche AG, der in Form einer Ausgabe von Stammaktien und Vorzügen bereits Ende September bzw. Anfang Oktober stattfinden könnte. Als Handelsplatz wird die Frankfurter Wertpapierbörse genannt. Sämtlich platziert sollen die Aktien bis Ende des Jahres sein, abhängig, so der VW – Mutterkonzern, von den möglichst passenden Marktbedingungen. Die erste Kursnotiz für die Vorzüge der Porsche AG dürfte nach Expertenmeinung deutlich über 55 Euro liegen.
Diesen Börsengang machen sich nun die Betrüger der „Euro Finance Group“, die ihren angeblichen Firmensitz an der Wall Street in New York City haben soll, zu nutzen und versuchen, interessierten Anlegern Porsche Vorzüge zu einem Preis von 22 USD anzubieten. Nicht nur, dass der Preis offensichtlich ohne jeden Bezug zum Marktpreis steht, auch sind die Vorzüge der Porsche AG frühestens ab Oktober handelbar. Der Abschlag zum erwarteten Ausgabepreis läge hier bei fast 60%; ein Indiz für den kriminellen Versuch, Anleger über den Tisch zu ziehen.
Um einen halbwegs seriösen Eindruck zu machen, schrecken die Verantwortlichen der „Euro Finance Group“ auch nicht davor zurück, die Seite von n-tv.de, einem seriösen deutschen Nachrichten- und Börsensender, plump zu fälschen und mit erfundenen Inhalten zu Themen wie Börsengängen, Zinsentwicklungen oder Rohstoffen zu überschwemmen. Wer genau hinschaut, erkennt schnell, dass die Seite ständig das Datum des 27. Mai 2022 und die Uhrzeit 23:24 zeigt und fast alle Links auf der Seite nicht funktionieren oder auf die eigenen Inhalte verlinken. Typisches Ergebnis einer schlecht geklonten Seite, die nur dem ersten Augenschein stand hält.
Die Vertragsentwürfe, die Kunden vorgelegt werden, sind ähnlich stümperhaftes Handwerk. Da wird die „Euro Finance Group“ gleich zu Beginn des Vertrages als „Vermittler“ (eigentlich müsste es „Vermittlerin“ heißen) bezeichnet, im Folgenden dann aber nur noch als Verkäufer. Die Datenformate sind für ein in den USA ansässiges Unternehmen ebenfalls falsch dargestellt – scheinbar aufgrund des ausgeprägten Unwissens der Kriminellen. Eine Vertragsnummer, die aus den fortlaufenden Zahlen 345567 besteht, kann ebenfalls kein Vertrauen in die Blender schaffen.
Die angegebene Adresse der „Euro Finance Group“, 99 Wall Street, New York, NY, 10005, USA ist eine hinlängliche bekannte Adresse eines Bürodienstleisters, der dort für weniger als 100 USD im Monat ein komplettes, virtuelles Büro anbietet, das sogar über eine echte New Yorker Telefonnummer verfügt. So handelt es sich bei der „Euro Finance Group“ in New York um eine reine Briefkastenfirma, die in einem möglichen Rechtsstreit mit geschädigten Anlegern dort nur schwerlich verklagt werden könnte. Selbiges gilt für die Adresse im Nachbarland Schweiz.
Lassen sie sich auf keinen Fall zu irgendwelchen Zahlungen verleiten und sollten sie bereits von Offerten oder dem Geschäftsgebaren der „Euro Finance Group“ betroffen sein, können sie unsere Experten gerne unverbindlich ansprechen. Wir können helfen und ggf. Vermögensschäden noch abwenden.
Seit kurzem melden uns Mitglieder wieder verstärkt eine altbekannte Betrugsmasche, bei der Menschen unter Druck gesetzt werden, eine nicht berechtigte Forderung zu begleichen. Im konkreten Fall versucht eine Anwaltskanzlei mit dem Namen „Schmidt und Kollegen“ und den vermeintlichen Rechtsanwälten „Benjamin Kowalski“ sowie „Michael Schmidt“, betrügerisch eine Forderung der „EURO LOTTO ZENTRALE EURO JACKPOT 6/49“ einzuziehen. In dem Schreiben, welches vermehrt auch älteren Bürgern zugeht, wird mit „Nachdruck“ auf Ausgleich der Forderung in Höhe von fast 300,00 Euro bestanden. Für den Fall, dass die Angeschriebenen sich weigern zu zahlen, drohen die Betrüger mit weiteren, teils drakonischen Mitteln, um den Betrag von den Betroffenen zu erhalten. Auffallend ist, dass in dem Schreiben keine Kontoverbindung der angeblichen Anwaltskanzlei angegeben ist, sondern ein SEPA-Lastschriftmandat, also eine Einzugsermächtigung von den Opfern verlangt wird.
Alles ein groß angelegter Betrug und Schwindel sagt die Münchner Rechtsanwaltskammer. Denn weder eine Kanzlei mit dem Namen „Schmidt und Kollegen“ noch die beiden Rechtsanwälte sind in München ansässig oder zur Ausübung des Berufes eines Rechtsanwalts zugelassen. Auch zeigen Wortwahl und Grammatik des Schreibens, dass hier wohl wieder ausländische Kriminelle unterwegs sind, um gutgläubige Mitbürger hinters Licht zu führen und zu betrügen. Sollten sie ein solches Schreiben bereits erhalten haben, bleiben sie ruhig und leisten sie der Aufforderung nach Erteilung einer Einzugsermächtigung oder Kontaktaufnahme keinesfalls Folge. Die DGD e.V. hat für Geschädigte eine Hotline eingerichtet; hier erhalten sie durch unsere Fachleute kurzfristig und unverbindlich Rat und Hilfe.
Die DGD e.V. hat eine Hotline unter den Rufnummer 0203 92860610 eingerichtet.
Sprechen Sie noch heute unverbindlich mit unseren Beratern!
0203 92860610
Einladung zur turnusmäßigen MV für alle Mitglieder
Hiermit laden wir alle Mitglieder frist- und ordnungsgemäß, zur ordentlichen Mitgliederversammlung am 30.07.2022 in 47137 Duisburg, Unterführungsstrasse 9, um 11:00 Uhr, ein.
Wir bitten aus organisatorischen Gründen höflichst um eine kurze Bestätigung über Ihr Erscheinen, bis spätestens zum 26.07.2022, damit wir alle Arrangements treffen können.
Wir empfehlen einen Mund- und Nasenschutz zu tragen.
Zur Sicherheit hält der Verein aber den notwendigen medizinischen Bedarf für Sie bereit.
Es soll über die:
a) Jahresbilanz/Abschluss 2021
b) Entlastung des Vorstandes
c) Entlastung des Kassenwartes
d) Sonstiges
beraten und entschieden werden.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Vorstand
Entrade AG – Update – Oberlandesgericht Köln lässt Berufung zu
Es hätte doch so schön sein können, hätten Gerichte und Anleger einfach geschwiegen. Das zumindest dürften sich Julien Uhlig und Emmanuel Graf Beissel von Gymnich, zwei Protagonisten der Geldvernichtungsmaschine Entrade AG, gedacht haben. Nun kommt alles doch noch anders: Das Oberlandesgericht Köln hat eine Berufung eines Mitglieds der DGD e.V. gegen ein unbefriedigendes Urteil der Vorinstanz zugelassen und den ersten Verhandlungstag im Berufungsverfahren auf den 5. Mai 2022 terminiert. In diesem Verfahren geht es auch um die Rolle des von Gymnich, der lange Zeit als Aufsichtsrat der Entrade verantwortlich zeichnete und offensichtliche Missstände übersah oder nicht ordnungsgemäss an die entsprechenden Gremien meldete. Mit dem Ausgang der Verhandlung könnte er sich erheblichen Schadenersatzansprüchen gegenüber sehen.
Bereits seit Anfang 2016 machte die DGD e.V. immer und immer wieder auf die Unregelmässigkeiten bei dem Energiesystemebauer aufmerksam. Betroffenen, denen noch in 2018 geraten wurde, ihre Ansprüche juristisch prüfen zu lassen und die dies nicht taten, droht nun die, mit anwaltlicher Hilfe zu klärende Frage, der etwaigen Verjährung.
Die DGD e.V. hat eine Hotline unter den Rufnummer 0203 92860610 eingerichtet.
Sprechen Sie noch heute unverbindlich mit unseren Beratern!
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Prothelis AG – Ende mit Schrecken!
Bereits vor mehr als 2 Jahren warnte die DGD e.V. ihre Mitglieder und alle Interessenten eindringlich und offensiv vor weiteren Zahlungen an die Prothelis AG mit Sitz in Düsseldorf. Trotz der vollmundigen Versprechungen des Vorstandes Yücel Taspinar und der vielen bunten Werbemails, in denen damals von unglaublich profitablen Aufträgen, die kurz vor dem Abschluss stehen sollten und dem Interesse irgendwelcher dubioser Geheimdienste geschwurbelt wurde, stellte sich für die DGD Fachleute die Situation wesentlich dramatischer dar. Die Firma schien seit ihrer Gründung bereits überschuldet mit nur wenig Aussicht, sich jemals aus dieser Situation befreien zu können. Die angebotenen Tracker für Kinder, Hunde und ältere Menschen konnten wohl nicht wirklich überzeugen und waren im Vergleich zu ähnlichen Produkten in Deutschland überteuert. Bei den wenigen Produkten, auf die Prothelis AG verweisen kann, wurde in den Bilanzen in der Regel von einer „erfolgreichen Markteinführung“ gesprochen und ähnlich gut klingende Phrasen verwendet. Jetzt wissen wir, dass es mehr Schein als sein war und die Versprechungen des Taspinar also nur der Versuch war, die bereits Anfang 2020 arg gebeutelten Investoren zu beruhigen und von der prekären Situation abzulenken.
Schon damals sprachen die Bilanzzahlen für eine substanzielle Schieflage. Zwar versuchte Taspinar mit Hilfe seines Anwaltes und gerichtlicher Hilfe die Verbreitung dieser Fakten durch die DGD e.V. zu unterbinden – was ihm leider auch für einen kurzen Zeitraum gelang – schlussendlich musste Taspinar aber als Vorstand der Prothelis AG am 01. März 2022 einknicken, zu Kreuze kriechen und beim Amtsgericht Düsseldorf den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wegen „Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung“ stellen. Mit diesem Antrag sind unsere schlimmsten Befürchtungen nun wahr geworden. Auch stellt sich die Frage, ob die Firmenleitung nicht schon aufgrund der bestehenden Darlehnsverträge und wenig transparenten Verflechtungen deutlich früher von der Überschuldung hätte Kenntnis haben müssen und einen daraus resultierenden Insolvenzantrag wissentlich verzögerte. Das müssen im Zweifel allerdings die Strafverfolgungsbehörden ermitteln. Ein Anfangsverdacht dürfte bestehen.
Sollten Sie selbst den Verlust Ihres Geldes als bewusst herbeigeführt empfinden, oder eine Gefährdung Ihres Vermögens durch diese Geldanlage vermuten, können Sie bei jeder Polizeidienststelle einen Strafantrag gegen die Verantwortlichen stellen oder Ihren Verdacht mittels einer juristischen Recherche verifizieren lassen.
Die Daten der Verantwortlichen, die teils in Deutschland gemeldet sind, liegen der DGD e.V. vor und werden bei Bedarf auch rasch an die Behörden weitergeleitet.
Als Insolvenzverwalter wurde der Düsseldorfer Anwalt Nikolaos Antoniadis, Bleichstr. 14, 40211 Düsseldorf bestellt. Das Verfahren wird beim AG Düsseldorf, unter dem Aktienzeichen 505 IN 121/21 geführt. Eine Forderungsanmeldung bei der Kanzlei Antoniadis ist bis zum 12. April 2022 möglich.
Für alle Betroffenen hat die DGD e.V. seine Hotline zur Unterstützung Ihrer Interessen eingerichtet: 0203/9286061-0
0203 92860610
4DMed BaFin untersagt öffentliches Angebot von Aktien, Kein Prospekt – Hilfe in Sicht?
Die Deutsche Gemeinschaft bearbeitet den dubiosen Fall 4DMed bereits für seine Mitglieder. Zuletzt wiesen wir bereits im November 2020 unter anderem auch auf genau den jetzt erwiesenen Missstand mit dem nicht vorhandenen Prospektmaterial und den damit einhergehenden potenziellen Problemen hin. (Den ganzen damaligen Artikel zur Auffrischung finden Sie am Ende dieses aktuellen Hinweises.)
Diese lang gehegte Befürchtung ist nun zum 01.02.2022 eingetreten. Die BaFin untersagt der Firma 4DMed mit sofortiger Wirkung das Angebot Ihrer Aktien. Dies passiert auf Grundlage des Artikel 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung.
Aufgrund dieser neuen Sachlage, ergeben sich nun aber auch wieder neue Chancen für geprellte Anleger zu ihrem Recht zu kommen. Die BaFin selbst nennt in diesem Zusammenhang bereits die einschlägigen Paragrafen: §§ 9 bzw. 10 Wertpapierprospektgesetz (WpPG) welche bei unrichtigen Angaben greifen, sowie den § 14 WpPG der greift, wenn pflichtwidrig kein Prospekt veröffentlicht wurde. Selbstverständlich obliegt hier jeder Fall einer Einzelfallprüfung durch Juristen.
Für betroffene Mitglieder unseres Vereins beleuchten wir derzeit unter Hochdruck neuerliche Schritte gegen die Verantwortlichen sowie gegen dieses Unternehmen selbst.
Sollten auch Sie Betroffene im Fall 4DMed sein, können Sie sich jederzeit für eine kostenlose Erstberatung an uns wenden. Zögern Sie nicht sich zu melden. Das Agieren in der Gruppe minimiert die Kosten und maximiert unsere Erfolgschancen.
Sie benötigen Hilfe in dieser Angelegenheit? Sprechen Sie uns unter folgender Rufnummer unverbindlich an: 0203 92860610
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Nachfolgend der Artikel vom 9.November 2020:
Wichtiges Update zur 4DMed Ltd.
Zur 4DMed erreichen uns ebenfalls Neuigkeiten: Anfang August hat das Unternehmen den Antrag zur Zulassung ihrer Aktien zum Handel an einer US-amerikanischen Börse durch Zeichnung des sogenannten S-1 Formulars bei der US-Börsenaufsicht SEC gestellt. Das Prozedere des S-1 Formulars ist ähnlich den Prospekten, die in Deutschland beim Vertrieb von bestimmten Vermögensanlagen erstellt werden müssen. Sie bieten Analysten und Interessenten vielfältige Möglichkeiten, die Struktur und finanzielle Integrität der Produkte oder Unternehmen einschätzen und tragfähige Kaufentscheidungen treffen zu können. Eckdaten der aktuellen Bilanz müssen ebenso wie firmenspezifische Risikofaktoren angegeben werden. Das führt bei der 4DMed zu einigen überraschenden Erkenntnissen:
• Lediglich 400.000 Aktien sollen zum Handel an dem kaum regulierten Marktplatz „OTC Bulletin Board“, kurz OTCBB, zugelassen werden. Am 1. August dieses Jahres hat die 4DMed nach eigenen Angaben aber über mehr 25 Mio. im Umlauf befindliche Aktien. Da erschliesst sich der Sinn dieser Aktion nicht wirklich, besonders auch deshalb, da das Erstellen dieses S-1 Formulars mit erheblichem Aufwand und Kosten verbunden ist. Die Kosten sollen aber, wie sich aus dem Prospekt ergibt, grösstenteils durch die Aktionäre getragen werden, deren Aktien veräussert werden.
• Der Verkaufspreis wird mit 1,00 US-Dollar festgesetzt. Das überrascht, da der Einstandspreis bei den meisten Investoren zum Zeitpunkt der Investition doch deutlich höher lag. Faktisch dürfte das bei den betroffenen Aktionären zu einem Verlust von fast zwei Dritteln ihres Investments führen.
• Es ist völlig unklar, wie die Aktionäre ausgewählt wurden, deren Aktien diesem Antrag zugrunde liegen. Zwar gibt es eine Aktionärsliste, auf denen sowohl der einzelne Aktionär als auch die Anzahl der zu verkaufenden Anteilsscheine angegeben ist; diese umfasst aber nicht alle Investoren, die Anteile der 4DMed in der Vergangenheit gezeichnet hatten.
• Die Geschäftszahlen für das Jahr 2019 und das erste Halbjahr 2020 sind – wie von uns nicht anders erwartet – desaströs: Für 2019 weist das Unternehmen einen Verlust von mehr als 2,3 Mio. US-Dollar aus. Umsatzerlöse konnte 4DMed in diesem Zeitraum nicht erzielen. Für 2020 sieht es bisher nicht besser aus: Im ersten Halbjahr schlägt ein Verlust von 800.000 US-Dollar zu Buche, die Umsätze liegen wie im Vorjahr bei Null. Getragen wird der Firmenmantel lediglich von den Einlagen der Aktionäre. Diese sind mit einem Wert von 4,3 Mio. US-Dollar angegeben.
• Da verwundert es auch nicht, dass die Aussichten für die weitere Entwicklung der 4DMed von ihr selbst als eher düster eingeschätzt werden. Das Unternehmen spricht sich selbst in wichtigen Unternehmensbereichen die Konkurrenzfähigkeit ab, bezweifelt ob die eigenen Aktien jemals erfolgreich am OTCBB gehandelt werden können und weist ausdrücklich darauf hin, dass aufgrund vieler, plötzlich eintretender Marktumstände die Existenz der 4DMed kurzfristig gefährdet werden kann. Auch einen Konkurs will die Firma nicht ausschliessen.
Prokon Abgeltungsgläubiger SPV GmbH vor Liquidation
Mit Auflösung der Verwertungsgesellschaft „Prokon Abgeltungsgläubiger SPV GmbH“ dürfte eines der grössten und umstrittensten Insolvenzverfahren in der deutschen Geschichte ein Ende finden. Nachdem Anfang 2014 die damalige „Prokon Regenertative Energien GmbH“ ihre Zahlungsunfähigkeit und gleichzeitig eine Planinsolvenz bekannt gab, häuften sich die Stimmen, die von einem Schneeballsystem und betrügerischen Absichten der Verantwortlichen sprachen. Ein von der Staatsanwaltschaft eingeleitetes Ermittlungsverfahren wurde 2017 eingestellt; mit dem Ergebnis, dass der Geschäftsleitung keine Straftaten nachgewiesen werden konnten. Zu diesem Zeitpunkt beliefen sich die Forderungen der Anleger gegen die Prokon auf mehr als 800 Millionen Euro. Im Zuge des Insolvenzverfahrens wurde den Gläubigern ein Tausch ihrer Forderungen gegen eine Beteiligung an der neu gegründeten „Prokon Regenerative Energien eG“, der mittlerweile grössten Energiegenossenschaft Deutschlands, angeboten. Die Anleger, die auf einen Barausgleich ihrer Ansprüche bestanden, wurden Abgeltungsgläubiger und von der „Prokon Abgeltungsgläubiger SPV GmbH“ gemäss der festgestellten Quoten bedient. Insgesamt beliefen sich die Nominalforderungen der mehr als 57.000 Geschädigten auf rund 646 Millionen Euro. Davon wurden in verschiedenen Tranchen über die Jahre immerhin mehr als 223 Millionen Euro ausgeschüttet. Im August 2021 kündigte die „Prokon Abgeltungsgläubiger SPV GmbH“ eine letzte Zahlung über 35 Millionen Euro an, bevor das Unternehmen selbst Anfang 2022 in die Liquidation geht.
Einladung zur Jahreshauptversammlung DGD e.V. 2021
Hiermit laden wir alle Mitglieder zu unsere Jahreshauptversammlung am 03.12.2021, um 9.00 Uhr in der Unterführungsstrasse 9, in 47137 Duisburg herzlich ein.
Es werden folgende Punkte zur Tagesordnung erklärt:
Feststellung des Jahresabschluss 2021
Entlastung des Vorstandes
Entlastung und Neuwahl des Kassenwartes
Temporäre Beitragssenkung aufgrund der Pandemie
Wir bitten aus organisatorischen Gründen um Verständnis dafür, dass Sie aufgrund der Pandemie auch in diesem Jahr bitte nur ohne Begleitung erscheinen (falls dies nicht möglich ist, bitten wir um rechtzeitige Mitteilung, damit wir Ihnen eine Begleitperson stellen können) dürfen. Ihre Anmeldung zur Teilnahme teilen Sie uns bitte bis spätestens zum 26.11.2021 schriftlich mit, damit wir die notwendigen Verordnungen zur Verhütung der Verbreitung des Coronavirus treffen können und Sie sich bei uns sicher fühlen.
Bitte denken Sie an die vorgeschriebene Pflicht einen Mund- und Nasenschutz zu tragen.
Zur Sicherheit hält der Verein aber den notwendigen medizinischen Bedarf für Sie bereit.
Ihr Vorstand
BeeComp Technologies – Hölle auf Erden
Eigentlich hörte sich die Idee anfangs gut an: Leichtbaumaterialien auf Basis sechseckiger Waben, die aus behandeltem Papier hergestellt, den Markt für Baustoffe quasi revolutionieren sollten. Schließlich war das Material mindestens so stabil wie Carbon oder Aluminium, dabei aber wesentlich leichter und – vor allen anderen Vorzügen – viel günstiger herzustellen. Also wurde, neben weiteren Firmen, in Houston, Texas die „BeeComp Technologies Inc.“ gegründet, 500 Millionen Aktien per Unternehmensbeschluss genehmigt und über Vertriebe in Deutschland an gutgläubige Interessenten zu Preisen von bis zu 6,50 Euro verramscht. Die Telefon-Verkäufer, die überwiegend in Düsseldorfer Büros ihre Arbeit verrichteten, waren von den Unternehmensplänen so begeistert, dass den Investoren zum Börsenstart Kurse von mindestens 16,50 Euro in Aussicht gestellt wurden. Dabei blieb es nicht: Nur wenige Wochen später stellten die Verkäufer für den angeblich im Herbst 2019 geplanten Börsenstart der „BeeComp“ Aktien sogar fantastische Mondpreise von 80,00 Euro in Aussicht. Macht man sich die Mühe und errechnet anhand der verfügbaren Aktien und dem versprochenen Kurs den Marktwert des Unternehmens, läge dieser bei sagenhaften 40 Milliarden (!) Euro. Zu einem Börsengang bis Ende 2019 ist es natürlich nicht gekommen. Stattdessen kamen erste Gerüchte über mögliche Betrügereien der Verantwortlichen auf, die Adresse der Firma in den USA entpuppte sich als Adresse eines Bürodienstleisters, der Post nach Deutschland weiterleitet und Telefongespräche im Namen der „BeeComp“ annimmt. Auf der Seite beecomp-anlagebetrug.com spricht ein ehemaliger Manager des Unternehmens offen von Betrug und Abzocke an den Investoren. Am Ende des Tages sind es diese Geldgeber, die in die Röhre gucken. Einen Markt zum Handel ihrer Aktien gibt es nicht und auf Angebote der „BeeComp“ zur Rücknahme der maßlos überteuerten und wohl heute wertlosen Anteilsscheine wartet man vergeblich.
Sie benötigen Hilfe in dieser Angelegenheit? Sprechen Sie uns unter folgender Rufnummer unverbindlich an: 0203 92860610
0203 92860610
China BPIC Surveying Instruments AG/SCY AG/Fast Finance 24 Holding AG
Starke Nerven braucht man als Investor der „China BPIC Surveying Instruments AG“. Und schwindelfrei sollte man zusätzlich sein. Nicht nur der sperrige Name, sondern auch die fast alle 2 Jahre stattfindende Umfirmierung des Unternehmens sorgen für Falten auf der Stirn und Grummeln in der Magengrube; und das nicht zu Unrecht. Als Stern am Investorenhimmel wurden die Anteilsscheine der „China BPIC Surveying Instruments AG“ seit 2014 für den stolzen Preis von 8,50 Euro angepriesen und verscherbelt. Zu diesem Zeitpunkt lag der vermeintliche Produktionsschwerpunk auf Messgeräten und Präzisionswerkzeug, so die eigenen Angaben der „China BPIC Surveying Instruments AG“. Die Zukunftsaussichten seien ebenfalls sehr positiv, habe man doch gerade erst 3 neue Laser entwickelt, die zu einem spürbaren Umsatzsprung führen sollten. Nach kurzer Zeit folgte die erste Umbenennung der Gesellschaft; fortan war man die „SCY Beteiligungs AG“ und hatte mit Messtechnik nicht mehr wirklich viel zu tun. Der Wert der Beteiligung lag zu dieser Zeit bereits deutlich unter den Einstiegspreisen von 8,50 Euro. Im September 2017 folgte dann die bisher letzte Umwandlung und Neubenennung des Betriebes in die „Fast Finance 24 Holding AG“. Mit dem Wandel des Namens folgte wieder auch eine Veränderung des Geschäftszweckes. Während die „SCY Beteiligungs AG“ überwiegend als Finanzinvestor unterwegs war, gibt die „Fast Finance 24 Holding AG“ auf ihrer Seite an, dass man sich „vornehmlich an europäischen Internet–Unternehmen mit weltweitem Ausbau- und eindeutigem Verbesserungspotenzial beteilige“. Unternehmensschwerpunkte sind, laut „Fast Finance 24 Holding AG“, Gesellschaften aus den Bereichen Finanzen, Marketing, Kommunikation und IT. Erfolgreich scheint man damit allerdings nicht zu sein. Schaut man sich den aktuellen Kurs der Aktien Ende 2021an, dann dümpelt er bei etwa 0,20 Euro herum. Das entspricht einem Verlust von rund 98%, oder mit anderen Worten einem Totalverlust nach nicht einmal 7 Jahren. In Deutschland gibt es tatsächlich an mehreren Börsen die Möglichkeit, Anteilsscheine der „Fast Finance 24 Holding AG“ zu handeln. Und sogar über den großen Teich in die USA hat es die Firma geschafft, um dort ihre Papiere Handeln zu lassen. Aber offensichtlich aufgrund der hohen Anforderungen, die dort an Aktiengesellschaften mit öffentlicher Notierung gestellt werden, schafft es die „Fast Finance 24 Holding AG“ nur im absolut untersten Börsensegment, den sogenannten „OTC Pink Sheets“ aufgenommen zu werden. In diesem Teilbereich der „OTC Markets Group“ werden nur sehr geringe Voraussetzungen an Emittenten gestellt, allerdings sieht sich der Plattformbetreiber deshalb genötigt, interessierte Käufer auf diesen Umstand ausdrücklich hinzuweisen und vor Investitionen zu warnen. Wie sich der Aktienkurs der „Fast Finance 24 Holding AG“ in Zukunft entwickeln wird, ist nur schwer abzuschätzen. Die Gefahr, dass eine nachhaltige Erholung ausbleiben wird, scheint uns sehr gross zu sein. Bei Fragen oder Anliegen zur „Fast Finance 24 Holding AG“ stehen wir Ihnen gerne unter dieser Telefonnummer zur Verfügung: 0203 92860610
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Trig Social Media AB/Stockholm IT Ventures/StrateVic Finance Group AB – Außer Spesen nichts gewesen
Ein Paradies auf Erden für Online-Shopper sollte die Geschäftsidee der damaligen „Trig Social Media AB“ aus Stockholm, Schweden werden. Im Jahre 2014 entwickelt „Trig Social Media AB“ die Plattform „trig.com“. Was dort genau passieren sollte, blieb lange Zeit im Dunkeln. Lediglich die browserbasierte Applikation „Trig Money (TM)“, eine Art Rabatt- und Rückvergütungssystem, wurde in hohen Tönen und schillernden Farben gelobt und als DER Umsatzmacher bezeichnet. Nach Unternehmensangaben sollte die Plattform Verbrauchern die Möglichkeit bieten, sich über Produkte, Freizeitaktivitäten und Ähnliches auszutauschen. Über „Trig Money“ könnten sich registrierte User dann bei mehr als 1000 Onlineshops in 16 verschiedenen Ländern einen Teil ihres Kaufpreises erstatten lassen; ein System, das zu dieser Zeit in Europa noch wenig verbreitet war, in den USA allerdings schon seit langer Zeit als zusätzlicher Bonus bei der Bewerbung gerade hochpreisiger Produkte Berücksichtigung fand und aus dem täglichen Einkaufsleben der US-Amerikaner nicht mehr wegzudenken war. Alles in allem also eine gar nicht so schlechte Idee; und so startete „Trig Social Media AB“ am 18. September 2014 im General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse mit einer Erstnotiz von 3,00 Euro. Von da an ging es nur noch bergab, sowohl mit dem Kurs als auch mit der Performance des Unternehmens. Auf außerordentliche Aktionärsversammlungen und personelle Veränderungen in der Führungsriege der Firma folgt die erste Umbenennung der „Trig Social Media AB“. Ab sofort heißt man „Stockholm IT Ventures AB“ und stürzt sich auf das neue Betätigungsfeld alternatives Crypto Mining. Und falls auch dieses nicht gelungen, so macht man in Versicherungen – Entschuldigung, nein, natürlich nicht. Man macht einfach weiter und benennt die Firma bereits kurze Zeit später noch einmal um. Diesmal wird aus der „Stockholm IT Ventures AB“ die „StrateVic Finance Group AB“. Dumm nur, dass auch diesmal die wirtschaftliche Entwicklung der angeblich vielfältigen Beteiligungen an anderen IT-Firmen weit hinter den Erwartungen bleibt. Und so kam es wie es kommen musste: Am 14. Januar 2020 wird der letzte Kurs der „Trig Social Media AB“/„Stockholm IT Ventures AB“/„StrateVic Finance Group AB“ mit 0,001 Euro festgestellt und die Aktie aus den Kurszetteln der Börse gestrichen. Für Anleger und Investoren ein Fiasko, das im Totalverlust endete. Gerne prüfen wir für Sie unverbindlich, ob noch Ansprüche gegen die Emittenten bestehen. Sprechen Sie uns an: 0203 92860610
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Westport Energie AG
Tankstellen und Car-Wash-Boxen, das waren die Highlights der Firmengeschichte der im Schweizer Kanton Zug ansässigen „Westport Energie AG“. Nach eigenen Angaben war das Unternehmen u.a, das am schnellsten wachsende der spanischen Ölindustrie. Der Wahrheitsgehalt war wohl genauso gering wie der wirtschaftliche Erfolg. Im Jahre 2019 geriet die „Westport Energie AG“ dann noch einmal durch die Pleite der „WTA Finanz-Niedrrhein GmbH“ ins Rampenlicht, welche über Jahre hinweg gutgläubigen Anlegern eben solch dubiose Werte anpries und mit hohen Provisionen verkaufte. Bereits Ende 2016 verschwand die Firma aus der Kursnotierung der Hamburger Wertpapierbörse, dem zu dieser Zeit einzigen Handelsplatz in Deutschland. Noch heute ist die „Westport Energie AG“ im Handelsregister des Kantons Zug eingetragen: allerdings jetzt mit dem Geschäftszweck „Halten, Verwalten und Verkaufen von Beteiligungen“. Ob heute noch Ansprüche geschädigter Investoren durchgesetzt werden können, prüfen wir gerne für Sie. Sprechen Sie uns an: 0203 92860610
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United Commodities AG (ehemalige ISIN CH0032868199 ) - Mehr Schein als Sein
Es war einmal eine vielversprechende Geschäftsidee: In der kanadischen Provinz Ontario witterte der Unternehmer Reto Hartmann das große Geschäft. Im Städtchen Cobalt, das vor 100 Jahren ruhmreiche Bergbau-Zeiten erlebt hatte, wollte der ehemalige Schweizer Top-Manager aus Minenschutt Silber und Gold gewinnen und nebenbei auch noch die Umwelt entgiften. „Wir haben die Firma so aufgestellt, dass sie sich nach vorne entwickeln kann“, so Hartmann. Weil die Banken das riskante Geschäft nicht finanzieren wollten, wählte „United Commodity AG“ einen eigenen Weg. Die wahre Goldgrube lag nämlich nicht in Kanada, sondern im Zürcher Seefeld. Hier kontaktierten wortgewandte Telefonverkäufer Anleger in der Schweiz und Deutschland. Unter der Leitung des damaligen Finanzchefs Jochen Schäfer priesen sie ihre goldenen Geschäfte an. Rund 30 Millionen Franken dürften auf diese Weise von den Anlegern zur „United Commodity AG“ geflossen sein. Gelder, die nur teilweise in den Ausbau der Produktion in Kanada gingen. Rund die Hälfte (!!!) der Einnahmen floss in Personalaufwand, etwa als Provisionen an die Telefonverkäufer in Zürich.
Und da man als smarter Unternehmer irgendwann erkennt, dass eine Aktiengesellschaft ihre eigenen Anteilsscheine auch gewinnbringend – mit der nötigen Unterstützung durch besagte Telefonverkäufer – veräußern kann, war ein weiterer Weg geschaffen, um zusätzliche Einnahmen zu generieren. Gehandelt wurden diese Aktien an der Börse in Stuttgart. Allerdings nicht im klassischen Börsenhandel, sondern im sogenannten Freiverkehr. Hier ist die Informationspflicht für Unternehmen gegenüber Anlegern geringer als im regulären Börsenhandel. Auf ihrer Online-Seite warb „United Commodity AG“ mit Finanzanalysen, die das Unternehmen selbst in Auftrag gegeben hatte und mit vielversprechender Eigenwerbung in Börsenzeitschriften. Anfangs explodierte der Aktienkurs. Doch der unternehmerische Erfolg blieb aus, der Kurs sank von über 23,00 Euro im Sommer 2013 auf knapp über 2,00 Euro Ende 2014. Schließlich eröffnete die Deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wegen möglicher Marktmanipulation eine Untersuchung da sich verunsicherte Aktionäre dort gemeldet hatten. Anfang 2015 wurde der Handel am einzigen Finanzplatz Stuttgart endgültig eingestellt. Gleichzeitig ruhte in der kanadischen Raffinerie die Produktion wegen baulicher Sanierungen. Weil die Gelder aus dem Telefonverkauf der Aktien nicht mehr flossen, suchten Reto Hartmann und Jochen Schäfer 2015 das Heil in Allianzen mit anderen Unternehmen. Nach mehreren gescheiterten Versuchen ging die „United Commodity AG“ per Aktientausch an das kanadische Rohstoffunternehmen „Bonaparte Exploration Inc“. Dieses versprach im Mai 2015, die „komplette Neufinanzierung der United Commodity AG mit Wachstumsoptionen.“ Reto Hartmann und Jochen Schäfer zogen sich aus dem Verwaltungsrat von United Commodity zurück. Ende 2015 vermeldete die „United Commodity AG“ nun, „Bonaparte Exploration AG“ habe flüssige Mittel nicht bereitgestellt, so dass der Konkurs infolge Zahlungsunfähigkeit unausweichlich werde. Auch eine weitere Kooperation, die das Unternehmen noch hätte retten können, scheiterte. Die „Norge Mineral Resources AG“ mit Sitz im schweizerischen Luzern, erklärte im April 2015, dass es keinerlei Absichten zu einer Zusammenarbeit bzw. Übernahme der „United Commodity AG“ gebe, entgegen den Angaben, die vorher durch die „United Commodity AG“ gemacht wurden. Für das Geschäftsgebaren der United Commodity interessierte sich dann die Zürcher Staatsanwaltschaft mit dem Dezernat für Wirtschaftsdelikte. Seit 2015 liefen verschiedene Strafuntersuchungen, die offensichtlich bis heute ohne Ergebnis blieben. Ob weiterhin ermittelt wird ist offen. Allerdings wurde kürzlich bekannt, dass Hartmann bereits im Jahre 2014, als er über Liliana Lakatos, eine fragwürdige Kreditvermittlerin aus der Schweiz, einen Kredit von 40 Millionen Euro beantragen wollte, selbst zum Opfer eines Betruges wurde. Er hatte, um diese Finanzierung zu erhalten, Lakatos im Vorfeld 400.000 Euro aus seinem privaten Bankschließfach in Bar übergeben; gehört hat Hartmann von Lakatos danach nie wieder. Inwieweit heute noch Ansprüche gegen die Verantwortlichen der „United Commodity AG“ durchgesetzt werden können, erfahren Sie von unseren Fachberatern unter folgender Telefonnummer: 0203 92860610
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Ozics Holdings Ltd. – Abzocke á la Carte (ehemalige WKN A14T21- ISIN BMG684791079)
Die Geschichte der „Ozics Holdings Ltd.“ mit Sitz im sonnigen Hamilton im Steuerparadies Bermuda, ist schnell erzählt: In den Jahren 2013 bis 2015 wurden Aktien der „Ozics Holdings Ltd.“ von Telefonverkäufern im Raum Mönchengladbach/Viersen in NRW an unbedarfte Anleger verscherbelt. Legal war das nicht, denn die Anrufe erfolgten ohne Einverständnis der Angerufenen. Also sogenanntes „Cold Calling“ und das war schon zu dieser Zeit verboten. Das interessierte dort jedoch niemanden und so wurde in teils recht aggressiver Manier von einem neuen Patent berichtet, das besonders belastbare Baustoffe für orthopädische Prothesen durch einzigartige Veredelung zu einem weltweiten Verkaufsschlager machen sollte. Warum die finnische Firma eine Registrierung auf Bermuda anstrebt, um später – wenigstens für 6 Monate – am deutschen XETRA Markt gehandelt zu werden, bleibt zunächst unklar. Nachdem die Aktien über das Telefon für bis zu 5,00 Euro verkauft werden, kommt es Mitte 2015 tatsächlich zu einer Notierung an der XETRA. Dort schafft es das Papier zu Beginn immerhin noch auf Kurse von etwa 2,50 Euro, bevor der rasante Kursverfall einsetzt. Im November desselben Jahres ist der Tiefpunkt in Notierungen von unter 0,50 Euro erreicht. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin, leitet erste Ermittlungen wegen des Verdachtes auf Betrug und Kursmanipulation ein. Die Frankfurter Wertpapierbörse zieht daraufhin die Notbremse und streicht den Wert von den Kurslisten der XETRA. Die Anleger stehen vor einem Scherbenhaufen und müssen sich wohl mit einem Totalverlust der eingesetzten Mittel abfinden. Interessant ist auch, dass die Firma Ende 2017 noch im Zusammenhang mit den veröffentlichten „Paradise Papers“ auftaucht. Die ursprüngliche Adresse der „Ozics Holdings Ltd.“ in Hamilton erwies sich als reine Briefkastenfirma, dort wurden 131 Firmen von 52, teils dubiosen Persönlichkeiten „geleitet“; wahrscheinlich zu einem Großteil für kriminelle Unternehmungen. Ob und inwieweit Ansprüche gegen die „Ozics Holdings Ltd.“ durchgesetzt werden können, besprechen wir gerne in einem unverbindlichen Sondierungsgespräch mit Ihnen. Sie erreichen uns an unter: 0203 92860610.
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Ecovest AG/Antec Solar Energy AG (früher WKN 685820)
Bereits Anfang der 2000er Jahre entwickelte sich an den Finanzmärkten in Deutschland ein erstes Interesse für nachhaltige und umweltfreundliche Anlageklassen. Es gab bunte Roadshows der Emittenten, um Anleger für Windkraft, Solar und Recycling zu begeistern. Der Bundestag und die Länderregierungen signalisierten ihre Bereitschaft, Projekte, die den Erhalt der Umwelt und der Ressourcen als Ziel hatten, finanziell zu fördern. So erlebten die Bereiche Öko-Energie und Rohstoffrückgewinnung einen wahren Höhenflug; Banken, Investoren und Anleger investierten hunderte Millionen Euro geblendet von den fantastischen Gewinnaussichten dieser Branchen. Neben seriösen Anbietern erkannten auch fragwürdige Persönlichkeiten des Grauen Kapitalmarktes hier ihre Chance, unter ihnen auch Udo Bockemühl, der bereits seit Mitte der 1995er Jahre mehrere Fonds auflegte, die in Wind- und Solarparks investieren und grüne Energie erzeugen sollten. Bockemühl erwies sich als leidlich guter Geschäftsmann; sämtliche von ihm begründeten Projekte mussten Insolvenz anmelden. Dann kam die „Ecovest AG“. Nomen es Omen und so konnte man schon am Firmennamen erkennen, was wohl hinter der „Ecovest AG“ steckte. Auch hier lief es nicht rund. Zwar wurden Fonds mit so wohlklingenden Namen wie „Ökologik Ecovest AG & Co. Innovationsfonds VI isoflock KG“, „Financefonds XII“, „Financefonds XV“ oder „Bergquellenfonds XI“ aufgelegt, jedoch mussten alle nach kurzer Zeit in die Insolvenz.
Da kam es Bockemühl recht, dass ein bis dahin scheinbar solide aufgestelltes Unternehmen, die Firma „Antec“, kurz vor dem Konkurs stand und von seinem neuen Geschäftspartner, Rainer Bölmann, übernommen wurde und über ein recht aufwendiges Schachtelkonstrukt in die „Ecovest AG“ eingebunden wurde. Von nun an firmierte man unter der Bezeichnung „Antec Solar Energy AG“. Weitere Projekte wurden geplant und teilweise auch realisiert. Leider mit dem bekannten Erfolg: nahezu alle mussten in die Insolvenz. Aber Bockemühl hatte natürlich auch für diese Situation einen neuen Plan. Mit der Übernahme der „Antec“ hatte man die Rechte an einen Solarpark im thüringischen Arnstadt erworben. Bei der Übernahme wurde der Wert dieses Parks auf ca. 500.000 Euro geschätzt wurden. Jetzt sollte die Solaranlage zum Zugpferd des mittlerweile geplanten Börsenganges werden. Überraschenderweise stieg der Wert der Anlage innerhalb von 2 Jahren auf sagenhafte 55 Mio. Euro. Dies, so Bockemühl, hätten von ihm beauftrage Gutachter festgestellt. Parallel zu der außergewöhnlichen Wertsteigerung bekniete Bockmühl Anleger und Investoren um weitere Mittel. Es sei im Interesse aller, den Börsengang erfolgreich zu vollziehen und so für alle Beteiligten Gewinne zu realisieren. Trotz der Beteiligung des Risikoinvestors „Capital Stage“, der für nur 2,3 Millionen Euro immerhin 25% der „Antec Solar Energy AG“ erwarb und einer Rückfirmierung der „Antec Solar Energy AG“ zur „Ecovest AG“, lief es weiterhin bestenfalls suboptimal. Also versuchte man ausstehende Darlehen der Ökofonds, die überfällig waren, einfach in Aktien der nun wieder neuen „Ecovest AG“ zu wandeln; jedoch ohne jeden Erfolg. Durch ständig steigende Verbindlichkeiten und dem Ausbleiben frischer Investorengelder spitzte sich die Situation soweit zu, dass man im Jahre 2008, statt einen Börsengang zu vermelden, Insolvenz beantragen musste. Das operative Geschäft, sofern es zu diesem Zeitpunkt noch vorhanden war, wurde eingestellt. Vermögenswerte sollten durch den Insolvenzverwalter veräußert werden. Ohne Erfolg, da sich keine Interessenten für die wenigen Überbleibsel der „Ecovest AG“ finden liessen. Für die Anteilseigner dieses traurigen Firmengeflechtes bedeutet das einen Totalverlust ohne Aussicht, jemals wieder etwas von den investierten Geldern zu sehen. Für weitere Fragen zur „Ecovest AG“, stehen wir Ihnen gerne unter 0203 92860610 zur Verfügung.
0203 92860610
Golden Horn Investment – Fühlen Sie sich auch abgezockt?
In die eigentlich aussichtslose Betrugssache der „Golden Horn Investments“ scheint zum guten Schluss doch noch etwas Bewegung zu kommen. Nachdem Verantwortliche der Firmenleitung sich bereits vor einigen Monaten in verschiedenen Gerichtsverfahren verantworten mussten, kommen nun die geschädigten Anleger, zumindest in geringem Umfang, zu ihrem Recht. Da auch erste Gelder beschlagnahmt werden konnten, beabsichtigt die belgische Justiz diese per Quote an die Geschädigten auszuzahlen. Dafür ist aber eine Anmeldung der Forderungen unter dem Aktenzeichen 19 CO32022 beim Bezirksgericht Ost Flandern, Abteilung Gent in 9000 Gent/Belgien notwendig. Die Fristdazu läuft nach Angaben der Staatsanwaltschaft bis zum 8. Oktober. Sofern Sie Geschädigter in diesem Fall sind, sollten Sie umgehend handeln. Gerne stehen Ihnen unsere Fachberater dabei zur Seite. Rufen Sie uns an:
Tel.: 0203 92860610
Mitglieder der Deutschen Gemeinschaft für Anleger- und Datenschutz e.V. (DGD e.V.) berichten aktuell von vergeblichen Bemühungen, die Verantwortlichen der Golden Horn Investment in Wemmel, Belgien zu erreichen. Alle Versuche, mit Mitarbeitern dort zu sprechen, enden in einer automatisierten Abwesenheitsansage unter der ehemals funktionierenden Telefonnummer. Auch scheint die Webpräsenz des Unternehmens schon seit längerem nicht mehr aktualisiert worden zu sein. Die neuesten Nachrichten, die sonst täglich aktualisiert wurden, datieren von Anfang April. Ein sicheres Indiz für die Einstellung des Geschäftsbetriebes? Sind die ehemaligen Mitarbeiter und Verantwortlichen abgetaucht? Mitglieder der DGD e.V. hatten ein Angebot der Golden Horn zum Tausch wertloser Aktien gegen werthaltige DAX-Werte wie Continental erhalten. Dieser Tage läuft die vereinbarte Haltefrist der Aktien ab und es entstehen eventuell Ansprüche der Anteilseigner gegen Golden Horn Investment. Übrigens: Bereits Ende Juni untersagt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Golden Horn den Vertrieb und das Angebot solcher Geschäfte und ordnet die unverzügliche Rückabwicklung selbiger an. Sollten auch Sie betroffen sein, können Sie schnell und unbürokratisch Hilfe bei den Spezialisten der DGD e.V. suchen.
Update 21.08.19: Mittlerweile sind auch die Webseiten der Golden Horn Investment nicht mehr erreichbar. Geschädigte sollten jetzt unbedingt rechtliche Schritte bis hin zu einer Strafanzeige prüfen.
Zocken bis die BaFin kommt – IGS Entertainment mit zweifelhaften Angeboten
Achtzehn, zwanzig, zwo, null, passe… Wer erinnert sich nicht an die gemütlichen Kneipenrunden mit Bier und Kurzem und natürlich: einer Partie Skat. So wurde und wird teils heute noch Geselligkeit in deutschen Wirtshäusern und Gaststätten zelebriert. Doch es wird immer weniger bei solchen Zusammenkünften Gleichgesinnter gespielt und gezockt. Der Grund ist das ständig wachsende Angebot an Online-Spielen. So kann man sich bequem vom Wohnzimmer aus in altbekannten Formaten wie Schach, Backgammon, Monopoly und auch Skat mit Freunden oder auch gänzlich Unbekannten messen. Aber gerade neuere Formen wie Ego-Shooter, Adventure-Games, Rollenspiele und Strategiespiele, die besonders bei jüngeren Spielern sehr beliebt sind, lassen sich recht komfortabel in der heimischen Umgebung daddeln. Man schätzt, dass der Umsatz der Spielindustrie, die sich auf Produktion und Vertrieb solcher Spiele und Spielplattformen spezialisiert hat, im Jahr 2020 auf etwa 21 Mrd. Euro gewachsen ist. Bis 2025 soll die Marke von 30 Mrd. Euro geknackt sein. Kein Wunder also, dass sich auch kleinere Firmen und solche, die es eher auf das Geld gutgläubiger Anleger abgesehen haben, von diesem Kuchen ein gehöriges Stück abschneiden wollen. Und damit wären wir bei der „IGS Entertainment Holdings PLC“ mit Sitz in Surrey, einer kleinen Grafschaft südlich von London im Vereinigten Königreich. Diese Firma bietet zur Zeit einem breiten Publikum die eigenen Aktien zu einem Einstandspreis von 5,50 Euro an. Der Vertrieb der Papiere geschieht über eine „Repräsentanz“ der „IGS“ mit Sitz im nordrhein-westfälischen Düsseldorf. Bedenklich bei dieser Offerte ist, dass die „IGS“ erst im August 2020 in Grossbritannien gegründet wurde und aktuell keinerlei Kennzahlen veröffentlicht, die in irgendeiner Weise belastbar wären. Alle Angaben, die „IGS“ in seinen bunten Informationsschriften macht, sind dementsprechend bestenfalls Prognosen, Schätzungen und fromme Wünsche, die durch nichts belegt sind. Die von der „IGS“ gefeierten Firmenbeteiligungen sind auf den ersten Blick nur Beteiligungen an (unter)durchschnittlichen Spieleentwicklern oder Vermittlungsplattformen für Online-Wettspiele. Aber auch die möglichen Beteiligungsformen an der „IGS“ wie z.B. der Erwerb von Kommanditanteilen, die Beteiligung an angeschlossenen Projektgesellschaften oder die Zeichnung von Festgeldanlagen werden nicht weiter ausgeführt und sind eher unsicher und dürften mit erheblichen Risiken behaftet sein. Ein für den Vertrieb notwendiger und von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigter Prospekt mit ausführlicher Risikoaufklärung liegt bis heute nicht vor. Die zwingend vorgeschriebene Banklizenz, um Festgelder annehmen und verwalten zu dürfen, liegt ebenfalls nicht vor. Nach Rücksprache mit der BaFin bestätigt diese, dass das Unternehmen „IGS“ dort vollkommen unbekannt ist und über keinerlei Genehmigungen zum Vertrieb jeglicher Anlageprodukte einschliesslich eigener Aktien besitzt. Es ist davon auszugehen, dass die BaFin der „IGS“ den Vertrieb solcher Produkte in Kürze untersagen wird. Sollten ihnen in der Vergangenheit Angebote für Beteiligungen durch die „IGS“ oder deren „Repräsentanz“ gemacht worden sein und sie dazu Fragen haben, wenden sie sich gerne unverbindlich an unsere fachkundigen Mitarbeiter.
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Die neue Wahrheit über die Vista Holding Group AG?
Die Vista Holding Group AG ist eine Firma/Gruppe mit Sitz im schweizerischen Zürich. Laut Handelsregister ist die Firma im Jahre 1984 gegründet und dort eingetragen wurden. Geschäftszweck neben Firmenbeteiligungen ist die Investition in erneuerbare Energien. Seit Beginn des Jahres 2019 ist der einzige Vorstand, Karl Heinrich Gasser, verstärkt in deutschsprachigen Presseportalen und Onlineversionen von Handelsblatt, OTS, Focus etc. durch plakative Werbemaßnahmen in Form eigener, lancierter Pressemitteilungen aktiv. In bestimmten Medien, wie z.B. der Onlineversion des Focus, macht es sogar den Anschein als wären es redaktionelle Inhalte, was sicherlich seitens der Vista Holding durchaus erwünscht ist. Die Werbepamphlete sind unisono im Inhalt gleich: Es ist jetzt an der Zeit, in nachhaltige Energien zu investieren – was sicherlich nicht falsch ist – und wenn man schon mal dabei ist, dann doch bitte in Liquefied Natural Gas (LNG), zu Deutsch Flüssigerdgas. Die Vista Holding sei bei der Gestaltung länderübergreifender Verabredungen und Lieferabkommen der große Experte und stelle sein Know-How natürlich gerne in den Dienst der Investoren, damit diese mit LNG recht viel Geld verdienen sollen. Da ist von fantastischen Renditen von 8 -12%, wohlgemerkt pro Jahr, die Rede, die – wahrscheinlich – fast sicher zu erreichen sind. Allerdings sind einige Fakten, die Gasser in seiner Werbung anführt schlicht falsch. So behauptet er, der Preis für LNG sei seit Ende 2017 kontinuierlich gestiegen und deutlich auf über 12,00 USD je MBtu (million british thermal units) gestiegen. Fakt ist aber, dass der Preis nie höher als bei rund 9,70 USD lag und seit Ende 2018 auf weit unter 6,00 USD eingebrochen ist. Auch weitere Angaben, die Gasser macht, erscheinen bestenfalls „pseudo-wissenschaftlich“. Seine Planrechnungen belegt er durch nichts; die Annahmen erscheinen lediglich zum Zwecke des Einlobens von Investorengeldern entsprechend aufgebauscht und marktschreierisch formuliert. Unterm Strich bleibt der Eindruck, dass hier viel versprochen wird, ohne auf die erheblichen Risiken hinzuweisen. So weist Gasser natürlich nicht auf die steigenden Spannungen durch die weltweiten Handelskonflikte oder das mögliche Überangebot an LNG durch Trump und dessen filigranen „Verhandlungstaktiken“ hin. Interessant sind natürlich auch die üblichen, verdächtigen Fakten: Die Firma wurde 1984 gegründet und eingetragen, es gibt aber im HR nicht einen einzigen Änderungseintrag, weder bei Personen noch bei Sitzverlegungen und Änderungen der Aktionärsstruktur. Das ist bei einer 35 Jahre alten Firma mehr als unüblich. An der Firmenadresse sind fast 70 weitere Firmen ansässig, typisches Merkmal für einen Bürodienstleister und nicht gerade für eine substanzielle Firmenzentrale mit zahlreichen Mitarbeitern. Gasser wird mit mehreren Firmen in Verbindung gebracht, in dreien war bzw. ist er als beherrschende Person tätig, eine davon wurde vor knapp einem Jahr von Amtswegen zwangsliquidiert. Und last but not least: Mit Abstand Marktführer im 430 Milliarden Kubikmeter schweren LNG-Markt sind Exxon-Mobile und Shell. Die Vista Holding würde es hier wohl nicht einmal zu einem ganz ganz kleinen Lichtlein schaffen.
Aktuell verbreitet Grasser die Nachricht, ein großer, renommierter Wirtschaftskonzern in den USA signalisiere Bereitschaft, das schweizerische Kleinunternehmen zu übernehmen. Aber nicht nur dies: Das komplette vorbörsliche Aktienangebot für den US-amerikanischen Markt sei so stark nachgefragt, dass es mittlerweile zweifach überzeichnet sei und damit könne sich jeder Anleger freuen, der sich früh genug mit Aktien eingedeckt hat. Zwar stellt sich die Frage, weshalb man eine Emission vorantreiben sollte, wenn die Übernahme doch fast schon in trockenen Tüchern ist. Aber das wird uns Gasser sicherlich in den nächsten Wochen nachvollziehbar erklären können denn Pressemitteilungen kann er ja. Nichtsdestotrotz sind das gute Nachrichten für alle Aktionäre, die schon länger auf ihren Anteilsscheinen sitzen und diese nicht loswerden. Dank der unglaublichen Nachfrage sollte es ein Leichtes sein, diese nun mit einem ordentlichen Gewinn abzustoßen. In diesem Zusammenhang bedarf es eigentlich keiner besonderen Erwähnung, dass der im August des letzten Jahres für Ende November 2019 angekündigte Börsengang bisher – erwartungsgemäss – nicht erfolgt ist! Falls Sie Fragen zu diesem Thema oder dem möglichen Vorgehen haben, sprechen Sie gerne unsere Spezialisten bei der DGD e.V. an. Eine Ersteinschätzung Ihrer Situation ist für Sie immer kostenlos und unverbindlich.
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Aus diesem Grund steht es jeder betroffenen Person frei, personenbezogene Daten auch auf alternativen Wegen, beispielsweise telefonisch oder persönlich an uns zu übermitteln.
1. Begriffsbestimmungen
Die Datenschutzerklärung der Deutsche Gemeinschaft für Anleger- und Datenschutz e.V. beruht auf den Begrifflichkeiten, die durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber beim Erlass der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verwendet wurden.
Unsere Datenschutzerklärung soll sowohl für die Öffentlichkeit als auch für unsere Mitglieder und Geschäftspartner einfach lesbar und verständlich sein. Um dies zu gewährleisten, möchten wir vorab die verwendeten Begrifflichkeiten erläutern.
Wir verwenden in dieser Datenschutzerklärung unter anderem die folgenden Begriffe:
a) personenbezogene Daten
Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann.
b) betroffene Person
Betroffene Person ist jede identifizierte oder identifizierbare natürliche Person, deren personenbezogene Daten von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen verarbeitet werden.
c) Verarbeitung
Verarbeitung ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung.
d) Einschränkung der Verarbeitung
Einschränkung der Verarbeitung ist die Markierung gespeicherter personenbezogener Daten mit dem Ziel, ihre künftige Verarbeitung einzuschränken.
e) Profiling
Profiling ist jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere, um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftlicher Lage, persönlicher Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen.
f) Pseudonymisierung
Pseudonymisierung ist die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, auf welche die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.
g) Verantwortlicher oder für die Verarbeitung Verantwortlicher
Verantwortlicher oder für die Verarbeitung Verantwortlicher ist die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet. Sind die Zwecke und Mittel dieser Verarbeitung durch das Unionsrecht oder das Recht der Mitgliedstaaten vorgegeben, so kann der Verantwortliche beziehungsweise können die bestimmten Kriterien seiner Benennung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten vorgesehen werden.
h) Auftragsverarbeiter
Auftragsverarbeiter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.
i) Empfänger
Empfänger ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, der personenbezogene Daten offengelegt werden, unabhängig davon, ob es sich bei ihr um einen Dritten handelt oder nicht. Behörden, die im Rahmen eines bestimmten Untersuchungsauftrags nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten möglicherweise personenbezogene Daten erhalten, gelten jedoch nicht als Empfänger.
j) Dritter
Dritter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle außer der betroffenen Person, dem Verantwortlichen, dem Auftragsverarbeiter und den Personen, die unter der unmittelbaren Verantwortung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters befugt sind, die personenbezogenen Daten zu verarbeiten.
k) Einwilligung
Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.
2. Name und Anschrift des für die Verarbeitung Verantwortlichen
Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung, sonstiger in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltenden Datenschutzgesetze und anderer Bestimmungen mit datenschutzrechtlichem Charakter ist die:
Deutsche Gemeinschaft für Anleger- und Datenschutz e.V.
vertreten durch den Vorstand, Herrn Sebastian Marr
Cookies sind Textdateien, welche über einen Internetbrowser auf einem Computersystem abgelegt und gespeichert werden.
Zahlreiche Internetseiten und Server verwenden Cookies. Viele Cookies enthalten eine sogenannte Cookie-ID. Eine Cookie-ID ist eine eindeutige Kennung des Cookies. Sie besteht aus einer Zeichenfolge, durch welche Internetseiten und Server dem konkreten Internetbrowser zugeordnet werden können, in dem das Cookie gespeichert wurde. Dies ermöglicht es den besuchten Internetseiten und Servern, den individuellen Browser der betroffenen Person von anderen Internetbrowsern, die andere Cookies enthalten, zu unterscheiden. Ein bestimmter Internetbrowser kann über die eindeutige Cookie-ID wiedererkannt und identifiziert werden.
Durch den Einsatz von Cookies kann die Deutsche Gemeinschaft für Anleger- und Datenschutz e.V. den Nutzern dieser Internetseite nutzerfreundlichere Services bereitstellen, die ohne die Cookie-Setzung nicht möglich wären.
Mittels eines Cookies können die Informationen und Angebote auf unserer Internetseite im Sinne des Benutzers optimiert werden. Cookies ermöglichen uns, wie bereits erwähnt, die Benutzer unserer Internetseite wiederzuerkennen. Zweck dieser Wiedererkennung ist es, den Nutzern die Verwendung unserer Internetseite zu erleichtern. Der Benutzer einer Internetseite, die Cookies verwendet, muss beispielsweise nicht bei jedem Besuch der Internetseite erneut seine Zugangsdaten eingeben, weil dies von der Internetseite und dem auf dem Computersystem des Benutzers abgelegten Cookie übernommen wird. Ein weiteres Beispiel ist das Cookie eines Warenkorbes im Online-Shop. Der Online-Shop merkt sich die Artikel, die ein Kunde in den virtuellen Warenkorb gelegt hat, über ein Cookie.
Die betroffene Person kann die Setzung von Cookies durch unsere Internetseite jederzeit mittels einer entsprechenden Einstellung des genutzten Internetbrowsers verhindern und damit der Setzung von Cookies dauerhaft widersprechen. Ferner können bereits gesetzte Cookies jederzeit über einen Internetbrowser oder andere Softwareprogramme gelöscht werden. Dies ist in allen gängigen Internetbrowsern möglich. Deaktiviert die betroffene Person die Setzung von Cookies in dem genutzten Internetbrowser, sind unter Umständen nicht alle Funktionen unserer Internetseite vollumfänglich nutzbar.
4. Erfassung von allgemeinen Daten und Informationen
Die Internetseite der Deutsche Gemeinschaft für Anleger- und Datenschutz e.V. erfasst mit jedem Aufruf der Internetseite durch eine betroffene Person oder ein automatisiertes System eine Reihe von allgemeinen Daten und Informationen. Diese allgemeinen Daten und Informationen werden in den Logfiles des Servers gespeichert. Erfasst werden können die (1) verwendeten Browsertypen und Versionen, (2) das vom zugreifenden System verwendete Betriebssystem, (3) die Internetseite, von welcher ein zugreifendes System auf unsere Internetseite gelangt (sogenannte Referrer), (4) die Unterwebseiten, welche über ein zugreifendes System auf unserer Internetseite angesteuert werden, (5) das Datum und die Uhrzeit eines Zugriffs auf die Internetseite, (6) eine Internet-Protokoll-Adresse (IP-Adresse), (7) der Internet-Service-Provider des zugreifenden Systems und (8) sonstige ähnliche Daten und Informationen, die der Gefahrenabwehr im Falle von Angriffen auf unsere informationstechnologischen Systeme dienen.
Bei der Nutzung dieser allgemeinen Daten und Informationen zieht die Deutsche Gemeinschaft für Anleger- und Datenschutz e.V. keine Rückschlüsse auf die betroffene Person. Diese Informationen werden vielmehr benötigt, um (1) die Inhalte unserer Internetseite korrekt auszuliefern, (2) die Inhalte unserer Internetseite sowie die Werbung für diese zu optimieren, (3) die dauerhafte Funktionsfähigkeit unserer informationstechnologischen Systeme und der Technik unserer Internetseite zu gewährleisten sowie (4) um Strafverfolgungsbehörden im Falle eines Cyberangriffes die zur Strafverfolgung notwendigen Informationen bereitzustellen. Diese anonym erhobenen Daten und Informationen werden durch die Deutsche Gemeinschaft für Anleger- und Datenschutz e.V. daher einerseits statistisch und ferner mit dem Ziel ausgewertet, den Datenschutz und die Datensicherheit in unserem Unternehmen zu erhöhen, um letztlich ein optimales Schutzniveau für die von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherzustellen. Die anonymen Daten der Server-Logfiles werden getrennt von allen durch eine betroffene Person angegebenen personenbezogenen Daten gespeichert.
5. Kontaktmöglichkeit über die Internetseite
Die Internetseite der Deutsche Gemeinschaft für Anleger- und Datenschutz e.V. enthält aufgrund von gesetzlichen Vorschriften Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme zu unserem Unternehmen sowie eine unmittelbare Kommunikation mit uns ermöglichen, was ebenfalls eine allgemeine Adresse der sogenannten elektronischen Post (E-Mail-Adresse) umfasst. Sofern eine betroffene Person per E-Mail oder über ein Kontaktformular den Kontakt mit dem für die Verarbeitung Verantwortlichen aufnimmt, werden die von der betroffenen Person übermittelten personenbezogenen Daten automatisch gespeichert. Solche auf freiwilliger Basis von einer betroffenen Person an den für die Verarbeitung Verantwortlichen übermittelten personenbezogenen Daten werden für Zwecke der Bearbeitung oder der Kontaktaufnahme zur betroffenen Person gespeichert. Eine Weitergabe dieser personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nur, sofern dies zur Abwicklung erteilter Aufträge oder angeforderter Dienstleistungen notwendig ist. Die Weitergabe erfolgt nur nach Zustimmung des Betroffenen.
6. Routinemäßige Löschung und Sperrung von personenbezogenen Daten
Der für die Verarbeitung Verantwortliche verarbeitet und speichert personenbezogene Daten der betroffenen Person nur für den Zeitraum, der zur Erreichung des Speicherungszwecks erforderlich ist oder sofern dies durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einen anderen Gesetzgeber in Gesetzen oder Vorschriften, welchen der für die Verarbeitung Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde.
Entfällt der Speicherungszweck oder läuft eine vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einem anderen zuständigen Gesetzgeber vorgeschriebene Speicherfrist ab, werden die personenbezogenen Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht.
7. Rechte der betroffenen Person
a) Recht auf Bestätigung
Jede betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber eingeräumte Recht, von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Möchte eine betroffene Person dieses Bestätigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
b) Recht auf Auskunft
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, jederzeit von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen unentgeltliche Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten personenbezogenen Daten und eine Kopie dieser Auskunft zu erhalten. Ferner hat der Europäische Richtlinien- und Verordnungsgeber der betroffenen Person Auskunft über folgende Informationen zugestanden:
die Verarbeitungszwecke
die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden
die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen
falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer
das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung
das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde
wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden: Alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten
das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Abs.1 und 4 DSGVO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person
Ferner steht der betroffenen Person ein Auskunftsrecht darüber zu, ob personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt wurden. Sofern dies der Fall ist, so steht der betroffenen Person im Übrigen das Recht zu, Auskunft über die geeigneten Garantien im Zusammenhang mit der Übermittlung zu erhalten.
Möchte eine betroffene Person dieses Auskunftsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
c) Recht auf Berichtigung
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die unverzügliche Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Ferner steht der betroffenen Person das Recht zu, unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen.
Möchte eine betroffene Person dieses Berichtigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
d) Recht auf Löschung (Recht auf Vergessen werden)
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass die sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft und soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist:
Die personenbezogenen Daten wurden für solche Zwecke erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet, für welche sie nicht mehr notwendig sind.
Die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DSGVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
Die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein, und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.
Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt.
Die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DSGVO erhoben.
Sofern einer der oben genannten Gründe zutrifft und eine betroffene Person die Löschung von personenbezogenen Daten, die bei der Deutsche Gemeinschaft für Anleger- und Datenschutz e.V. gespeichert sind, veranlassen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Mitarbeiter der Deutsche Gemeinschaft für Anleger- und Datenschutz e.V. wird veranlassen, dass dem Löschverlangen unverzüglich nachgekommen wird.
Wurden die personenbezogenen Daten von der Deutsche Gemeinschaft für Anleger- und Datenschutz e.V. öffentlich gemacht und ist unser Verein als Verantwortlicher gemäß Art. 17 Abs. 1 DSGVO zur Löschung der personenbezogenen Daten verpflichtet, so trifft die Deutsche Gemeinschaft für Anleger- und Datenschutz e.V. unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um andere für die Datenverarbeitung Verantwortliche, welche die veröffentlichten personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber in Kenntnis zu setzen, dass die betroffene Person von diesen anderen für die Datenverarbeitung Verantwortlichen die Löschung sämtlicher Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt hat, soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist. Der Mitarbeiter der Deutsche Gemeinschaft für Anleger- und Datenschutz e.V. wird im Einzelfall das Notwendige veranlassen.
e) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
Die Richtigkeit der personenbezogenen Daten wird von der betroffenen Person bestritten, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen.
Die Verarbeitung ist unrechtmäßig, die betroffene Person lehnt die Löschung der personenbezogenen Daten ab und verlangt stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten.
Der Verantwortliche benötigt die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger, die betroffene Person benötigt sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Die betroffene Person hat Widerspruch gegen die Verarbeitung gem. Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt und es steht noch nicht fest, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.
Sofern eine der oben genannten Voraussetzungen gegeben ist und eine betroffene Person die Einschränkung von personenbezogenen Daten, die bei der Deutsche Gemeinschaft für Anleger- und Datenschutz e.V. gespeichert sind, verlangen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Mitarbeiter der Deutsche Gemeinschaft für Anleger- und Datenschutz e.V. wird die Einschränkung der Verarbeitung veranlassen.
f) Recht auf Datenübertragbarkeit
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, welche durch die betroffene Person einem Verantwortlichen bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Sie hat außerdem das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern die Verarbeitung auf der Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DSGVO oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DSGVO beruht und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt, sofern die Verarbeitung nicht für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, welche dem Verantwortlichen übertragen wurde.
Ferner hat die betroffene Person bei der Ausübung ihres Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 Abs. 1 DSGVO das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen an einen anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist und sofern hiervon nicht die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt werden.
Zur Geltendmachung des Rechts auf Datenübertragbarkeit kann sich die betroffene Person jederzeit an einen Mitarbeiter der Deutsche Gemeinschaft für Anleger- und Datenschutz e.V. wenden.
g) Recht auf Widerspruch
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Buchstaben e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.
Die Deutsche Gemeinschaft für Anleger- und Datenschutz e.V. verarbeitet die personenbezogenen Daten im Falle des Widerspruchs nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die den Interessen, Rechten und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Verarbeitet die Deutsche Gemeinschaft für Anleger- und Datenschutz e.V. personenbezogene Daten, um Direktwerbung zu betreiben, so hat die betroffene Person das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen. Dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht die betroffene Person gegenüber der Deutsche Gemeinschaft für Anleger- und Datenschutz e.V. der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so wird die Deutsche Gemeinschaft für Anleger- und Datenschutz e.V. die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeiten.
Zudem hat die betroffene Person das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die sie betreffende Verarbeitung personenbezogener Daten, die bei der Deutsche Gemeinschaft für Anleger- und Datenschutz e.V. zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken gemäß Art. 89 Abs. 1 DSGVO erfolgen, Widerspruch einzulegen, es sei denn, eine solche Verarbeitung ist zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe erforderlich.
Zur Ausübung des Rechts auf Widerspruch kann sich die betroffene Person direkt jeden Mitarbeiter der Deutsche Gemeinschaft für Anleger- und Datenschutz e.V. oder einen anderen Mitarbeiter wenden. Der betroffenen Person steht es ferner frei, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft, ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG, ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.
h) Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt, sofern die Entscheidung (1) nicht für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich ist, oder (2) aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person enthalten oder (3) mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person erfolgt.
Ist die Entscheidung (1) für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich oder (2) erfolgt sie mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person, trifft die Deutsche Gemeinschaft für Anleger- und Datenschutz e.V. angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen der betroffenen Person zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.
Möchte die betroffene Person Rechte mit Bezug auf automatisierte Entscheidungen geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
i) Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit zu widerrufen.
Möchte die betroffene Person ihr Recht auf Widerruf einer Einwilligung geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
8. Datenschutzbestimmungen zu Einsatz und Verwendung von Google Maps
Google Maps ist ein von Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA bereitgestellter Service zur Visualisierung von geographischen Kartendaten. Bei der Nutzung von Google Maps werden von Google LLC auch gerätebezogene, sowie standortbezogene Informationen und Protokolldaten, als auch Daten über die Nutzung der Kartenfunktionen durch Besucher der Internetseiten erhoben, verarbeitet und genutzt. Weitergehende Informationen über die Datenverarbeitung durch Google LLC können Sie den Datenschutzhinweisen von Google LLC entnehmen, welche Sie unter https://www.google.de/intl/de/policies/privacy/ abrufen können.
9. Datenschutzbestimmungen zu Einsatz und Verwendung von Google Fonts
Google Fonts ist ein von Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA bereitgestellter Service zur Visualisierung von Schriftarten. Bei der Nutzung von Google Fonts werden von Google LLC auch gerätebezogene, sowie standortbezogene Informationen und Protokolldaten erhoben, verarbeitet und genutzt. Weitergehende Informationen über die Datenverarbeitung durch Google LLC können Sie den Datenschutzhinweisen von Google LLC entnehmen, welche Sie unter https://www.google.de/intl/de/policies/privacy/ abrufen können.
10. Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Art. 6 I lit. a DSGVO dient unserem Unternehmen als Rechtsgrundlage für Verarbeitungsvorgänge, bei denen wir eine Einwilligung für einen bestimmten Verarbeitungszweck einholen. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich, wie dies beispielsweise bei Verarbeitungsvorgängen der Fall ist, die für eine Lieferung von Waren oder die Erbringung einer sonstigen Leistung oder Gegenleistung notwendig sind, so beruht die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. b DSGVO. Gleiches gilt für solche Verarbeitungsvorgänge die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind, etwa in Fällen von Anfragen zur unseren Produkten oder Leistungen. Unterliegt unser Unternehmen einer rechtlichen Verpflichtung durch welche eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich wird, wie beispielsweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten, so basiert die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. c DSGVO. In seltenen Fällen könnte die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich werden, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn ein Besucher in unserem Betrieb verletzt werden würde und daraufhin sein Name, sein Alter, seine Krankenkassendaten oder sonstige lebenswichtige Informationen an einen Arzt, ein Krankenhaus oder sonstige Dritte weitergegeben werden müssten. Dann würde die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. d DSGVO beruhen. Letztlich könnten Verarbeitungsvorgänge auf Art. 6 I lit. f DSGVO beruhen. Auf dieser Rechtsgrundlage basieren Verarbeitungsvorgänge, die von keiner der vorgenannten Rechtsgrundlagen erfasst werden, wenn die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich ist, sofern die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen nicht überwiegen. Solche Verarbeitungsvorgänge sind uns insbesondere deshalb gestattet, weil sie durch den Europäischen Gesetzgeber besonders erwähnt wurden. Er vertrat insoweit die Auffassung, dass ein berechtigtes Interesse anzunehmen sein könnte, wenn die betroffene Person ein Kunde des Verantwortlichen ist (Erwägungsgrund 47 Satz 2 DSGVO).
11. Berechtigte Interessen an der Verarbeitung, die von dem Verantwortlichen oder einem Dritten verfolgt werden
Basiert die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Artikel 6 I lit. f DSGVO ist unser berechtigtes Interesse die Durchführung unserer Geschäftstätigkeit zugunsten des Wohlergehens all unserer Mitarbeiter und unserer Anteilseigner.
12. Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden
Das Kriterium für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten ist die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind.
13. Gesetzliche oder vertragliche Vorschriften zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten; Erforderlichkeit für den Vertragsabschluss; Verpflichtung der betroffenen Person, die personenbezogenen Daten bereitzustellen; mögliche Folgen der Nichtbereitstellung
Wir klären Sie darüber auf, dass die Bereitstellung personenbezogener Daten zum Teil gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. Steuervorschriften) oder sich auch aus vertraglichen Regelungen (z.B. Angaben zum Vertragspartner) ergeben kann. Mitunter kann es zu einem Vertragsschluss erforderlich sein, dass eine betroffene Person uns personenbezogene Daten zur Verfügung stellt, die in der Folge durch uns verarbeitet werden müssen. Die betroffene Person ist beispielsweise verpflichtet uns personenbezogene Daten bereitzustellen, wenn unser Unternehmen mit ihr einen Vertrag abschließt. Eine Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte zur Folge, dass der Vertrag mit dem Betroffenen nicht geschlossen werden könnte. Vor einer Bereitstellung personenbezogener Daten durch den Betroffenen muss sich der Betroffene an einen unserer Mitarbeiter wenden. Unser Mitarbeiter klärt den Betroffenen einzelfallbezogen darüber auf, ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für den Vertragsabschluss erforderlich ist, ob eine Verpflichtung besteht, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche Folgen die Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte.
Autark Gruppe – Immer noch viel Show, wenig Aufklärung?
Liest man aktuelle Pressemitteilungen der Autark Entertainment Group (vormals Autark-Gruppe) gewinnt man schnell den Eindruck es sei immer alles in bester Ordnung gewesen und die Aussichten seien Rosig. So finden wir in einer jüngeren Pressemitteilung des Duisburger Unternehmens vom 10.05.2019 statt Antworten blumige Analogien der Hauseigenen Musicals mit dem echten Leben. Der Fantasie scheinen hier keine Grenzen gesetzt zu sein. Stefan Kühn von der Geschäftsführung behauptet hier auch ein möglicher Börsengang der Gruppe stehe unmittelbar bevor und man sei im Übrigen mit den 25 laufenden Projekten auf dem Wege ein internationaler Player zu werden. Fakten um welche Börsenplätze es ginge und wann genau der Börsengang stattfindet bleibt man seitens des Unternehmens schuldig. Auftritte und Bekanntmachungen wie diese klingen für viele Anleger bei denen der Traum zum Alptraum geworden ist wie blanker Hohn. Ein Totalverlust ist denkbar.
Denn Fakt ist viele Investoren fürchten um Ihr Geld und das immer noch. Wie test.de berichtete, wurden schon 2018 mehr als 40 Objekte der Autark Group durchsucht. Es gibt in diesem Zusammenhang laufende Ermittlungen gegen den Vorstand wegen des Verdachts der Untreue und des gewerbsmäßigen Betruges. Hoch brisant, denn es wurde von den zum Teil wegen Finanzdelikten einschlägig vorbestraften Beteiligten viel Geld durch Fragwürdige Vertriebsstrukturen bei Privatinvestoren eingetrieben. Dies geschah in mehreren Finanzierungsrunden, jeweils in der problematischen Form des Nachrangdarlehens.
Es wurden schnell Zweifel an der Sinnhaftigkeit der verschachtelten Firmen Konstrukte und der Mittelverwendung laut. Auch der weitere Umgang mit den Anlegern machte einen sehr Fragwürdigen Eindruck. Insbesondere nach der Liquidation der Autark Invest AG wurde versucht den Anlegern Rechte zu nehmen. Dies geschah indem man versuchte vorhandene Anteile in „vorbörsliche Vorzugsaktien“ der Autark Entertainment AG umzutauschen. Für diese Aktien wurde kein Wert angegeben. So ist es möglich, dass diese weitgehend wertlos sind.
Sind Sie geschädigt? Haben Sie Fragen zu anstehenden Entscheidungen oder besteht über die bekannten Fakten hinaus noch Recherchebedarf? Wollen Sie Ihr Kapital sichern?
Profitieren Sie von dem Wissen anderer Mitglieder und unserer Kompetenz. Rufen Sie uns an.
Tel.: 0203 92860610
Aktuelle Warnung - neue Welle falscher Crypto-, Forex– und CFD-Portale
Aktuell häufen sich die Fälle von Tickermeldungen der Aufsichtsbehörden und dazu hat auch die Frequenz, mit der sich Opfer von falschen Portalen an die DGD e.V. wenden drastisch zugenommen. Dies wollen wir zum Anlass nehmen, nochmal ausdrücklich vor der Nutzung vieler Crypto-, Forex- und CFD-Portale zu warnen.
Auch wenn der genaue Ablauf des vermeintlichen Investments nicht immer gleich ist, so lassen sich doch Muster erkennen und der Ausgang ist immer derselbe: Sie sind Ihr Geld los.
Viele Portale locken mit kleinen oder keinen Gebühren und angeblichen Technologien, mit denen man per technischer Analyse in der Lage sei, gegenüber etablierten Anbietern einen Vorteil zu bieten. Meist wird suggeriert, es sei kinderleicht und ohne umfangreiche Kenntnisse möglich, mit wenigen Klicks Geld zu verdienen.
Digitale Plattformen, wie z.B. Webseiten machen es den Betrügern einfach, mittels falscher Angaben Gewinne vorzuspielen, die in fast allen Fällen gar nicht vorhanden sind, da tatsächliche Trades nie ausgeführt werden. Der häufigste Ablauf geht in etwa so: Nachdem man einen, in der Regel kleinen Betrag, meist ca. 200$ eingezahlt hat, erlebt man auf dem Guthabenkonto eine wahre Gewinnexplosion. Was dann folgt sind aggressive Verkaufsanrufe, in denen man von Mitarbeitern der entsprechenden Portale genötigt wird, möglichst hohe Summen einzuzahlen. Es liefe ja gerade so gut, man könne dies ja sehen. Geht man darauf nicht ein, wird der Kunde oft auch unter Druck gesetzt, indem behauptet wird man könne erst dann über sein Geld verfügen, nachdem ein weiterer Betrag gesetzt wurde.
Das raue Erwachen folgt erst, wenn die Nutzer Ihr Geld ausgezahlt haben wollen, denn es werden, wenn Überhaupt, immer neue Ausflüchte erfunden warum dies gerade nicht möglich sei. Das Ergebnis ist immer das Gleiche, das eingezahlte Geld ist erstmal verloren.
Nachfolgend finden Sie die von uns zusammengestellten, aktuellen Warnungen der jeweiligen Aufsichtsbehörden aus den letzten 30 Tagen. Sowie darunter eine Gesamtliste von Fällen der letzten Jahre, um möglichst viele Portale abzudecken.
Sollten Sie auch zum Opfer geworden sein, können Sie sich jederzeit an den Verein wenden. Ihr Geld ist nicht in jedem Fall verloren. Wir haben in einigen Fällen durch unsere langjährige Erfahrung gepaart mit der investigativen Tätigkeit des DGD e.V. schon Gelder oder zumindest Teile davon wiederbeschaffen können. Zögern Sie also nicht. Die Ersteinschätzung ist immer kostenlos. Wenden Sie sich dazu an folgende kostenfreie Rufnummer:
0203 92860610 Sie erreichen uns zu folgenden Geschäftszeiten: Montags-Freitags von 9:00h bis 13:30h.
Aktuelle Warnungen Januar 2020 – Betrügerische Plattformen:
C
CFDStocks
CWA Options
CWoption
Capital Bank Markets
Capital De Binary
Capital Markets Banc
Capital Trade House
Cedar Finance
Chase Capitals
CherryTrade
Collins Gestion
Corporate Option
Crush Option callwinfx
Camfinances
Capital-epargne
Capitalbankltd
Capitalcourtage
Carmigestion
Ccftrading.com cedarfinance
Centralebankeurope
Cfebourse
Chs-fnds
Cititrader
Citmarkets
Cityofbinary
Club-epargne
Cobtrading
Collinsgestion
Colonus-hedging
Comexpartners
Connecting-trade
Ct-broker
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De Royal Bank
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Dinero Libre
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Warnung vor neuer “Clonfirma“ Zobel-Values.de
In jüngster Zeit erreichen die Deutsche Gemeinschaft mehrere Beschwerden über die offensichtlich kriminellen Praktiken der Betreiber des Internetportals Zobel-Values.de. Es wird sich dort für das Finanzinstitut “Zobel Values AG“, Bern ausgegeben, was frei erfunden ist. Das bestätigte auch die BaFin in einer offiziellen Stellungnahme vom 05.05.2021.
Aktuell wurde die Internetseite abgeschaltet, und die Täter sind nicht mehr zu erreichen. Vorher allerdings hatten diese über Wochen unter anderem frei erfundene Top Aktien wie z.B. Apple deutlich unter Markpreisen angeboten und so Anleger zum Kauf verführt. Dass es sich hierbei eindeutig um Betrug im großen Stil mittels des oben genannten Identitätsdiebstahls handelt, ist auch aus ein paar E-Mails, die uns zugespielt wurden, klar ersichtlich. Auch in der dort verwendeten Signatur gaben die Täter vor, von der echten Zobel Values AG zu sein; sogar die Steuernummer wurde mitkopiert.
Auf die Internetseite gelenkt wurden Betroffene oft durch affiliierte, stark Druck machende Telefonverkäufer, die dann im zweiten Schritt die Seite empfahlen.
Sind sie auch als Opfer in diesen Strudel geraten und benötigen Hilfe bei den nächsten Schritten? Dann melden Sie sich bei der Deutschen Gemeinschaft für Anleger und Datenschutz! Wir stehen Ihnen kompetent zur Seite indem wir ihre Interessen mit denen anderer Betroffener bündeln und gezielt Lösungen anbieten und gegen die Täter vorgehen können.
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Entrade 2.0 – Uhlig ist zurück
Lange war es ruhig um Julien Uhlig, den schillernden Entrepreneur, bekannte Größe des Grauen Kapitalmarktes und vermeintlichen Erfinder revolutionärer Energieerzeuger. Noch vor 6 Jahren, im Jahre 2015, pries Uhlig mit seiner damaligen Firma „Entrade Energiesystem AG“ ein, so Uhlig, revolutionäres Mini – Biomasse – Kraftwerk an, das in der Lage sein sollte, mobil überall eingesetzt werden und immerhin 22 kW Energie erzeugen zu können. Und das alles sollte durch das Verbrennen von Biomasse, die überall in Form verschiedenster (Bio)Abfälle vorkommt, erreicht werden. Da ein solches „Kraftwerk“ aufgrund seiner geringen Größe in jeden Schiffscontainer passen sollte warb Uhlig mit der Idee, diese Energieerzeuger überwiegend in Entwicklungsländern in Afrika und Asien zu vertreiben. Eine gute Idee; könnte man zumindest auf den ersten Blick denken. Das es sich bei diesem Projekt um ein sehr kostenintensives Vorhaben handelte, war wohl auch den Anlegern bewusst, die durch Vertriebsstrukturen und sogenanntes „Cold – Calling“ (also Anrufe bei den Betroffenen ohne deren vorherige Zustimmung, die übrigens zwingende Voraussetzung ist, um verbindliche Geschäfte und Abschlüsse anzustoßen) rechtswidrig zu Investitionen verleitet und überredet wurden. Trotz vieler Auftritte Uhlig´s, unter anderem auf Messen und bei verschiedenen Spartensendern im TV, blieb der wirtschaftliche Erfolg aus. Ob jemals Generatoren in nennenswertem Umfang produziert wurden ist bis heute unklar und konnte auch zu keiner Zeit durch die „Entrade“ nachgewiesen werden. Allerdings sahen sich die Investoren dank der katastrophalen wirtschaftlichen Situation der „Entrade“ schon nach kurzer Zeit mit weiteren Bitten nach frischem Geld und teilweise auch unverhohlenen Nachschussforderungen konfrontiert, die die Anleger aber in ihrer Mehrheit zurückwiesen. Damit war dann 2019 das Ende der „Entrade“ gekommen. Viele der zu Recht enttäuschten Anleger wandten sich an die DGD e.V., die mit Hilfe der von ihr vermittelten Fachanwälte Vergleiche oder Schadenersatzforderungen für die Geschädigten durchsetzen konnte. Darunter auch Urteile, die in Abwesenheit Uhlig´s gesprochen wurden, da dieser sich ganz offensichtlich nicht der deutschen Justiz stellen wollte.
Und nun ist Uhlig zurück. Und ja, Sie ahnen es bereits: mit einer neuen, revolutionären Idee für mobile Energiegeneratoren. Um seine Beteiligungen auf dem Grauen Kapitalmarkt anbieten zu können, hat Uhlig in Florida (USA) die Firma „Ex Zero Carbon, Inc.“ gegründet. Schaut man sich die in diesem Zusammenhang von Uhlig veröffentlichten Informationen genauer an, fällt auf, dass man wohl bewusst den Eindruck erwecken will, dass die Firma bereits seit Jahren besteht und über die notwendige Expertise verfügt. Tatsächlich wurde sie, laut US – amerikanischem Handelsregister, aber erst Ende Januar 2021 gegründet. Auch das „Büro“, in dem „Ex Zero Carbon, Inc.“ momentan residiert passt in dieses Bild: Es handelt sich um eine kleine Firma, die im Herzen Fort Lauderdale´s an wirklich jeden, gegen geringe Gebühr, Postfächer vermietet. So überrascht es ebenfalls nicht, dass Uhlig auf seien Werbeflyern eine Adresse aus Singapur verbunden mit einer Telefonnummer aus dem Sudan angibt. Auch die so „revolutionäre“ Idee seiner Energiegewinnung, so stellt Uhlig es wenigstens dar, ist bei Wissenschaftlern weltweit eher umstritten. Klimaneutral und ohne umweltbelastende Schadstoffe sei bei der geringen Größe der Uhlig´schen Zauberkisten keine Energie zu erzeugen. Übrigens ähneln die aktuellen Bauformen der Generatoren stark den damals durch die „Entrade“ vorgestellten und vermarkteten Stromerzeugern. Das, was einst unter den Bezeichnungen „E3“ und „E4“ die Welt erobern sollte, kommt heute mit ähnlichen Bezeichnungen daher: Die Kraftwerke „X5“ und „X50“ sollen es im Jahre 2021 besser machen. In den Werbematerialien der „Ex Zero Carbon, Inc.“ findet sich ausserdem der Hinweis von Uhlig, dass er die Zusage von nicht genannten Regierungen habe, das bisher über die Crowdfunding Plattform „Wefunder.com“ sowie durch Privatplatzierungen eingeworbene Geld (ca. 153.000 USD auf Wefunder, Stand 01.07.2021) zu vervierfachen. Eine völlig ungewöhnliche Art der Subventionierung durch staatliche Stellen, die auch nicht verifiziert werden kann. In Deutschland werden interessierten Investoren, wieder durch das sogenannte „Cold – Calling“ und kommerzielle Vertriebsstrukturen, Wandelanleihen auf „wefunder.com“ angeboten. Diese sollen zu einem bestimmten, späteren Zeitpunkt in dann wahrscheinlich wertlose Aktien der „Ex Zero Carbon, Inc.“ getauscht werden. Das Risiko dabei dürfte kaum zu übersehen sein und jeder sollte sich unbedingt die Frage stellen, ob es sich bei dieser Investition um eine echte Chance handelt oder, wie bereits bei der „Entrade“, lediglich um eine signifikante Kapitalvernichtung. Sollten Sie bereits Offerten oder konkrete Kaufangebote per Telefon erhalten haben, können sie sich jederzeit an unsere Fachberater wenden. Wir helfen ihnen gerne weiter.
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Wichtiges Update zur 4DMed Ltd.
Zur 4DMed erreichen uns ebenfalls Neuigkeiten: Anfang August hat das Unternehmen den Antrag zur Zulassung ihrer Aktien zum Handel an einer US-amerikanischen Börse durch Zeichnung des sogenannten S-1 Formulars bei der US-Börsenaufsicht SEC gestellt. Das Prozedere des S-1 Formulars ist ähnlich den Prospekten, die in Deutschland beim Vertrieb von bestimmten Vermögensanlagen erstellt werden müssen. Sie bieten Analysten und Interessenten vielfältige Möglichkeiten, die Struktur und finanzielle Integrität der Produkte oder Unternehmen einschätzen und tragfähige Kaufentscheidungen treffen zu können. Eckdaten der aktuellen Bilanz müssen ebenso wie firmenspezifische Risikofaktoren angegeben werden. Das führt bei der 4DMed zu einigen überraschenden Erkenntnissen:
• Lediglich 400.000 Aktien sollen zum Handel an dem kaum regulierten Marktplatz „OTC Bulletin Board“, kurz OTCBB, zugelassen werden. Am 1. August dieses Jahres hat die 4DMed nach eigenen Angaben aber über mehr 25 Mio. im Umlauf befindliche Aktien. Da erschliesst sich der Sinn dieser Aktion nicht wirklich, besonders auch deshalb, da das Erstellen dieses S-1 Formulars mit erheblichem Aufwand und Kosten verbunden ist. Die Kosten sollen aber, wie sich aus dem Prospekt ergibt, grösstenteils durch die Aktionäre getragen werden, deren Aktien veräussert werden.
• Der Verkaufspreis wird mit 1,00 US-Dollar festgesetzt. Das überrascht, da der Einstandspreis bei den meisten Investoren zum Zeitpunkt der Investition doch deutlich höher lag. Faktisch dürfte das bei den betroffenen Aktionären zu einem Verlust von fast zwei Dritteln ihres Investments führen.
• Es ist völlig unklar, wie die Aktionäre ausgewählt wurden, deren Aktien diesem Antrag zugrunde liegen. Zwar gibt es eine Aktionärsliste, auf denen sowohl der einzelne Aktionär als auch die Anzahl der zu verkaufenden Anteilsscheine angegeben ist; diese umfasst aber nicht alle Investoren, die Anteile der 4DMed in der Vergangenheit gezeichnet hatten.
• Die Geschäftszahlen für das Jahr 2019 und das erste Halbjahr 2020 sind – wie von uns nicht anders erwartet – desaströs: Für 2019 weist das Unternehmen einen Verlust von mehr als 2,3 Mio. US-Dollar aus. Umsatzerlöse konnte 4DMed in diesem Zeitraum nicht erzielen. Für 2020 sieht es bisher nicht besser aus: Im ersten Halbjahr schlägt ein Verlust von 800.000 US-Dollar zu Buche, die Umsätze liegen wie im Vorjahr bei Null. Getragen wird der Firmenmantel lediglich von den Einlagen der Aktionäre. Diese sind mit einem Wert von 4,3 Mio. US-Dollar angegeben.
• Da verwundert es auch nicht, dass die Aussichten für die weitere Entwicklung der 4DMed von ihr selbst als eher düster eingeschätzt werden. Das Unternehmen spricht sich selbst in wichtigen Unternehmensbereichen die Konkurrenzfähigkeit ab, bezweifelt ob die eigenen Aktien jemals erfolgreich am OTCBB gehandelt werden können und weist ausdrücklich darauf hin, dass aufgrund vieler, plötzlich eintretender Marktumstände die Existenz der 4DMed kurzfristig gefährdet werden kann. Auch einen Konkurs will die Firma nicht ausschliessen.
Sollten Sie Fragen zum Antrag der 4DMed haben oder anderweitig betroffen sein, stehen Ihnen die Berater der DGD e.V. natürlich jederzeit zur Verfügung.
BaFin warnt... vor sich selbst!
Wer kennt die perfide Masche nicht: Da klingelt zuhause das Telefon und am anderen Ende der Leitung ist der vermeintliche Enkel, der seine Grosseltern ganz dringend um eine gehörige Summe Bargeld bittet, da er – meistens im Ausland – unverschuldet in eine angebliche Notsituation geraten ist. Bei vielen Menschen, gerne und gerade bei älteren, löst diese „Notsituation“ eine Welle der Hilfsbereitschaft aus. Selbst wenn sie aufgefordert werden, den Betrag in bar an einen Freund des Enkels oder der Enkelin zu übergeben, führt das häufig nicht zu der nötigen Vorsicht und damit verbunden zur zwingend erforderlichen Absage der Hilfe an den Enkel. Mit diesem sogenannten „Enkeltrick“ wurde in den letzten Jahren in Deutschland ein dreistelliger Millionenbetrag ergaunert; von 2018 bis 2019 verdoppelte sich die Anzahl der zur Anzeige gebrachten Fälle, allerdings ging die Erfolgsquote der Verbrecher durch erhöhte Wachsamkeit der Betroffenen deutlich zurück. Das haben auch die Täter erkannt und ihre Betrügereien nun auf eine neue Zielgruppe ausgerichtet: die deutschen Kleinanleger. So meldet die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aktuell vermehrt Fälle, in denen Betrüger, in der Regel am Telefon, vorgeben Mitarbeiter der Aufsichtsbehörde zu sein. Geschädigte berichten, dass sie u.a. vom Präsidenten der BaFin, Felix Hufeld, dessen Pressesprecherin Dr. Sabine Reimer und der Vizepräsidentin Elisabeth Roegel angerufen wurden, um entweder bestimmte Versicherungen abzuschliessen, einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch vor Ort zu vereinbaren oder direkt hohe Geldbeträge auf bestimmte, oft ausländische Konten zu überweisen. Natürlich sind diese Gespräche weder vom Präsidenten, noch der Vizepräsidentin oder der Pressesprecherin der BaFin initiiert worden, sondern von Betrügern aus kriminellen Strukturen und Organisationen. Häufig berichten betroffene Verbraucher und Anleger auch von E-Mails oder Schreiben, die mit dem Logo der BaFin und den Unterschriften führender Mitarbeiter zu genau diesen Handlungen auffordern. Natürlich handelt es sich bei diesen Schreiben um Fälschungen, die lediglich dazu dienen, Verbraucher zu unbedachten Handlungen zu verleiten. Eine weitere beliebte Methode bei den Verbrechern ist, gutgläubige Menschen zu Investitionen auf nicht lizenzierten, dubiosen Onlineplattformen zu überreden. Einmal investiert werden die Anleger meist sehr aggressiv zu immer höheren Einzahlungen gedrängt. Sind dann grosse Verluste aufgetreten (man geht davon aus, dass Kleinanleger selbst auf seriösen Handelsplattformen regelmässig bis zu 75% ihrer Einzahlungen durch mangelnde Kenntnisse und irreführender Versprechungen verlieren), treten dieselben Täter als Retter in der Not auf und behaupten, sie seien durch die BaFin beauftragt oder sogar dort beschäftigt, um den Geschädigten verlorene Gelder zurückzuholen und fragwürdige Investitionen rückabzuwickeln. Ebenso beliebt ist die missbräuchliche Nutzung des Institutsnamens, um Anleger zu überreden, bei einem Kreditinstitut ein sogenanntes „Testkonto“ zu eröffnen. Als Gegenleistung wird ein geringer Geldbetrag versprochen, der umgehend an den Kontoinhaber ausgezahlt werden soll. Tatsächlich nutzen die Kriminellen die so erhaltenen Daten zur Abwicklung und teilweise auch zur Wäsche von Geldern, die aus Straftaten stammen. In anderen Fällen bietet man den Kontoinhabern an, als „Treuhandassistent“ der BaFin mit diesen Konten über einen längeren Zeitraum Gelder weiterzuleiten, die ebenfalls aus illegalen Machenschaften der Betrüger stammen. Dadurch werden die betroffenen „Treuhänder“ nicht nur geschädigt, sondern machen sich gegebenenfalls sogar zu Mittätern und sich selbst strafbar. All das zeigt, wie vielfältig die „Betätigungsfelder“ der Kriminellen sind; die BaFin rät daher nicht nur wachsam zu sein falls man ein dubioses Schreiben oder Angebot erhält, das mit dem Logo der Finanzaufseher gekennzeichnet ist, sondern diese Betrugsabsichten auch unbedingt bei den zuständigen Strafverfolgungsbehörden zur Anzeige zu bringen. Selbstverständlich finden Sie auch bei den Fachberatern der DGD e.V. Ansprechpartner, die Ihnen in diesen Fällen gerne weiterhelfen. -atw-
Abzocke - Angebliche Bundesbanktochter bietet viel Geld für wertlose Aktien
Viel Geld für wertlose Aktien und Beteiligungen – das zumindest bietet die nach eigenen Angaben in Düsseldorf ansässige „Wertpapier Handelsbank Deutschland (WHB Direkt)“ Investoren an. Was auf den ersten Blick für alle die interessant klingt, die in der Vergangenheit durch Fehlinvestitionen viel Geld verloren haben, erweist sich bei genauerem Hingucken als ziemlich dreister Versuch, Anlegern nur noch weiteres Geld aus der Tasche zu ziehen. So behauptet die „WHB Direkt“ in ihrem Impressum zum Beispiel, sie sei eine 100%ige Tochter der Deutschen Bundesbank (dieser Hinweis wurde mittlerweile wieder entfernt) und der Vorstand der „WHB Direkt“ sei mit dem Vorstand des höchsten deutschen Finanzorgans identisch und Jens Weidmann, der Präsident der Bundesbank, ebenso Präsident der „WHB Direkt“. Aber damit nicht genug: Um den Anlegern ein Höchstmaß an Seriosität vorgaukeln zu können, behauptete man, dass der Rückkauf wertloser Papiere und alle Anlageformen der „WHB Direkt“ von der Europäischen Zentralbank (EZB) und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistung (BaFin) überprüft würden. Dabei handelt es sich um eine freche Lüge, genauso wie bei der Behauptung, dass Kapitalanlagen der „WHB Direkt“ durch die Kommission für Wertpapierhandel in Brüssel „begleitet“ werden. Eine Kommission, die in Brüssel aber niemand kennt. Das es sich bei der „WHB Direkt“ um ein kriminelles Konstrukt handelt, ist eben auch aufgrund der auf der Webseite des Unternehmens gemachten Angaben sehr wahrscheinlich. Auf Nachfrage bei der Deutschen Bundesbank teilt diese mit, dass sie die Aktivitäten der „WHB Direkt“ zurzeit durch zuständige Stellen prüfen lasse. Wahrscheinlich ist in naher Zukunft mit rechtlichen Schritten gegen das Unternehmen zu rechnen.
Update 17.10.19: Seit Mittwoch, 16.10.19 warnt die Deutsche Bundesbank ausdrücklich vor der „WHB Direkt“. In einem offiziellen Warnhinweis stellt die Bundesbank klar, dass die Vorstandsmitglieder der Deutschen Bundesbank fälschlicherweise auch als Vorstandsmitglieder der „WHB Direkt“ auf deren Internetseite angegeben werden. Auch die Umsatzsteueridentifikationsnummern sowie der „Legal Entity Identifier“ würden unberechtigter Weise dort verwendet. Abschliessend stellt die Bundesbank ebenfalls klar, dass weder die Vorstandsmitglieder noch die Bank selber in irgendeiner geschäftlichen Beziehung zur „WHB Direkt“ stehen.
Seien Sie deshalb äußerst vorsichtig falls Sie sich für die von „WHB Direkt“ angebotenen Dienstleistungen interessieren oder mit Repräsentanten der fraglichen Firma bereits in Kontakt stehen. Im Zweifelsfall stehen Ihnen die Experten der DGD e.V. gerne mit Hilfe bei einem unverbindlichen Erstgespräch zur Seite.
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International Banking Federation – Festgeldanlagen mit mehr als 40% Rendite p.a.???
Das hört sich im ersten Moment doch richtig gut an!? Doch es kommt noch besser: Aktuell berichten unsere Mitglieder verstärkt von unerwünschten Anrufen (sog. Cold-Calling) durch die „International Banking Federation“ (ibfed) aus London. Deren Mitarbeiter bieten den Angerufenen die Übernahme alter und defizitärer Investments gegen eine Erstattung von bis zu 70% der damaligen Anschaffungskosten an. Einzige Voraussetzung ist, dass der Besitzer der Ramschpapiere in eine durch die ibfed angebotene Festzinsanlage investiert. Die dafür vereinbarten Zinsen variieren von 1,0% für Beträge bis zu 25.000 EUR bis hin zu sage und schreibe 5,0% bei Beträgen ab 1.000.000 EUR. Wohlgemerkt pro Monat, nicht pro Jahr. Damit ergibt sich für eine Anlagesumme von 150.000 EUR rechnerisch – bei Berücksichtigung von Zins und Zinseszins – eine Jahresrendite, die bei über 40% liegt. Die Zinszahlungen sollen angeblich monatlich gezahlt werden und führen so zu der unglaublichen Verzinsung. Allerdings gibt es einen kleinen Wehrmutstropfen bei der ganzen Angelegenheit: Die Bearbeitung des Umtauschangebotes dauert 6 bis 8 Monate erklärt die ibfed in den Angebotsschreiben, die uns vorliegen. Das bedeutet für den Anleger, dass er in dieser Zeit nicht über die Zinszahlungen und seine geleisteten Einzahlungen verfügen kann. Ist es wert, dass Risiko einzugehen, um herauszufinden, ob es sich hierbei um eine seriöse Offerte der ibfed handelt? Interessierte Anleger sollten sich von ihrem gesunden Menschenverstand leiten lassen. Denn was sich zu gut anhört, um wahr zu sein, ist es in den allermeisten Fällen auch. Schaut man sich genauer an, wer oder was hinter ibfed steckt, stellt man fest, dass es tatsächlich einen Verband gibt, der im Jahre 2004 unter der Bezeichnung „International Banking Federation“ gegründet wurde und zur besseren Organisation nationaler und internationaler Bankenverbände beitragen soll. Ob die Angebote von dieser tatsächlich existierenden Einrichtung kommen ist mehr als unklar und darf bezweifelt werden. Denn der Rückkauf gescheiterter Investmentanteile zu weit überhöhten Preisen und gleichzeitig Festzinsanlagen mit astronomischen Zinsversprechen anzubieten, gehört in einer Niedrigzinsphase sicher nicht zu den Aufgaben seriöser Bankenverbände. Nicht in Deutschland und auch nicht im Langstrumpf´schen Taka-Tuka-Land. Auch dürfte eine angesehene Behörde wie die echte ibfed über genügend geschultes Personal verfügen, um die teilweise katastrophalen Rechtschreibfehler in ihren Angeboten zu vermeiden. Damit scheint klar, dass es sich mit großer Wahrscheinlichkeit um nachgemachte und gefakte Angebote handelt. Sollten Sie Fragen zu diesem oder ähnlichen Angeboten haben, können Sie sich vertrauensvoll an die sachkundigen Mitarbeiter der DGD e.V. wenden.
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Vermehrte Betrugsversuche unter dem Namen der DVAG!
Eine gehackte Website der Deutschen Vermögensberatung AG, gefälschte E-Mails und Telefonnummern sowie rhetorisch geschulte Betrüger sind der Stoff, aus dem eine aktuelle Betrugsmasche gestrickt ist, mit der Anleger vermehrt konfrontiert sind. Neu ist nicht unbedingt das Angebot, „Negativinvestments“ (dabei soll es sich wohl um Anlagen handeln, die mit einem erheblichen Teil- oder sogar Totalverlust geendet sind) bis zu einem Betrag von 90% der Investitionssumme zurückzukaufen. Neu ist dagegen schon, dass man Webseiten renommierter Firmen wie in diesem Fall der „Deutschen Vermögensberatung AG (DVAG)“ hackt und für die betrügerischen Absichten nutzt. Im gegebenen Fall kommt die Seite des Rüdiger Krauß, der tatsächlich Mitarbeiter der DVAG und über jeden Zweifel erhaben ist, unter die Räder und wird von den Betrügern übernommen. Danach werden die Opfer massiv und aggressiv angegangen, ihre Fehlinvestitionen der vermeintlichen DVAG zu überlassen, damit diese die Papiere weit über dem – sofern noch vorhanden – Marktwert erwirbt. Da aber die Kriminellen dummer Weise nicht aus karitativen Gründen handeln, werden die Interessenten aufgefordert, teils hohe Vorabzahlungen zu leisten, um die Übernahme der Schrottpapiere anzuleiern. Das diese Anzahlungen verloren sind und später keine Zahlungen geleistet werden, wird den Betroffen leider erst viel zu spät klar. Um unseriöse Angebote, die unter dem Namen eines bekannten Unternehmens daherkommen, erkennen zu können, sollten Sie sich die Unterlagen einschließlich der Webseiten der Anbieter genau anschauen. Oft ist durch fehlerhafte Grammatik, die Angabe ausländischer Bankverbindungen (gerne in Zypern, der Türkei oder Osteuropa), unstimmiger Telefonnummern und auffälliger Impressen schon zu erkennen, dass es sich um eine zweifelhafte Firmierung handelt, die mit ziemlich krimineller Energie nur noch mehr Geld von Ihnen erlangen will. Auch gilt im Zweifel immer der Grundsatz: Was sich zu gut anhört, um wahr zu sein, ist es meistens auch! Sollten auch Sie in das Visier Krimineller geraten sein, scheuen Sie sich nicht, unsere Experten anzusprechen und um Rat zu bitten.
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Clarium Capital und Starinvestor Peter Thiel – Die Retter der wertlosen Aktien?
Gibt es Licht am Ende des Tunnels für alle die, die in den letzten Jahren umfangreich Geld mit vorbörslichen Aktien, zweifelhaften Firmenbeteiligungen oder Kryptowährungen verloren haben? Zumindest scheint es so, glaubt man den Anrufern, die sich vom renommierten Vermögensverwalter „Clarium Capital“ bei den Betroffenen melden und ihre Hilfe anbieten. Was auf den ersten Blick wie die Rettung in der Not erscheint – schliesslich verwaltete die echte Clarium kurz vor der Bankenkrise 2008 fast 10 Mrd. Dollar Kundengelder – entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als gross angelegte Betrugsmasche, wie wir sie zurzeit verstärkt im deutschsprachigen Raum feststellen. Dabei geht es um nichts anderes, als unter dem Deckmantel eines verdienten Unternehmensnamen den Angerufenen vorzugaukeln, dass man Interesse an den wertlosen Papieren habe und diese zu Höchstpreisen zurückkaufen wolle oder doch zumindest gegen Topaktien wie Adidas, RWE und Bayer tauschen wolle. Der Haken an dem bis dahin noch erfreulichen Angebot ist, dass der Verkäufer seine Papiere aber nur dann los wird, wenn er einen ganz erheblichen Geldbetrag vorab an die Kriminellen zahlt. Dieser soll die Bearbeitung und den verbliebenen Wertausgleich wenigstens zu einem Teil abdecken. Nach der Zahlung des geforderten Betrages – häufig an eine ausländische Bank, die irgendwo in der Türkei, den Arabischen Emiraten oder der ehemaligen Sowjetrepublik Litauen ansässig ist – finden weder Bezahlung noch Tausch der Anteile statt; der Anleger ist wieder einmal einem ausgeklügelten Betrugsversuch aufgesessen und muss den verauslagten Geldbetrag als Totalverlust abschreiben. Nachdem die „Clarium Capital“ schon früh mit ihrem Betrugsversuch auffliegt, wird die Betrugsmasche einfach unter der Firmierung „Thiel Capital“ fortgesetzt. Denn der Name des legendären Mitbegründers des Zahlungsdienstleisters „PayPal“ und „Early – Stage“ Investors bei Facebook, Peter Thiel, scheint bei vielen Investoren ein hohes Maß an Sicherheit zu suggerieren. Falls Sie von dieser oder einer ähnlichen arglistigen Täuschung betroffen sind, zögern Sie nicht mit unseren Spezialisten unverbindlich über mögliche Vorgehensweisen zu sprechen.
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VIPCon Global Systems AG – Mehr Schein als Sein
Bereits Anfang 2019 warnte die Deutsche Gemeinschaft für Anleger- und Datenschutz e.V. in Duisburg (DGD) vor dem Geschäftsgebaren der VIPCon Global Systems AG. Als Mittler zwischen Investoren und neuen, innovativen Ideen und Startups sieht sich das Unternehmen als richtungsweisender Heilbringer für orientierungslose Anleger. Da werden Traumrenditen in Zeiten allgegenwärtiger Negativzinsen versprochen, die unter anderen durch Blockchain-Zertifikate erreicht werden sollen. Der Haken an der ganzen Sache ist, dass die angegebene Wertpapiernummer nicht existiert und an deutschen und internationalen Börsenplätzen auch sonst niemand etwas über ein Zertifikat aus dem Hause VIPCon weiss. Genauso sieht es mit den vollmundig angepriesenen Projekten auf der firmeneigenen Webseite aus. Egal ob es sich um protzig wirkende Sport- und Musikportale, Kryptoplattformen oder eSport Streaming handelt, sie alle haben eins gemeinsam: sie funktionieren nicht. Offenkundig soll wieder einmal der Anschein erweckt werden, dass eine Firma auf ein umfangreiches Projektportfolio blicken kann ohne, dass sich dahinter tatsächlich Substanz verbirgt. Der Eindruck setzt sich nahtlos fort wenn man an das Ende der Seite scrollt. Dort wirbt die VIPCon mit den Logos des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi), dem Logo des Europäischen Sozialfonds für Deutschland und dem Logo der „exist“, einem Programm des BMWi für Existenzgründungen aus der Wirtschaft, um den Eindruck zu erwecken, dass die auf der Seite der VIPCon aufgeführten Projekte durch das BMWi gefördert seien. Auf Nachfrage der DGD erklärt das BMWI, dass die VIPCon und deren Projekte natürlich zu keiner Zeit durch das Ministerium gefördert wurden. Weiter habe das BMWi die Firma wiederholt aufgefordert, die Verwendung der Logos zu unterlassen. Allerdings ohne Erfolg. Sollten Sie von den dubiosen Machenschaften der VIPCon betroffen sein, setzen Sie sich umgehend mit den Spezialisten der DGD zur Schadenbegrenzung in Verbindung.
Update Oktober 2020:
Bei der VIPCon Global Systems AG scheinen sich unsere Befürchtungen zu bestätigen. Mitglieder der DGD e.V. und Betroffene können ihre Berater bei der VIPCon nicht mehr erreichen. Die Telefonanlage des Hamburger Unternehmens scheint auch nicht mehr besetzt zu sein. Die Homepage und andere verbundene Webseiten sind nicht mehr online. Der zuletzt (Oktober 2019) noch so nachdrücklich angepriesene VIPCoin scheint an der letzten verbliebenen Handelsplattform ebenfalls die Segel gestrichen zu haben, dort tendiert der Wert der Kryptowährung gegen Null. Zurzeit kann man nur mutmassen was bei dem ehemaligen Vermittler von „hochattraktiven Anlagemöglichkeiten“ wirklich los ist. Anleger und Investoren sollten prüfen, sofern sie sich durch die VIPCon getäuscht fühlen, ob rechtliche Massnahmen augenblicklich zielführend sind. Die DGD e.V. bleibt weiter Ihr Ansprechpartner in Sachen VIPCon Global Systems AG.
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Treffer, versenkt. Das riskante Spiel mit Crypto-Investitionen – Gehackt, betrogen, alleingelassen
Erwin und Franka (Namen geändert), beide überzeugte Crypto-Jünger, mussten im Januar feststellen, dass Ihre ‘Crypto-Wallet‘, die Geldbörse um Digitale Währungen wie beispielsweise Bitcoin zu speichern, gehackt und restlos gelehrt wurde. Die unbekannten Angreifer waren über Umwege in den Besitz des 40stelligen Zugangsschlüssels gelangt und konnten so den Diebstahl begehen.
Die Reaktion der beiden als Finanzberater tätigen Anleger erstaunt vielleicht auf den ersten Blick, ist aber mittlerweile traurige Realität und gängige Praxis. Sie taten nichts, schrieben die rund 14000$ ab und machten sich lieber Gedanken über die nächsten Investitionen. Fragt man nach, bekommt man in solchen Fällen immer ähnliche Aussagen zu hören. So sei es fast unmöglich, Täter in einem so unregulierten Umfeld ausfindig zu machen und demzufolge sei es dann auch sinnfrei, die Polizei oder den Emittenten des Crypto-Tokens zu informieren, dies führe zu nichts. Weiterhin sei man sich vorher über Risiken, die mit diesen neuen, aufregenden Technologien einhergehen im Klaren gewesen. So legen viele Anleger eine resignierte fast devote Haltung an den Tag.
Patrick Wyman, verantwortlicher Special Agent des Dezernats Finanzdelikte der Anti-Geldwäsche Abteilung beim FBI kennt den Grund für diese Entwicklung genau und kann die Negativliste nur bestärken. Crypto-Währungen brächten einige einzigartige Herausforderungen mit sich. „Ein vollständig dezentrales Währungssystem wie Bitcoin oder jede andere vergleichbare virtuelle Währung wird von keiner kontrollierenden Instanz geführt, ungewöhnliche Aktivitäten nicht gemeldet und so auch Anti-Geldwäsche Richtlinien nicht umgesetzt.“ Berichtet Wyman weiter.
Aktuelle Studien zeigen, dass die Kriminalität in diesem Umfeld locker mit den rapiden Wachstumsraten des Marktes schritthält, vielmehr diese sogar noch überholt. Die schiere Menge an Fällen gepaart mit massivem Personalmangel insbesondere im notwendigen höchstqualifizierten Segment, zwingt die ermittelnden Behörden sich auf besonders eklatante Fälle zu konzentrieren, um überhaupt Ergebnisse zu erzielen. Für Anleger erzeugt das eine unzumutbare Situation, in der man am Ende des Tages fast immer allein im scheinbar rechtsfreien Raum ohne erkennbaren Verfolgungsdruck stehengelassen wird. Jaroslav Jakubcek, Analyst bei Europol, bestätigt: „Wir geben zu, dass bei den Behörden nicht für jeden Einzelfall Ressourcen eingesetzt werden. Das wäre unmöglich.“
Hohe Dunkelziffer
Offizielle Stellen ermutigen Bürger trotz düsterer Aussichten dazu, den Diebstahl von Crypto-Währungen wie jede andere Straftat auch bei der Polizei zu melden. Täte man dies nicht, ermutige und bestärke man die Täter nur weiter in Ihrem Treiben. Experten sind alarmiert und gehen davon aus, dass die Dunkelziffer der nicht angezeigten Diebstähle sogar noch wesentlich höher liegt als die Studien nahelegen.
Laut den Analysefirmen ‘Autonomous NEXT‘ und ‘Crypto Aware‘, beide vertreten Anleger die Opfer von Crypto-Betrugsmaschen geworden sind, liegt der Anteil entwendeter Werte zwischen 2012-2018 bei etwa 15% des gehandelten Gesamtvolumens, also etwa 1,7 Milliarden Dollar. Allein in der ersten Jahreshälfte 2018 seien 800 Millionen Dollar entwendet worden, Tendenz auch hier steigend. Yet Lex Sokolin, Global Director Fintech Strategy bei der Firma geht sogar noch weiter. Seiner Meinung nach werden 85% der Fälle nicht gemeldet. Derzeitige Statistiken erfassen nach dieser Leseart fast ausschließlich öffentlich bekannt gewordene Fälle und Verfehlungen. Dazu passt das Ergebnis einer aktuellen Reuters Umfrage, bei der aus einem halben Dutzend betrogener Anleger nur zwei den Vorgang zur Anzeige brachten.
Armin Fischer, IT Spezialist aus Wien verlor in der Folge eines Phishing Angriffs gut 5300$ in ‘Etherium Coins‘, was er umgehend den Behörden mitteilte, nur um festzustellen, dass dort völlige Verständnislosigkeit ob des gesamten Vorganges herrschte und so selbst die Frage nach der zuständigen Behörde lange unklar war. Trotzdem er im ersten Anlauf nichts geworden war, blieb Fischer dran und erwirkte nach Monaten ohne Erfolg mit viel Klinkenputzen, dass die Wiener Staatsanwaltschaft sich dem Fall nun annimmt. Das Verfahren läuft noch. Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens hat der Experte merklich seine Meinung geändert. Für Ihn ließe das Ganze nicht viel Raum für Interpretation. Da er nun am eigenen Leibe erfahren habe wie groß die Sicherheitslücken und Probleme wirklich seien, habe er erstmal genug.
Einen weiteren Fall in dem ein Vollprofi Opfer geworden ist beschreibt Dave Abbleton, selbst Blockchain Entwickler bei HelloGold einer Firma mit Sitz in Kuala Lumpur. Er sei jüngst auf eine Fake-Seite hereingefallen, gehe jedoch sehr pragmatisch mit der Situation um. Er sei froh bei der Geschichte nur circa 3000$ verloren zu haben und schaut jetzt wieder nur nach vorne. „Den Diebstahl melden macht einfach keinen Sinn. In welchem Land und unter welcher Gerichtsbarkeit das überhaupt verhandelt würde ist völlig unklar.“
Ungeachtet offizieller Warnungen und der vielen Negativbeispiele, investieren Anleger nach wie vor und mit steigender Tendenz in die sogenannten ‘Initial Coin Offerings‘. Laut der Analyssfirma ‘Coinschedule‘ sind in den ersten 3 Quartalen 2018 bereits 21,3 Milliarden Dollar in derartige hochriskante Investments geflossen.
Es geht um Millionen
David Jevans, CEO der Cyper-Sicherheitsfirma ‘CipherTrace‘, geht davon aus, sollten Wechsel- oder Handelsplattformen gehackt werden, nur maximal ein Fünftel der gestohlenen Werte wiederbeschafft werden können. Dies läge unter anderem daran, mit welcher Leichtigkeit selbst große Beträge über diverse Grenzen hinweg verschoben werden könnten. Er stellt fest: „Man müsse dafür die Behörden in fünf verschiedenen Ländern interessiert genug machen, aussreichend Beweise haben und die müssen auch noch freie Kapazitäten haben. Zum Zeitpunkt, an dem von allen Seiten zugestimmt wurde und der notwendige Papierkram erledigt wurde, ist das Geld längst verschwunden.“ In den allermeisten Fällen muss es schon um Millionenwerte gehen, damit sich überhaupt etwas bewegt.
Michael Termin, Amerikaner und Crypto-Investor der ersten Stunde hat auch diese Erfahrung gemacht. Er sei bereits zweimal beraubt worden. Beim ersten Mal zeigte er den Vorgang direkt beim FBI an. Nachdem klar wurde, es ginge um “nur“ 60000$ habe er von denen nie wieder etwas gehört.
Beim zweiten Fall war die Summe schon höher. Hier ging es um ganze 24 Millionen Dollar in Crypto-Tokens, die entwendet wurden. Die Negativerfahrung der ersten Anzeige noch im Kopf stellte er seine Strategie um und strengte in diesem Fall direkt einen komplizierten Prozess mit dem Internetprovider an, indem er versucht im Kern die technische Nachlässigkeit von eben diesem für den dem Diebstahl zugrundeliegenden Identitätsdiebstal verantwortlich zu machen, allerdings mit fraglichen Aussichten. Trotzdem glaube er noch immer ungebrochen an die Technologie und werde weiter investieren.
Diese neue Spielart eines im Grunde pseudo-religiösen, uneingeschränkten Technologie- und Zukunftsglaubens im Zusammenspiel mit dem szenetypischen, selbstverliebten Elitismus hat sich auf fast schon pathologische, ja manische Art und Weise auf den Rest der Industrie übertragen, wo Verfehlungen nicht schick sind und in der Folge einfach unter den Tisch gekehrt werden. Das ist höchst problematisch, da so die wenigen wirklichen Lösungsansätze aktiv torpediert werden. So zuletzt passiert 2017 bei der Schweizer Firma ‘Swarm City‘, die einen Diebstahl von 9 Millionen Dollar einfach verschwieg. Darauf angesprochen kam nur ein kurzes, nichtssagendes Statement, welches die diffuse Grundsituation derzeit vielleicht am besten auf einen Nenner bringt: „Es ist uns unmöglich diese Gelder zu verfolgen oder wieder zu beschaffen. Wir leben und sterben mit dieser Technologie.“
Einladung zur Jahreshauptversammlung DGD e.V. 2020
Hiermit laden wir alle Mitglieder zu unsere Jahreshauptversammlung am 31.08.2020, um 9.00 Uhr in der Unterführungsstrasse 9, in 471387 Duisburg herzlich ein.
Es werden folgende Punkte zur Tagesordnung erklärt:
Feststellung des Jahresabschluss 2019
Entlastung des Vorstandes
Entlastung des Kassenwartes
Temporäre Beitragssenkung aufgrund der Pandemie
Wir bitten aus organisatorischen Gründen um Verständnis dafür, dass Sie aufgrund der Pandemie in diesem Jahr bitte nur alleine teilnehmen können und dürfen. Ihre Anmeldung zur Teilnahme teilen Sie uns bitte bis spätestens zum 24.08.2020 schriftlich mit, damit wir die notwendigen Verordnungen zur Verhütung der Verbreitung des Coronavirus treffen können und Sie sich bei uns sicher fühlen.
Bitte denken Sie an die vorgeschriebene Pflicht einen Mund- und Nasenschutz zu tragen.
Zur Sicherheit hält der Verein aber den notwendigen medizinischen Bedarf für Sie bereit.
Ihr Vorstand
Unzählige Betrugsversuche während Corona Pandemie
Das beste Beispiel für die Unverfrorenheit und die ausgeprägte Kriminalität, mit der Berufsverbrecher in der momentanen Ausnahmesituation gegen Bürger und Staat vorgehen, ist die komplett für betrügerische Zwecke kopierte Webseite der nordrhein-Westfälischen Landesregierung. Über die Seite sollten kleine und mittelständische Unternehmen, die vom Bund versprochenen Soforthilfen von bis zu 15.000 Euro, abhängig von der Beschäftigtenzahl, beantragen können. Über die dreist kopierten Seiten, die nicht von den echten Seiten des Landes Nordrhein-Westfalen zu unterscheiden waren, griffen die Täter die Daten der Antragsteller ab, versahen sie mit den betrügerischen Bankdaten und kassierten das Geld. Über die Höhe des damit verbundenen Schadens für den Steuerzahler ist aktuell noch nichts bekannt. Neben diesem prominenten Beispiel gibt es auch am Grauen Kapitalmarkt viele weitere Versuche, Anleger im Zusammenhang mit der Corona Krise um Geld und Ersparnisse zu bringen. Da werden Investoren die tollsten Erfindungen, Dienstleistungen, Medikamente, Kredite und vieles Andere als ultimative und renditeträchtige Anlagen in Form von Aktien, Firmenbeteiligungen, privaten Nachrang- darlehen oder Genussscheinen angeboten. Für den Laien erscheint die Aussicht auf meist zweistellige Renditen, die von gewieften Telefonverkäufern auch schon mal recht aggressiv versprochen werden, in Zeiten von Negativzinsen mehr als verlockend. Auch sind die beworbenen Produkte häufig so verworren konstruiert, dass sie für einen normalen Anleger nicht durchschaubar sind. Um hier bereits im Vorfeld hohe Kapitalverluste zu vermeiden, gilt, wie so oft im normalen Leben auch, sich auf den gesunden Menschenverstand zu verlassen – denn: Was sich zu gut anhört, um wahr zu sein, ist es in den allermeisten Fällen auch. Aber neben dem eigenen Verstand gibt es auch recht verlässliche objektive Möglichkeiten, sich über die Firma, der man sein Geld überweisen soll, vorab zu informieren. Häufig sind die illegalen Firmen u.a. in so beliebten Ländern wie den USA, der Schweiz oder Großbritannien registriert und geben auch vor, dort ihren Firmensitz zu haben. Allerdings haben diese Länder für den Investor auch den Vorteil, über umfänglich zugängliche Online-Firmenregister zu verfügen. Dort lässt sich oft schon auf den ersten Blick erkennen, ob es sich um ein dubioses Unternehmen handelt. Ist die Firma z.B. gerade erst gegründet, gibt aber an, schon über viele Jahre in ihrem Metier tätig zu sein, ist das ein klarer Hinweis auf betrügerische Absichten. Auch die ein oder mehrmalige Zwangslöschung durch Behörden, die in den Registern erkenntlich ist, ist ein solcher Hinweis. Darüber hinaus sind oft Informationen zu Aktienanzahl und -struktur ersichtlich. Zum Beispiel sind 20.000.000.000 (20 Mrd.) Aktien zu 0,0000001$ kein Zeichen für eine bodenständige Firma. In Deutschland und Großbritannien gibt es darüber hinaus frei zugänglich Einsicht in die Kosten/Ertragssituation solcher Firmen, vorausgesetzt sie sind verpflichtet solche Angaben zu machen. Sollten Sie zur Zeit zweifelhafte Angebote erhalten oder anderweitig Hilfe benötigen, können Sie unsere Experten jederzeit über die bekannte E-Mail Adresse kontaktieren. atw
Der Jammer mit den Schiffsfonds – oder wie die Altersvorsorge absäuft
Ein lukratives Anlagevehikel – so auf jeden Fall stellten sich die Emittenten dieser Assetklasse es sich vor – sollten die in den 90er Jahren an fast jeder Strassenecke aufgelegten Schiffsfonds sein und die Anleger mit traumhaften Renditen überschütten. Da wurden plötzlich Vermittler in ihrem 1 – Mann – Büro zu wahren Fondsexperten und priesen Produkte mit solch schillernden Namen wie „MS Santa Clara“, „MS Santa Bella“, „MS Santa Felicita“ oder „MS Bona Vista“ an. Aber auch alle führenden Banken, Versicherungen und Fondsgesellschaften wetteiferten auf den Kapitalmärkten um die Gunst der kleinen und mittleren Anleger. Schliesslich, so konnte man es immer wieder lesen und hören, waren diese geschlossenen Fonds nicht nur ein Steuersparmodell, sondern auch bestens für die Altersvorsorge geeignet. Namentlich waren es die „Big Player“ der Branche wie die „Dr. Peters Gruppe“, „MPC“, „HCI Capital“, „Lloyd Fonds“, „Premicon“ und die „Oltmann Gruppe“, die neben den Banken mehrere hundert Milliarden Euro, darunter auch ein erheblicher Betrag an Geldern, die für die Altersvorsorge gedacht waren, vernichteten. Das mag sicherlich ohne Vorsatz, dafür aber mit einer gehörigen Portion Gier und Dummheit geschehen sein. Hätten sich die Berater der Banken und Vermittler nämlich an ihre Sorgfaltspflicht gehalten, Interessenten auch über die mit dem Investment verbundenen Risiken aufzuklären, wären sicherlich weit weniger Gelder in diese riskante Form der Geldanlage geflossen. Aber das Gegenteil war der Fall: Mit blumigen Worten wurden Risiken verniedlicht oder in den meisten Fällen sogar ganz verschwiegen; Rentnern wurden, trotz Laufzeiten von bis zu 15 Jahren, die Fonds als ideales Altersvorsorgeobjekt angeboten, jungen Selbstständigen als kapitalerhaltendes Meisterwerk der Fondsindustrie. Einzig die Realität wollte auf dieser Verkaufsparty nicht tanzen. Und so kam es wie es kommen musste, mit der Bankenkrise im Jahre 2008 brachen Charter- und Tonnageraten im internationalen Schiffsverkehr massiv ein, es bildete sich zusätzlich durch die ohne Sinn und Verstand in den Vorjahren neu georderten Schiffe ein unglaublicher Überhang an Ladekapazitäten, der dazu führte, dass die neuen Frachter schon vor der ersten Einflaggung dem jeweiligen Fonds einen Verlust in zweistelliger Millionenhöhe bescherten. Die Fondsverwalter reagierten in ihrer oft ausgeprägten Inkompetenz hektisch und falsch und verschlimmerten den Wertverlust der einst als so sicher gepriesenen Schiffsfonds. Unter dem Strich führte die Verkettung dieser Umstände dazu, dass nahezu alle in den Vorkrisenjahren aufgelegten Fonds erheblich an Wert verloren, und ein Grossteil faktisch wertlos in den Portfolios der Anleger bis heute herumdümpelt. Einen Markt, selbst in Form eines Zweit- oder Drittmarktes gibt es für diese Wertlospapiere nicht mehr. Der Totalverlust ist für viele Anleger so zur bitteren Realität geworden und für den einen oder anderen sogar existenzbedrohend. (Aber keine Sorge: Die betreffenden Fondsgesellschaften, Banken und deren Fondsmanager – egal wie unwissend und unqualifiziert sie dafür erscheinen – haben schon wieder neue, „sichere“ Anlageformen gefunden, die man mit demselben Getöse wie vor 20 Jahren, versucht an den Mann und die Frau zu bringen). Als wäre das alles nicht verheerend genug, versuchen Insolvenzverwalter immer wieder, in der Vergangenheit gezahlte Ausschüttungen im Zuge des Insolvenzverfahrens zur Forderungsdeckung bei den ehemaligen Kommanditisten geltend zu machen und zurückzufordern. Allerdings ist hier Vorsicht geboten, denn ein Grossteil dieser Forderungen ist oft unbegründet. Der Insolvenzverwalter muss in diesem Zusammenhang darlegen, dass das Geld, das er gerne zurück hätte, im entsprechenden Jahr aus nicht gewinngedeckten Auszahlungen geleistet wurde. Kann er das nicht – was häufig der Fall ist – kann er keine Ansprüche stellen und die Gesellschafter sind nicht zur Rückzahlung verpflichtet. Zumindest haben so bereits einige Obergerichte entschieden. Es gibt aber noch einen weiteren Hoffnungsschimmer: Da bei fast allen Vertragsabschlüssen dieser Schiffsfonds wohl fehlerbehaftet durch die Vermittler beraten wurde und Risiken vorsätzlich verschwiegen wurden, bestehen nicht unerhebliche Ansprüche auf Schadenersatz. Einzige Voraussetzung ist, dass die absolute Verjährung von 10 Jahren noch nicht eingetreten ist. Sollte das bei Ihnen der Fall sein, raten wir zu einem umgehenden Gespräch mit einem unsere Fachberater! Scheuen Sie sich also nicht, uns auf diese Möglichkeit anzusprechen. -atw-
Aquila SolarINVEST III – oder wie man sein Geld mit erneuerbaren Energien verbrennt
Eigentlich sollte der Solarfonds „Aquila SolarINVEST III GmbH & Co. KG“, der 2011 durch die Firma Aquila Capital emittiert und vertrieben wurde, ein Vorzeige- und Prestigeobjekt der französischen Stromgewinnung aus erneuerbaren Energien werden. Investiert wurden die eingeworbenen Anlegergelder in 2 schlüsselfertige „Premium Solarparks“, die im Südwesten Frankreichs, im beschaulichen Bordeaux liegen. Der eine Solarpark ist in Gabardan im Süden Bordeaux´s angesiedelt und ist Teil des grössten Photovoltaik Komplexes in Europa. Der andere Park befindet sich in Saint Symphorien; zusammen kommen beide Anlagen auf etwas mehr als 23,5 Megawatt Peak (MWp) was in etwa 2/3 des gesamten Strombedarfs der Region entspricht.
Dementsprechend zuversichtlich wurde der Fonds bei kleineren Anlegern platziert, denen – bei einer Laufzeit von 20 Jahren – eine Gesamtausschüttung von mehr als 270% (brutto) versprochen wurde. Das schien verlockend und so verkauften sich die Anteile in relativ kurzer Zeit, sicherlich auch dank des Hinweises der Vertriebler, dass es sich bei diesem Solarfonds um ein „solides Investment“ handele. Aber schon kurz nach Aufnahme der Stromerzeugung blieben die prospektierten Leistungen deutlich hinter den Erwartungen zurück. Seit 2014 blieben dann auch die mit 6.75% p.a. prognostizierten Ausschüttungen aus. Der Grund für diese bis hierhin katastrophale Leistungsbilanz liegt in der wesentlich höheren Degradation, also dem natürlichen Leistungsverschleiss der Solarmodule, der von der Emittentin auch in ihrem Fondsprospekt merklich unterschätzt wurde. Ob und in wieweit dieser Verschleiss gemindert werden kann, oder ob durch einen Austausch im Zuge der Gewährleistung eine Verbesserung der Fondsperformance erreicht werden kann ist zum augenblicklichen Zeitpunkt völlig unklar. Auf jeden Fall sollten sich Investoren mit dem Gedanken vertraut machen, dass sich hier bereits massive Verluste – möglicherweise bis hin zum Totalverlust – abzeichnen könnten. Der Aquila SolarINVEST III wurde in den vergangenen 12 Monaten am Zweitmarkt bereits nur noch mit 45% bis 48% (lt. Fondsdiscount.de) des Ausgabekurses bewertet.
Oft wird im Vorfeld der Vermarktung solcher Anlagevehikel seitens der Fondsgesellschaft, den Banken und Finanzdienstleistern eine bestenfalls mangelhafte Aufklärung über die Risiken solcher Investments geleistet. Auch die Prospekte, die über die inhärenten Gefahren aufklären müssen, verschweigen oder bagatellisieren gerne diesen Themenkomplex. Allerdings ergibt sich daraus ein nicht zu unterschätzender Schadenersatzanspruch für den Anleger. Obergerichte haben in der jüngeren Vergangenheit immer wieder zu Gunsten der Anleger entschieden wenn beispielsweise der spekulative Charakter der Anlage verharmlost wurde und sie etwa als „für die Altersvorsorge geeignet“ angepriesen wurde. Um mögliche Schadenersatzansprüche prüfen zu können, sollten Sie sich unbedingt mit einem Fachberater, gerne hier bei der DGD e.V., in Verbindung setzen. Aber bedenken Sie, dass einige Anlageformen und -produkte kurz vor der Verjährung stehen könnten. Daher ist in diesen Fällen Eile geboten. Warten Sie also nicht mehr zu lange!
Asictrader - das miese Spiel mit Kryptowährungen
Mit teils hochkrimineller Energie macht augenblicklich eine britisch/schottische Firma auch in Deutschland bei Fans des Kryptowährungs-Handels von sich reden. Die „Hellax Corp. LP“, mit angeblichem Sitz in Edinburgh, Schottland wendet sich über eine Trading Plattform namens „Asictrader“, an die hiesige Fan- und Zockergemeinde der Cryptocurrency-Spekulanten. In vollmundigem und offensivem Ton wird dort behauptet, nicht nur eine der führenden internationalen Investmentfirmen zu sein, sondern auch mit den Größten der Branche förmlich auf Du-und-Du zu sein und in den Chefetagen der Big-Player wie Goldman Sachs, JPMorgan Chase und Wells Fargo nahezu täglich ein und aus zu gehen. Natürlich ist der Hellax Corp. bei so mondäner Reputation auch mit der Handelsplattform „Asictrader“ ein wahres Meisterwerk gelungen. So zumindest, wenn man der Selbstdarstellung auf der Website folgt. Demnach handelt es sich bei „Asictrader“ um die mit Abstand modernste Handelstechnologie im Bereich der Kryptowährungen, die von keinem anderen Konkurrenzprodukt auch nur annähernd erreicht werden kann was Schnelligkeit, Zuverlässigkeit und ständige technische Innovationen betrifft. Daraus leitet das Unternehmen dann ab, dass jeder, egal ob erfahrener Spekulant oder blutiger Anfänger, mit dem Instrument „Asictrader“ in kürzester Zeit zu einem rundum zufriedenen Multimillionär werden kann. Leider sieht die Realität in diesem Fall – wie so oft – völlig anders aus: Nicht nur, dass die Tradingplattform in keiner Weise durch besondere technische Eigenschaften, Funktionen oder Möglichkeiten besticht, sondern durch ihre teilweise eher unterentwickelten administrativen und technischen Features einen hölzernen und wenig fortschrittlichen Eindruck hinterlässt. Auch die Verwaltung des eigenen Kundenkontos ist weder nativ noch selbsterklärend. Hier werden User offensichtlich gezielt behindert, damit „Asictrader“ tatsächliche Kontostände und -bewegungen verschleiern kann. Aber damit nicht genug: Die Betreibergesellschaft, die „Hellax Corp.“, ist, im Gegensatz zu ihrer Selbstdarstellung nur ein ganz kleines Licht am Finanzmarkthimmel. Es darf genauso in Zweifel gezogen werden, dass einer der großen Marktteilnehmer mit dieser windigen Firma zusammenarbeitet, wie auch die Behauptung, dass „Hellax Corp.“ in der Lage ist, das eingesetzte Kapital in kürzester Zeit zu vervielfachen. Interessant und entlarvend ist in diesem Zusammenhang aber auch, dass „Hellax Corp.“ in Edingburgh bei einem Bürodienstleister registriert und angesiedelt ist, der ca. 20 weitere dubiose Pleitefirmen unter derselben Adresse betreut. Aus Berichten unserer Mitglieder wissen wir, dass Mitarbeiter der „Asictrader“ mit großer Ausdauer und Penetranz versuchen, Einsteiger durch gefälschte Transaktionen auf dem Kundenkonto Sicherheit vorzugaukeln, um weitere, in der Regel wesentlich höhere Einzahlungen dieser Kunden zu erreichen. Sobald der Kunde seine maximal mögliche oder gewollte Einzahlung geleistet hat, tritt ein höchst unerwünschtes Phänomen auf: Der Anleger verliert in kürzester Zeit – mit Hilfe eines sog. Kontomanagers, den „Asictrader“ dem Investor an die Seite stellt und der auch schon mal ohne Absprache Transaktionen für das Kundenkonto ausführt, einen Großteil seines eingesetzten Kapitals. Das kann bis zum Totalverlust des Geldes führen. Aber auch damit noch nicht genug. Denn wer jetzt sein restliches Guthaben retten will und einen Auszahlungswunsch bzw. eine entsprechende Anforderung an „Asictrader“ und deren Personal stellt, muss schnell feststellen, dass die dafür in der Kontoverwaltung vorgesehene Funktion (Auszahlungsbutton) ohne jede Wirkung bleibt. Versucht man, ein Auszahlungsverlangen persönlich mit seinem Kontomanager oder einem anderen Mitarbeiter bei „Asictrader“ zu besprechen und zu erreichen, sind diese für einen nicht mehr zu sprechen. Aufgrund des aktuellen Kenntnisstandesmüssen wir davon ausgehen, dass es sich bei dem Konstrukt „Asictrader/Hellax“ um bandenmäßigen Betrug handelt. Wir raten deshalb jedem von einer Investition mit diesen Firmen oder Personen dringend ab. Geschädigte sollten sich umgehend an die Strafverfolgungsbehörden (Polizei/Staatsanwaltschaft) und Aufsichtsbehörden (BaFin) wenden und Anzeige erstatten. Wir prüfen augenblicklich die Möglichkeiten und die Erfolgsaussichten einer weiteren Strafverfolgung in Großbritannien und Schottland. Sofern Sie ebenfalls von dieser Betrugsmasche betroffen sind, steht Ihnen ein Fachberater bei der DGD e.V. jederzeit für erste Hilfsmaßnahmen zur Verfügung. (atw 10/18)
Problematische Kaufangebote bei den Santa L Schiffen - (Beteiligungsgesellschaft MS Santa L Schiffe mbH & Co. KG)
Die Santa L Schiffe geraten als typischer Schiffsfonds bereits schnell (2008) in die für Schiffsfonds bekannte Schieflage. Trotz gegenteiliger Nachrichten meldet der Fonds im Jahre 2013 keine Insolvenz an und ist bis heute lt. Register noch aktiv. Die Bilanzen sind durchweg gemischt. Ausschüttungen werden verzögert und vermindert gezahlt. Rückabwicklung wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung könnte möglich sein. Vorsicht! Wenden Sie sich bei Kauf- oder Übernahmeangeboten erstmal an uns. Zum einen können wir die Authentizität des Angebotes prüfen und zum anderen gibt es in vielen Fällen schlichtweg nicht die Möglichkeit, wieder an das Geld zu kommen. Selbst im Notfall, stellt die Langfristigkeit der Schiffsfondsbeteiligung eine schier unüberwindbare Hürde dar und einen Zweitmarkt für “gebrauchte Fondsbeteiligungen“ gibt es auch nicht.
Gehen Sie auf Nummer sicher und rufen uns an unter:
Tel.: 0800 – 724 16 80
Warnung! Hunderte falsche Anlageportale
Falsche Anlageportale, insbesondere im Bereich Forex/Binäre Optionen, sind der Deutschen Gesellschaft für Anleger und Datenschutz (DGD) schon lange bekannt, denn auch einige unsere Mitglieder wurden in der Vergangenheit zum Opfer. Die aktuelle Festnamenwelle, die es dank einer Recherche von SR und NDR sogar auf die A-Liste der öffentlichen Medien geschafft hat, soll nun Grund genug sein, dieses Thema zu beleuchten.
Es ist es ganz normal, das es nach dem Einführen eines neuen Instruments am Finanzmarkt auch und gerade Schwarze Schafe mit auf den Zug aufspringen. Meist begünstigt von einem Defizit an Regulierung und Aufsicht. Das sich die Situation nach mehr als 10 Jahren am Markt noch immer nicht gebessert hat ist ein Armutszeugnis für die Behörden und hat einen einfachen Grund: In den USA und großen Teilen Europas mit Ausnahme Großbritanniens werden Binäre Optionen noch immer nicht als Finanzprodukt gesehen und sind damit von vernünftiger Aufsicht ausgenommen und so bleibt mit wenig Licht und viel Schatten nur ein trauriger Blick auf die Branche.
Was sind die Ursachen dafür, dass neue und alte Anleger ungeachtet der eigentlich bekannten Missstände immer häufiger fragwürdigen und oft genug auch schlichtweg betrügerischen Portalen zum Opfer fallen? Ein Teil der Antwort liefert sicher die nach wie vor anhaltende Niedrigzinsphase. In Ermangelung auch nur halbwegs zins-/renditestarker Produkte dringen mittlerweile auch konservativere Anleger in obskure und gemiedene Bereiche des Marktes vor. Haben Anleger diesen Schritt erstmal gewagt ist das Drama vorprogrammiert. Für den Rest zu sorgen ist für die Betrüger mithilfe personalisierter und zielgruppenspezifischer Werbung im Internet und via Telefon ein leichtes. Anleger werden in sozialen Netzwerken gezielt angeworben und mit verlockenden Angeboten dazu verleitet, erstmals Geld einzuzahlen. Zu gängigen Mitteln gehören beispielsweise hohe Bonuszahlungen bis hin zur Verdoppelung der eingezahlten Summe. Ähnlichkeiten zum Vorgehen einschlägiger Online-Casinos sind hier unverkennbar. Never change a running System ist hier wohl die Devise. Ist dann erstes Geld geflossen, wird der Nutzer nach geraumer Zeit permanent mit vermeintlich unschlagbaren Angeboten terrorisiert, und dazu gedrängt mehr Geld einzuzahlen. In vielen Fällen passiert dies mithilfe direkter Ansprache in einem Chat Fenster, manchmal sind auch Callcenter im Ausland involviert. Zunächst sind die erwirtschafteten Ergebnisse erwartungsgemäß großartig, da es für die Betreiber kein Problem ist dies darzustellen. In den allermeisten Fällen handelt es sich sowieso nur um fiktive Trades, die zwar angezeigt aber nie in Wirklichkeit ausgeführt werden. In einigen Fällen wurden, der Einfachheit halber, sogar die kompletten Datensätze anderer, ernstzunehmender Portale einfach kopiert und dann Einzelwerte nur noch nach Belieben entsprechend angepasst. Häufig kommt es so vor, dass sich Nutzer für eine ganze Weile fast traumwandlerisch in Ihren Erfolgen sonnen. Erst wenn dann die Auszahlung des Geldes ansteht, kommt das rüde Erwachen. Der Betrug wird offensichtlich denn eine Zahlung erfolgt nie. Es werden technische Probleme oder akute Krankheitsfälle vorgeschoben, immer mit demselben Ausgang: Totalverlust! Eine andere Variante ist das Manipulieren von Kursdaten im Hintergrund. Chris Hemming berichtet in einem Artikel auf inews.co.uk detailliert, wie er innerhalb von Minuten auf diese Weise fast 60000 Pfund verloren hat. Die Portale suggerierten auf einmal Kursbewegungen zu seinem Nachteil, die absolut nicht nachzuvollziehen waren. Nachdem Hemming seine Zweifel mithilfe von anderen Informationsdiensten bestätig hatte, forsche er weiter und fand heraus, dass die vermeintlich in England beheimateten Portale in Wirklichkeit in Sofia (Bulgarien) sitzen. Er wandte sich an die entsprechenden Behörden wie FCA und Action Fraud, selbst an den Bürgermeister von Sofia, hat aber bis heute noch kein Geld gesehen. Leider ist dies eher die Regel als die Ausnahme. Die Phase des Schlafwandelns im vermeintlichen Erfolg hat für die Verantwortlichen im Hintergrund noch einen weiteren Vorteil: genügend Zeit, das ergaunerte Geld in Sicherheit zu bringen. Mit der Folge, dass selbst bei einer Verurteilung der Täter kaum mit Entschädigungen zu rechnen ist. Das ‘fast‘ perfekte Verbrechen also. Umso schlimmer, dass nach den Recherchen von SR und NDR derzeit weit mehr als 400 solcher Fake-Portale Online sind.
Das es im aktuellen Fall doch mal zu Ermittlungsergebnissen kam, ist wohl auch dem Erreichen eines völlig neuen Verbreitungsgrades geschuldet. So betreiben seit einiger Zeit die Behörden auf internationaler Ebene endlich konzertierte Ermittlungen. In der Folge kam es zu 35 Durchsuchungen und Festnahmen in verschiedenen Ländern. Der mutmaßliche Anführer der Bande, Karsten L. ist direkt von diversen Luxushotels in Untersuchungshaft umgezogen. Laut der Staatsanwaltschaft Saarbrücken lägen die Namen von bis zu 200.000 Nutzern vor, weiterhin gäbe es 233 Strafanzeigen, Tendenz steigend. Das genaue Ausmaß sei noch unbekannt. Das gesamte Netzwerk könne evtl. noch wesentlich größer sein als bisher angenommen. Insgesamt lägen Hinweise auf bis zu 400 Portale vor, alle mit ein und derselben Infrastruktur.
Fazit: Seien Sie achtsam und kritisch. Das Bereitstellen angeblich überlegener Marktsignale mithilfe technischer Analysen kann bereits ein Anfangsverdacht sein. Wenn die Betreiber tatsächlich den Schlüssel besäßen, um konstant Gewinne zu erwirtschaften, gäbe es keinen Grund diesen mit Ihnen zu teilen, sondern es würde im Stillen Geld verdient. Halten Sie sich an von der FCA offiziell autorisierte Plattformen und lassen Sie sich im Zweifel immer vorher von Experten beraten, bevor Sie etwas unternehmen. Sollten Sie bereits Opfer eines solchen Betruges geworden sein oder Sie sind sich unsicher geworden, können Sie selbstverständlich jederzeit beim Verein Hilfe und Unterstützung suchen. Nur so können wir zusammen mit anderen Betrogenen Ressourcen bündeln und nur so hat ein Gegenschlag Aussicht auf Erfolg!
ACHTUNG! Nach unserer eigenen Prüfung fiel auf, dass selbst die von den aktuellen Ermittlungen betroffene Portale weiterhin online sind. Deswegen für Sie nachfolgend die Warnung vor folgenden überführten aber noch aktiven Portalen (Kein Anspruch auf Vollständigkeit):
option888.com
tradeinvest90.com
xmarkets.com
tradovest.com
Geschlossene Fonds: Fluch oder Segen?
Diese Anlageklasse schafft es immer wieder in die Schlagzeilen: geschlossene (Spezial)Fonds. Die Investmentvehikel grosser und auch kleinerer Emittenten versprechen in der aktuellen Tief- bzw. Negativzinsphase Erlöse, die erheblich über der Nulllinie für Spareinlagen der führenden Banken in Deutschland liegen. Und stellen damit – auf den ersten Blick – eine lohnenswerte Alternative dar. Die wohl bekanntesten Spezialfonds – diese Fonds beschränken sich in der Regel auf Investments in nur eine Produktgruppe oder Branche – der jüngeren Vergangenheit waren Schiffs-, Flugzeug-, Medien- und Solarfonds. Die meisten Anleger denken mit Grauen an ihre Erfahrungen mit diesen Fonds zurück, und das zu Recht! Die Kollegen der Zeitschrift „Finanztest“ haben in einer aktuellen Studie mehr als 1100 geschlossene Fonds, die seit 1972 aufgelegt wurden, untersucht und kommen zu einem erschreckenden Ergebnis: Nur rund 6% der Fonds erfüllten die angekündigten Renditeversprechen. Der Rest blieb entweder weit unter den Erwartungen, oder verlor grosse Teile des eingesetzten Kapitals – bis hin zum Totalverlust. Laut Finanztest verbrannten Anleger mit Hilfe dieser Fonds weit über 4 Mrd. Euro. Das dürfte aber nur die Spitze des Eisberges sein, alleine Schiffsfonds, die seit Anfang der 1990er Jahre aufgelegt wurden, haben bis heute mehr als 10 Mrd. Euro vernichtet. Rechnet man die aktuell in Schieflage befindlichen Flugzeugfonds (diese waren der beliebte Nachfolger der Schiffsfonds) hinzu, dürfte sich der Verlustbetrag weiter deutlich erhöhen. Fachleute sprechen schon von fast 15 Mrd. Euro. Der Grund hierfür ist schnell gefunden und dürfte trotzdem etwas überraschen. Während ein Helfer bei einer Essensausgabe für Flüchtlinge mindestens eine mehrstündige Schulung beim Gesundheitsamt seiner Stadt nachweisen muss, benötigt ein verantwortlicher Fondsmanager hierzulande nicht einmal zwingend einen Schulabschluss oder irgendwelche wirtschaftswissenschaftliche Qualifikationen. Da überrascht es auch nicht, dass grosse Fondsgesellschaften in Deutschland wie Union Invest, Lloyds oder die Dr. Peters Gruppe mit schöner Regelmässigkeit insolvente Fonds melden müssen, die das gesamte Anlagevermögen des Investors durch Missmanagement vernichtet haben. Aber nicht nur Missmanagement kann für den Anleger zu verheerenden Folgen bei Fondsinvestitionen führen. Unternehmerische Beteiligung mit Nachschusspflicht: Aber nicht nur über das erhebliche wirtschaftliche Risiko, mit dem diese Anlageform behaftet ist, muss sich der Anleger bewusst sein; auch die rechtliche Ausgestaltung des Fonds kann, selbst im Nachhinein, noch zu bösen Überraschungen führen, die zu weiteren Verlusten für den Anteilseigner führen können. Denn die gängigste Form der Fondsbeteiligungen ist die GmbH & Co. KG. Bei dieser Art der Gesellschaftsform erwirbt der Betroffene eine veritable Unternehmensbeteiligung mit entsprechendem unternehmerischem Risiko. Zwar ist die Haftung vordergründig auf die geleistete Einlage (der Betrag, der zum Erwerb der Anteile gezahlt wurde) begrenzt, allerdings können insolvente Fonds bereits gezahlte Ausschüttungen unter bestimmten Voraussetzungen vom Anleger in einem Insolvenzverfahren zurückfordern. Das ist häufig dann der Fall, wenn der Fonds anfangs die vertraglich vereinbarten Renditen zahlt aber früh in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät. Kommt es hier zu einer Insolvenz, erhalten die Investoren regelmässig Post vom zuständigen Insolvenzverwalter, der diese Ausschüttungen geltend macht und von den Kommanditisten zurückfordert. Gängige Praxis und zulässig ist das, sofern die Zahlungen zu ihrer Zeit gewinnunabhängig von der Gesellschaft geleistet wurden, was wiederum häufig dann passiert, wenn der Fonds, ohne Gewinne zu erzielen, Zahlungen leistet, um die vereinbarten jährlichen Renditen auszahlen zu können. Allerdings sieht der Gesetzgeber für diese Praxis hohe Hürden vor. Sofern Sie sich solchen Forderungen ausgesetzt sehen, oder mit einer Investition in Form einer unternehmerischen Beteiligung liebäugeln, sollten Sie sich genau über deren erhebliche Risiken informieren. Gerne stehen Ihnen unsere Experten bei der Entscheidungsfindung mit Rat und Tat zur Seite. Sprechen Sie uns an. 0800 – 724 1680 (kostenlos aus allen Netzen)
Die Entrade AG ist tot, es lebe die Entrade IO! - Update November 2019
Update November 2019
In der werbetechnischen Sturm- und Drangphase Uhlig´s, Ende des vergangenen Jahres, als er versuchte, den neuen Entrade Coin (ENTR) mit Hilfe abenteuerlicher Marketingstrategien unter die verbliebenen Alt-Investoren der Entrade Energiesysteme AG zu bringen, haben wir vor deren Kauf gewarnt und auf die vielen Unwägbarkeiten hingewiesen. In den letzten Monaten haben sich unsere Befürchtungen recht umfänglich bestätigt. Bis heute scheint es an der von Uhlig präferierten Handelsplattform „LATOKEN“ keinen liquiden Handel mit dem Kryptogeld zu geben. Zu Beginn des Handels wurde dort eine geringe Anzahl Transaktionen ausgeführt, die allerdings den Gesamtwert von 50.000 USD nicht übersteigen konnten. Bei einem Emissionsvolumen von 250 Mio. (!) Token ist das nicht einmal erwähnenswert. Seit einigen Tagen wird Uhlig´s Stromtoken auch nicht mehr in bzw. gegen den US-Dollar notiert, sondern jetzt gegen den Ether (ETH), zwar auch eine Kryptowährung aber zumindest eine mit einer gewissen Substanz, sofern man bei ungedeckten, digitalen Assets davon überhaupt sprechen kann. Leider hilft das dem Entrade Token nicht einmal ansatzweise. Das zeigen auch die aktuellen Kauf- und Verkaufsangebote erschreckend deutlich, da sie sich seit Monaten nicht einmal ansatzweise annähern können. So liegt das beste Verkaufsangebot bei umgerechnet etwa 1,8540 USD, das beste Kaufangebot aber lediglich bei 0,00002 USD. Das entspricht einem Spread (prozentuale Differenz zwischen Kauf- und Verkaufsangeboten) von sage und schreibe über 9 MILLIONEN Prozent. So etwas kommt dann zustande, wenn der breite Markt keine Kaufabsicht und kein Interesse an der Kryptowährung hat. Damit sollte klar sein, dass es sich bei einer Investition in diese Token um eine höchstriskante Spekulation handelt(e), die letztendlich wohl nicht rentabel verlaufen wird.
Am 17.12.2018 hat das Amtsgericht Düsseldorf das Insolvenzverfahren gegen die ENTRADE Energiesysteme AG eröffnet. Als Grund gibt das Insolvenzgericht die Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit an. Forderungen der Insolvenzgläubiger (Aktionäre) sind bis zum 16.01.2019 an den Insolvenzverwalter RA Frank Kebekus, Carl – Theodor – Str. 1, 40213 Düsseldorf, Tel.: 0211 – 4976 590 zu stellen. Grundsätzlich können Forderungen auch noch nach dieser Frist geltend gemacht werden, das ist dann aber mit weiteren Kosten verbunden. Bei Fragen im Zusammenhang mit der von uns schon lange prognostizierten Insolvenz, können Sie sich gerne an einen unserer Fachberater unter 0203 – 9286 0610 wenden!
Achtung: Mehrere Mitglieder erhielten kurz vor Weihnachten eine neue Bittschrift des Julien Uhlig. Vordergründig geht es bei dem zweiseitigen Schreiben, das wohl an alle Aktionäre der früheren Entrade AG versandt wurde, um die grosszügige Zuweisung der neuen, „wertvollen“ Entrade Token. Hintergründig geht es aber um die erbetene Freistellung der Haftung für Uhlig und seine Mutter im Zusammenhang mit jeglicher Geschäftstätigkeit in und um die alte Entrade AG. Im Klartext: Die tollen Token gibt es nur und ausschliesslich falls die Betroffenen Uhlig und seiner Mutter rechtswirksam bestätigen, dass sie keinerlei Schadenersatzansprüche – die Anleger unstrittig auch gegen Uhlig und seine Mutter persönlich durchsetzen könnten – gegen sie geltend machen. Weder heute noch in der Zukunft. Damit würden ehemalige Aktionäre der Entrade AG auf alle möglichen Ansprüche, die sich gegen Vorstände und Aufsichtsräte durchsetzen liessen, verzichten. Als Gegenleistung gibt es bestenfalls wertloses Kryptogeld, das kaum zu echtem gemacht werden kann. Zwar blässt Uhlig in alle Marketingrohre und behauptet das Gegenteil, aber ein Kurzer Check auf der von Uhlig angegebenen Handelsplattform (https://exchange.latoken.com/exchange/ENTR-ETH – Link nach Umstellung der Quotierung gegen ETH geändert!) zeigt, dass aktuell (14.11.2019) die höchsten, echten Gebote für den kryptischen Entrade Taler bei bestenfalls 0,00002$ stehen. Eine Differenz von mehr als 99,9% zum von Uhlig versprochenen Preis von 1,00$. Wir raten Ihnen dringend von der Zeichnung der Freistellung ab; Sie verspielen damit alle Ansprüche, die Sie in Zukunft noch gegen Uhlig und seine Mutter durchsetzen könnten. Im Zweifelsfalle sprechen Sie unsere Fachberater an und klären Sie offene Fragen in einem persönlichen Gespräch!
Der König ist tot – Es lebe der König! So sollte der Titel dieses Updates eigentlich lauten. Aber nach kurzer Überlegung – und, um unseren Mitgliedern eine einfachere Verständnisbrücke zu bauen – haben wir uns für folgende, leicht abgewandelte Schlagzeile entschieden: „Die Entrade AG ist tot – Es lebe die Entrade IO! Sie merken schon, es geht wieder einmal um unseren Paradiesvogel, Entrepreneur und Anlagegeldruinierer Julien Uhlig, der mit der Entrade AG auf seinem lange propagierten Höhenflug der Sonne oder vielleicht auch den eigenen Blockheizkraftwerken etwas zu nahe kam und damit bei der Entrade AG den Absturz in Chaos und Auflösung bewirkte. Aber der Reihe nach: Nachdem sich schon im Sommer dieses Jahres die finanzielle Situation der Entrade AG deutlich verschlechterte und gerichtlich und aussergerichtlich geschlossene Vergleiche nicht mehr bedient wurden, realisierte Uhlig, dass ihm das Wasser als Vorstand der AG bis zum Hals stand. Kurzum entschloss er sich, nicht wie ein gestandener Kapitän das sinkende Schiff als letzter zu verlassen, sondern mit trockenen Füssen und möglichst als erster den rettenden Hafen zu erreichen. So legte er Anfang November 2018 sein Vorstandsmandat nieder (seine Mutter trat als Aufsichtsrätin ebenfalls zurück) und wandte seiner „Vision“, wie er die Entrade AG jahrelang selbst bezeichnete, den Rücken zu und überlies die verbliebenen Anleger ihrem Schicksal. Nach aussen kommunizierte er seinen Rücktritt als eine Entscheidung, die ihm ausgesprochen schwergefallen sei und er mit Wehmut auf die vergangenen Jahre zurückblicke. Viele Anleger, die erhebliche Verluste – bis hin zum Totalverlust – durch ihre Investments in die vermeintlich revolutionären Techniken der Entrade erlitten haben, dürften dies zu Recht anders sehen. Es steht zu befürchten, dass Investoren kaum eine Chance haben werden, ihre Ansprüche gegen eine insolvente Entade AG durchzusetzen. Allerdings ficht all das unseren Himmelsstürmer Julien Uhlig nicht sonderlich an. Ganz im Gegenteil, denn Uhlig scheint diese Entwicklung bereits vor Jahren befürchtet und vorhergesehen zu haben; nur so lässt sich die Ankündigung Uhlig´s verstehen, dass er seinen Traum der elektrischen, Kilowattstunden legenden Wollmilchsau ab sofort unter dem Dach der neugegründeten „Entrade IO“ fortsetzen und auf ganz neue Beine stellen werde. Dazu gründete er in Singapore die „Entrade IO PTE. LTD.“, die, überraschender Weise, als Firmenzweck nicht die Verstromung von Pellets und Nahrungsresten angibt, sondern lediglich Finanzdienstleistungen erbringen soll. Und um seinen guten Willen sowie die Sorge um die verbliebenen Anteilseigner der alten Entrade zu beweisen, möchte er diese gerne in die neue Entrade IO „mitnehmen“. Das soll in der Form geschehen, dass Uhlig als Vorstandsvorsitzender der Entrade IO jedem Aktionär einen Betrag in Form von neuen, zu schaffenden „Entrade-Tokens“, in der Höhe gutschreibt, in der Investitionen in die alte Entrade geflossen sind. Moment, hört sich doch gut an, oder? Ja, aber nur im ersten Moment. Schaut man hinter die Fassaden des neuen, alten Konstrukts erkennt man sehr schnell, dass die Fortsetzung der Entrade unter mehr oder weniger neuem Namen nichts an der Grundausrichtung ändert, nämlich Gutgläubige Investoren wieder dazu zu verleiten, einem Hirngespinst hinterherzulaufen, von dem heute niemand sagen kann, ob es jemals mehr als ein Investitionsgrab werden wird. Allerdings spricht viel für die Grabvariante. Die „arensis Corp.“ zum Beispiel, die von Uhlig schon 2014, damals noch unter der Firmierung „Entrade Energy Corp.“ in Kalifornien gegründet wurde, 2016 umfirmiert zur „arensis Corp“., verfügt über die unglaubliche Anzahl von 1 MILLIARDE (!!!) autorisierter aber wertloser Aktien. Zum Vergleich: Der Flugzeugbauer „Boeing“ hat gerade einmal 560 Millionen Aktien, „Netflix“ immerhin noch 430 Millionen und „Tesla“ nur noch 170 Millionen Aktien. Die Absicht hinter der arensis erscheint dadurch schnell in einem eindeutigen Licht. Hier sollen wieder Aktionäre mit einer grossen Anzahl wertloser Anteilsscheine befriedigt und ruhiggestellt werden. Uhlig lobt bereits jetzt die arensis mit ihm als CEO als bedeutenden und wichtigsten Partner der Entrade IO. Aber auch seine Idee, auf die aktuell viel diskutierte Blockchain Technologie aufzuspringen, scheint eher dem Marketing und dem Erscheinungsbild nach aussen geschuldet als substanziell zu sein. Schliesslich lässt sich momentan allein mit Begriffen wie Blockchain und Bitcoin sogar der vorsichtigste Investor zu euphorischen und unüberlegten Anlageentscheidungen verleiten.
Und die Zahlen sprechen eine eigene Sprache: Im Jahre 2017 verloren Investoren bei der Emittierung neuer Kryptowährungen (sog. Initial Coin Offerings, auch ICO genannt) bereits im ersten Handelsjahr der neuen Digitalwährung insgesamt mehr als 6 Milliarden US-Dollar oder mehr als 75% des Investitionsvolumens. Meist sind betrügerische Abzockmodelle der Grund dafür, dass der Wert der Coins bereits nach kürzester Zeit gegen Null tendiert. Selten handelt es sich dagegen um gutgemeinte Projekte, die letztlich nur durch die wenig professionelle Umsetzung dem Anleger solch erhebliche Verluste bescheren. Welches Schicksal den Uhlig- bzw. Entrade-Token ereilen wird, ist im jetzigen Stadium der Planungen kaum vorherzusagen. Die bekannten Parameter, die Uhlig vollmundig und in gläzenden Farben präsentiert, lassen dagegen erahnen, dass die Uhlig´sche Traumwelt nur schwerlich in der Realität Fuss fassen dürfte. Mit einem angestrebten Emissionsvolumen von 250 Mio. Token, das entspricht einem Wert von 250.000.000 US-Dollar (jeder Token soll einen US-Dollar wert sein), liegt Uhlig extrem weit über dem oberen Ende der Emissionsvolumina. 2017 lagen 350 Neuemissionen bei einem durchschnittlichen Volumen von ca. 16,6 Mio. Dollar; 2018 erhöht sich der durchschnittliche Erlös bei 650 Emissionen auf etwa 25,5 Mio. Dollar (siehe Grafik). Damit rückt der angestrebte Erlös von 250 Mio. Dollar, auch für den optimistischsten Interessenten, in weite, unerreichbare Ferne. Aber auch viele andere Ungereimtheiten wie der Umgang mit nicht verkauften Tokens, einer sehr grossen Diskrepanz zwischen Soft-Cap und maximalem Erlösvolumen und die durch nichts belegten Äusserungen und Fantastereien – denn nichts anderes sind Uhlig´s vermeintliche Prospektierungen – können sicherlich nicht das nötige Vertrauen und das dringend erforderliche Fundament für dieses Projekt schaffen. Aus unserer Sicht wird der Entrade-Token in Verbindung mit der Entrade IO sowie der arensis Corp. langfristig kein attraktives Investment darstellen. Kommunizierte Renditen sind objektiv viel zu hoch angesetzt und Sicherheiten nicht vorhanden. Der mündige Anleger schaut bereits jetzt mit grosser Sicherheit in die Abgründe eines weiteren Krypto-Grabes. Wir raten dringend vom Kauf der Aktien und der angekündigten Kryptowährung ab. Haben Sie Fragen oder denken Sie über eine Investition in virtuelle Währungen nach? Dann stehen Ihnen die Fachberater der DGD e.V. jederzeit zur Verfügung.
Update Dezember 2018
Achtung – Bundesregierung plant weitere Benachteiligung der Kleinaktionäre
Erst war es ein Referentenentwurf aus dem Bundesfinanzministerium, der vor wenigen Monaten unter Kleinanlegern und deren Schutzverbänden für Aufsehen und Unmut sorgte. Das von Olaf Scholz geführte Ministerium sieht in diesem Entwurf eine weitere, deutliche Benachteiligung für Kleinanleger vor. So sollen Privatinvestoren ab Anfang 2020 Verluste, die sie durch die Insolvenz eines Emittenten erleiden und die für den Gläubiger in der Regel einen Totalverlust darstellen, nicht mehr mit Gewinnen aus derselben Anlageklasse verrechnen können. Das würde bedeuten, dass Gewinne vollumfänglich der Kapitalertragssteuer unterliegen, ohne durch erlittene Verluste gemindert zu werden. Lediglich die Investoren, die es noch schaffen, vor der Insolvenzanmeldung des Emittenten ihre Anteile knapp über dem finanziellen Nullpunkt zu veräussern, haben eine Chance, die entstandenen Verluste geltend zu machen. Interessant ist in diesem Zusammenhang auch die Tatsache, dass sich das Ministerium mit der Neuerung dreist über höchstrichterliche Rechtsprechung hinwegsetzen will. Hat der Bundesfinanzhof (BFH) doch erst im Oktober 2017 in einem richtungsweisenden Urteil entschieden, dass „der endgültige Ausfall einer Kapitalforderung zu einem steuerlich anzuerkennenden Verlust“ führt und bei Ermittlung der Steuerlast auf Kapitalgewinne zu berücksichtigen ist. Das wischen Scholz und seine Referenten lapidar mit der Aussage weg, dass „die Auffassung des BFH nicht der Intention des Gesetzgebers entspricht“. Das ist nicht nur unverschämt finden auch Experten und verweisen darauf, dass hier wohl nur aus fiskalisch motivierten Gründen fragwürdige Änderungen des Einkommensteuergesetzes vorgenommen werden sollen. Eine juristische Auseinandersetzung vor den höchsten Gerichten in Deutschland, die der Bundesfinanzminister schwerlich gewinnen wird, ist damit jetzt bereits vorprogrammiert. Doch damit nicht genug: Der nächste – man kann es wirklich nicht anders nennen – Schildbürgerstreich kommt auch wieder aus dem Hause Scholz und richtet sich ähnlich wie die Verlustanrechnung gegen Kleinanleger. Um auch grosse Unternehmen und Marktteilnehmer an den Kosten der vergangenen (und möglicherweise auch kommenden) Bankenkrise zu beteiligen, plante die EU eine Transaktionssteuer bei besonders spekulativen und systemrelevanten Instrumenten in Höhe von 0.2% des Transaktionsvolumens. Diese sollte von allen Beteiligten, egal ob privat oder institutionell, gezahlt werden. Nachdem sich aber nur 10 Länder auf eine solche Zwangsabgabe einigen konnten, blieb von den hehren Zielen nicht viel übrig. Und nachdem Luxemburg sich aus ganz offensichtlichen Gründen nicht an der Steuer beteiligt, bleibt das Grossherzogtum die ideale Hintertür für institutionelle Investoren und Banken, um die Steuer in Deutschland zu umgehen. Da nun auch hochspekulative Anlageformen wie Anleihen und Derivate nicht mehr unter diese Abgabe fallen sollen, zahlen letztendlich nur die Kleinanleger die Zeche. Auch die, die für ihre Altersvorsorge Standardwerte aus DAX und M-DAX kaufen. Die Europäische Union schätzt, dass durch diese neue Steuer pro Jahr ein Ertrag von bis zu 3,5 Mrd. EUR erzielt wird. Davon soll der deutsche Finanzminister 1,2 Mrd. EUR erhalten. Aber auch Länder wie Slowenien und die Slowakei sollen, obwohl sie keine Steuer generieren, einen nicht unerheblichen Anteil von dieser neuen Zwangsabgabe erhalten. Scheinbar nur deshalb, weil es sonst nicht genug Länder gab, die diese Steuer und deren Einführung abgesegnet hätten. Unterm Strich ist die Entwicklung bei der Steuergesetzgebung für Kleinanleger, für die die Aktienanlage doch schon seit Jahren attraktiver gemacht werden sollte, nicht nur höchst unbefriedigend, sondern zeigt auch, dass die aktuellen Entwürfe weder gut gemeint noch gut gemacht sind. Schlussendlich bleibt nur zu hoffen, dass die Gerichte das letzte Wort in Absurdistan haben werden und im Interesse der Kleinanleger entscheiden.
More Global PLC Aktionäre aufgepasst – dubiose Aufkaufangebote der Stone Capital
Laut britischem Handelsregister befindet sich die „More Global PLC“ seit geraumer Zeit in Insolvenzauflösung. Bereits kurz nach der Gründung im Jahre 2015 wurden trotz Aufforderung der Behörden, die in Großbritannien für die Fortführung des Unternehmens notwenigen Unterlagen nicht eingereicht. Und auch sonst strahlt More Global nur in völligem Versagen und durch den Ausfall jeglicher Versprechen, die den Aktionären in nur 3 Jahren ständig gemacht wurden sind. In diesem ganzen Schlamassel versucht nun ein genauso wenig vertrauensvolles „Unternehmen“, die „Stone Capital“ mit angeblichem Sitz in New York City, den verzweifelten More Global Aktionären Hoffnung auf Übernahme der völlig wertlosen More Global Anteile zu machen. Die Stone Capital gibt z.B. in ihrem sogenannten „Übernahmeverträgen“ eine Strassenadresse in New York an, die es dort gar nicht gibt. Die im Schreiben aufgeführte Telefonnummer ist eine Handynummer irgendeines Mitarbeiters, aber sicherlich nicht die Telefonzentrale einer solventen Gesellschaft. Einen Eintrag zu dieser Firma sucht man in den entsprechenden Handelsregistern der Stadt New York ebenfalls vergebens. Auch der Inhalt der „Übernahmeverträge“ lässt nichts Gutes ahnen: Dort werden für die sämtlich wertlosen Aktien der More Global Preise von bis zu 4,00 Euro je Papier geboten. Allerdings werden diese nur gezahlt, so die Aussage der Stone Capital, falls der geneigte Interessent vorab noch einmal Anteile der More Global zeichnet und dafür nicht unerhebliche fünfstellige Summen nach New York überweist. Auffällig ist bei dieser Vorgehensweise, dass den Betroffenen die neuen Aktien zu völlig unterschiedlichen Preisen angeboten werden. Uns liegen Übernahmeverträge vor, die von 1,00 Euro bis zu fast 4,00 Euro reichen. Es ist offensichtlich, dass es sich bei den Bemühungen der Stone Capital wohl um eine gross angelegte Betrugsmasche handelt, vor der wir hier eindringlich warnen. Sollten Sie von diesen Betrügereien betroffen sein, oder bereits Zahlungen geleistet haben, sollten Sie sich umgehend mit unseren Spezialisten in Verbindung setzen, um mögliche Schäden gegebenenfalls noch abwenden zu können. -atw-
Gefälschte Kaufangebote der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG
Schon in den vergangenen Jahren hatten sich kriminelle Banden die „HSBC Trinkaus & Burkhardt AG“ als formelles Vehikel für ihre Betrügereien ausgesucht. Auch in diesen Tagen müssen wir wieder eine vermehrte Aktivität bei stümperhaft gefälschten Übernahmeangeboten für wertlose Aktien, vermeintlich durch die Düsseldorfer Grossbank, feststellen. So werden Anlegern in Deutschland sog. Kauf- und Abtretungsverträge, auch als „Share Deal“ bezeichnet, auf Briefpapier der HSBC mit falscher Firmenadresse, falscher E-Mail und genauso falscher Telefon- und Faxnummer unterbreitet. Im Zeitalter der Digitalisierung schrecken die Betrüger auch nicht davor zurück, die Unterschrift des Vorstandes der HSBC, Dr. Rudolf Apenbrink unter die vorgetäuschten Offerten zu setzen. Konkret bietet man den interessierten Investoren an, wertlose Aktien aus deren Besitz gegen werthaltige Papiere z.B. der SAP SE, Siemens Healthineers AG oder der Commerzbank AG zu tauschen. Und als wäre das des Guten nicht genug, werden die DAX-Werte, die von den Kriminellen angepriesen werden, auch noch mit einem Abschlag von bis zu 30% zum aktuellen Börsenkurs angeboten. Der einzige Haken an der Geschichte ist der „Wertausgleich“, der nicht durch die eigenen Schrottpapiere gedeckt ist und dementsprechend als Barausgleich vom Geschädigten getragen werden soll. Diese Zuzahlung beträgt häufig fast 90% des vorgegaukelten Wertes der neuen Papiere und soll überraschenderweise nicht auf ein Konto bei der HSBC, sondern auf eine ausländische Bankverbindung geleistet werden. Das dieses Geld unwiederbringlich verloren und in den Taschen der Betrüger landet, muss hier sicherlich nicht besonders erwähnt werden. Falls Sie Betroffener einer solchen Betrugsmasche sind, können Sie sich gerne an die DGD e.V. wenden; wir helfen gerne.
Insolvenzeröffnung der „Santa Lucia“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG
Aus aktuellem Anlass und zur allgemeinen Information teilen wir Ihnen mit, dass am 27.06.2019 das Insolvenzverfahren der „Santa Lucia“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG eröffnet wurde. Zum Insolvenzverwalter wurde ernannt Rechtsanwalt Dr. Hagen Freiherr von Diepenbroick. Beantragt wurde die Insolvenz bereits am 05.02.2019 beim Amtsgericht Hamburg.
Sollten Sie Anteile erworben haben und in dieser Sache Zahlungsaufforderungen vom Insolvenzverwalter erhalten, bitten wir darum diese genauestens zu prüfen oder zur Prüfung an uns zu übersenden. Es ist diesseits bekannt, dass zahlreiche dieser Rückzahlungsforderungen häufig zu Unrecht gestellt werden und in vielen Fällen eine Rückzahlung erhaltener Gelder gar nicht nötig ist.
Ebenso gilt: sollten Sie etwaige Forderungen gegen die insolvente Firma richten wollen, so bedenken Sie bitte unbedingt die Voraussetzungen dafür sowie die Fristen. Mögliche Forderungen sind in diesem Fall nur bis zum 19.08.2019 beim Verwalter anzumelden!
Auch die Gawooni Plc, die laut eigener Aussagen Standorte in Deutschland, England, Indien und Thailand unterhält, gerät wieder in den Fokus der Aufsichtsbehörden in Deutschland. Das Unternehmen, das der führende Entwickler für mobile Spiele-Apps in Südostasien und Indien sein soll, so jedenfalls kann man es auf der Gawooni Website recht eindeutig verstehen, bittet interessierte Anleger aktuell um Beteiligungen über eine Inhaberteilschuldverschreibung. Die Ausgabe der Schuldverschreibungen soll ab Juni 2019 rund 1 Mio. Euro Investitionskapital erzielen. Verzinst werden die Papiere in den ersten beiden Jahren mit 6 und in den darauffolgenden 5 Jahren mit 8% p.a. auf den Nominalbetrag. Nach unserer Einschätzung handelt es sich bei diesen Zinssätzen um ziemlich ambitionierte Ziele, die in der aktuellen Niedrigzinsphase fast schon unrealistisch hoch erscheinen. Als Verwendungszweck gibt Gawooni an, dass „weitere internationale Wachstum des Gawooni Spieleportals und Spieleportfolios sicherzustellen“. Betriebswirtschaftlich scheint der Einsatz von rund 890.000 Euro (Nettoverfügungsbetrag nach Abzug sog. Softcosts) für dieses umfangreiche Vorhaben, selbst in asiatischen Ländern wie Indien und Thailand, wenig fundiert. Auch könnte die starke Konkurrenz durch andere Spieleentwickler für diese Anleihe zu einem erheblichen Problem werden. Der Hinweis durch Gawooni im entsprechenden Wertpapierinformationsblatt, dass kein durch die BaFin gebilligter Wertpapierprospekt dort hinterlegt ist, kann unser Vertrauen in diese Anlage ebenso wenig stärken, wie die Tatsache, dass die BaFin bereits im Januar dieses Jahres den Vertrieb von Aktien untersagte, da dafür ebenfalls kein gebilligter Wertpapierprospekt vorlag und Gawooni damit eindeutig gegen die anwendbaren Vorschriften des Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) verstieß. Ob die BaFin im Falle der Schuldverschreibung ohne Wertpapierprospekt ebenfalls wieder einschreiten wird, bleib abzuwarten. Haben Sie Fragen zu dieser Anlageform? Dann vereinbaren Sie am besten noch heute ein kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch hier!
Das kommt uns spanisch vor! Falsche Kanzleien aus Madrid – Auf keinen Fall zahlen!
Von verschiedenen Stellen erreichten uns in den letzten Wochen wiederholt Informationen zu Anbahnungsversuchen falscher Anwaltskanzleien aus Spanien. Die Masche ist hierbei immer dieselbe. So wird geschädigten Anlegern, die bereits viel Geld bei sogenannten Timeshare-Investments verloren haben, suggeriert, man sei von der EU beauftragt geschlossene Verträge aufgrund einer geänderten Rechtslage rückabzuwickeln, der Service sei für betroffene kostenlos. Lässt man sich darauf ein, folgt einige Wochen später eine fingierte Abschlussrechnung mit dem wenig überraschenden Hinweis, man könne das Geld erst auf das Konto auszahlen; es müssten vorher lediglich die nun doch angefallenen Steuern und Bearbeitungskosten in Höhe von mehreren Tausend Euro beglichen werden. Alles frei erfunden! Schickt man weiteres Geld, ist auch dies verloren. Aufgrund laufender Gerichtsverfahren und prozesstaktischer Erwägungen können wir die bisher bekannten Firmen leider nicht namentlich nennen. Betroffene erkennen sich sicher wieder und sind herzlich eingeladen, den Verein zu kontaktieren, um ein weiteres Vorgehen abzustimmen.
Einladung zur Jahreshauptversammlung DGD e.V. 2019
Hiermit laden wir alle Mitglieder zu unsere Jahreshauptversammlung am 23.07.2019, um 9.00 Uhr in der Unterführungsstrasse 9, in 471387 Duisburg herzlich ein.
Es werden folgende Punkte zur Tagesordnung erklärt:
Feststellung des Jahresabschluss 2018
Entlastung des Vorstandes
Neuwahl des Vorstandes
Entlastung des Kassenwartes
Verlegung des Sitzes
Wir bitten aus organisatorischen Gründen um eine rechtzeitige Information darüber, ob und mit wie vielen Personen Sie anreisen möchten. Bitte teilen Sie uns dies bis spätestens zum 07.07.2019 schriftlich mit.
WTA Finanz-Niederrhein Pleite - Forderungsanmeldung
Mit der „WTA Finanz-Niedrrhein GmbH“ im beschaulichen Viersen am Niederrhein hat es einen weiteren Finanzdienstleister in den Abgrund gerissen. Am 02.01.2019 hat das Amtsgericht Mönchengladbach nach Antrag der Schuldnerin (der WTA GmbH) sowie eines früheren Antrags einer Gläubigerin das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde der Krefelder Rechtsanwalt Winfried Bongartz, Ostwall 57, 47798 Krefeld (Tel.: 02151-74760840) bestellt. Für die Forderungsanmeldung hat das Gericht Frist bis zum 20.02.2019 gesetzt (Forderungen können aber auch darüber hinaus beim Insolvenzverwalter angemeldet werden). Bekannt und eher berüchtigt wurde die WTA GmbH nachdem man vor einigen Jahren verschiedene Beteiligungen an undurchsichtigen Firmen wie der VIPCon AG, der F1 Function One, der Westport Energie und anderen an gutgläubige Anleger bringen wollte. Das Verkaufsteam um den Geschäftsführer Karsten Thimm war nicht zimperlich wenn es darum ging, die entsprechenden Produkte, die teils mit ganz erheblichen Risiken behaftet sind oder waren, als sichere Anlagen anzupreisen und unbedarften Anlegern in die Portfolios zu schaufeln. Natürlich erst nach Zahlung deutlich überhöhter Preise für meist wertlose Anteile. So mussten einzelne Kunden bereits nach kurzer Zeit massive Verluste bis hin zum Totalverlust realisieren. Sollten auch Sie von der Insolvenz der Schuldnerin betroffen sein, wenden Sie sich bitte umgehend an einen unserer Fachberater oder vereinbaren Sie einen Termin zur Einschätzung Ihrer möglichen Ansprüche.
Vorsicht! Falsche Rechtsabteilung Ihrer Hausbank
Momentan erlebt eine altbekannte Betrugsmasche ihre Renaissance, deren Gefährlichkeit nicht zu unterschätzen ist. Bevorzugt ältere Mitbürger werden in diesen Tagen von der vermeintlichen Rechtsabteilung ihrer Hausbank angerufen und über eine anstehende Kontopfändung im niedrigen fünfstelligen Eurobetrag unterrichtet. Diese Forderungen seien aus ehemaligen Abos bei Glücks- und Wettspielanbietern entstanden. Abzuwenden seien diese nur – und das ist jetzt nicht wirklich überraschend – durch eine sofortige Einmalzahlung in Höhe der Hälfte der ursprünglichen Forderung. Weiter verunsichert werden die Angerufen durch den Hinweis, dass man in den nächsten Tagen mit dem Schreiben eines Anwaltes der Bank rechnen müsse, der gerichtliche Schritte einleiten werde, sofern man die geforderte Einmalzahlung nicht leiste.
Das die Bank- und Kontoinformationen, die die Betrüger den Betroffenen nennen korrekt sind und sich damit den Anschein ordentlicher Bankmitarbeiter geben können, liegt daran, dass hier wieder illegal tiefgehende Kundeninformationen von ehemaligen Glücksspielanbietern an andere Kriminelle gelangt sind.
Die Vorhaltungen sowie die Androhung der Kontopfändung oder des Zahlungsverbotes sind völlig gegenstandslos und führen für den Angerufen natürlich zu keinen weiteren Konsequenzen. Behalten Sie in solchen Fällen unbedingt die Nerven, leisten sie keinerlei Zahlungen egal wie aggressiv der Gesprächspartner Sie auch immer bedrängt, und wenden Sie sich umgehend an die nächste Polizeidienststelle in Ihrer Nähe. Mitglieder des DGD e.V. können sich selbstverständlich kostenfrei an einen unserer Fachberater wenden, um gemeinsam mit ihm das weitere Vorgehen zu besprechen. (atw 07/18)
Entrade AG (Update: Hauptversammlung Oktober 2017)
Am 30.10.2017 hielt die Entrade AG ihre Hauptversammlung in Düsseldorf ab. Wer als Anleger und Anteilseigner an dieser Stelle auf eine positive Überraschung hofft, den müssen wir – mal wieder – enttäuschen.
Die Entrade bleibt ihrer Linie treu und ist nach aussen nur ein schillernder Paradiesvogel, der es im Inneren bestenfalls zum Papiertiger schafft. Julien Uhlig, als CEO immer noch an der Spitze seines „Energierevoluzzers“, scheint der Einzige zu sein, der sich in der phrasenhaften Rolle des Retters und Weltverbesserers gefällt, als er die katastrophalen Unternehmensergebnisse für das abgelaufene Geschäftsjahr bekannt gibt. Keinerlei Umsatz in den Kernländern Deutschland, Österreich und der Schweiz; psychedelische Träume für den japanischen Markt, den Entrade angeblich als Marktführer beherrsche, und das alles mit einer 450 Euro Aushilfsmitarbeiterin, die dort den gesamten Unternehmensbetrieb aufrecht erhält. Kurzum: Es gibt, so wie viele es erwartet und wir wiederholt gewarnt hatten, keinerlei Dividenden- oder Rückzahlungen für die Aktionäre. Damit bestätigt sich unsere Einschätzung, dass es sich bei der Entrade AG immer noch um ein eher substanzloses Konstrukt handelt, das in erster Linie dazu dient, gutgläubige Investoren zu hochriskanten Beteiligungen zu verführen. Da ändern auch die pathetischen und aberwitzigen Beteuerungen Uhlig´s, dass sich in absehbarer Zeit institutionelle Geldgeber an dem Hühnerreste-Kraftwerksbauer beteiligen könnten, wenig. Ach ja: Der seit mehr als 5 Jahren geplante Börsengang steht natürlich immer noch auf Uhlig´s Agenda. Folgt man seiner holprigen Argumentationskette wird dies spätestens im Jahre 2022 stattfinden – und dann vielleicht an einem höchst innovativen Börsenplatz im Tschad, Senegal oder Timbuktu. Wahrscheinlich gibt es diesen Börsenplatz und -gang aber weiterhin nur in Uhlig´s Fantasie; das scheint im Augenblick die sicherere Realität. Wir warnen deshalb ausdrücklich vor jedweden Investitionen die in Zusammenhang mit der Entrade AG oder deren verbundenen Firmen stehen! (Stand: 11/2017)
Dr. Peters Group Flugzeugfonds
Medienberichten zu Folge könnte der erste Airbus A380 Flugzeugfonds in Schieflage geraten. Derzeit soll das Flugzeug ungenutzt auf dem Flughafen von Tarbs-Lourdes in den französischen Pyrenäen herum stehen.
Insgesamt fast 100 Millionen Dollar sollen Anleger in den Fonds investiert haben. Banken sollen weitere 120 Millionen an Krediten zur Verfügung gestellt haben, um den Kaufpreis für den A380 in Höhe von etwa 220 Millionen Dollar für das Großraumflugzeug aufzubringen. Nun wurde das Flugzeug stillgelegt und eingemottet, da der Leasingvertrag mit Singapore Airlines ausgelaufen ist und nicht verlängert wurde. Und das gerade einmal 10 Jahre nach seiner Inbetriebnahme. Rund 2700 deutschen Anleger sollen sich an dem betroffenen Fonds Nr. 129 der Fondsgesellschaft Dr. Peters Group beteiligt haben. Die Zukunft der vierstrahligen Maschine ist nun ungewiss. Wird es als Ersatzteillager ausgeschlachtet oder findet sich ein neuer Abnehmer? Was war passiert? Singapore Airlines hatte den Leasingvertrag einem Zeitungsbericht zu Folge nach 10 Jahren nicht verlängert. Der Fonds aber soll 15 Jahre und die Finanzierung 14 Jahre laufen. Derzeit betrifft das offenbar nur den Fonds Nr. 129. Allerdings soll die asiatische Fluggesellschaft die Verlängerungsoption für drei weitere Flugzeuge ebenfalls nicht gezogen haben. Betroffen hiervon seien die Fonds Nr. 130 und Nr. 131. Rechnet man alle drei Fonds zusammen, sollen sich hieran etwa 12.000 Anleger mit einer Investitionssumme von insgesamt rund 390 Millionen Dollar beteiligt haben. Einige von ihnen gleich mehrfach. Es soll zwar Gespräche mit Interessenten über die Weiternutzung der Maschine geben. Bislang konnte aber offenbar kein Abnehmer gefunden werden. Was aber, wenn das nicht oder nicht rechtzeitig gelänge? Denn der Einsatz eines A380 lohnt sich nur auf Langstrecken mit hohem Passagieraufkommen. Und wie in jüngster Zeit immer wieder berichtet wurde, entpuppte sich der A380 nicht gerade als Verkaufsschlager. Möglich wäre zum einen ein Verkauf des Flugzeugs. Dann müsste der Fonds letztlich abgewickelt werden. Auch ein Umbau in ein Frachtflugzeug wäre denkbar, das wäre dann wohl der erste seiner Art. Auch die Ausschlachtung als Ersatzteillage käme in Frage. Wie schwierig die Lage des Fonds derzeit sein könnte, zeigt der Umstand, dass einem Zeitungsbericht zufolge die Ausschüttung für April 2018 ausfallen dürfte und zwar für alle drei Fonds. Hier wird wieder einmal deutlich, welche Risiken in solchen Beteiligungen stecken. Solche geschlossene Fonds sind anders als z.B. Aktien nicht an einer Börse, also öffentlichen Zweitmarkt, handelbar. Zum anderen handelt es sich um unternehmerische Beteiligungen, denen das Risiko eines Totalverlustes innewohnt. Zum Problem werden kann auch, wenn – wie hier – der Leasingvertrag zeitlich kürzer angelegt ist, als der Finanzierungsvertrag zur Anschaffung des Flugzeugs. Denn dann ergibt sich ein im Hinblick auf die Finanzierungskosten ungünstiges Zeitdelta, das aufgefangen werden muss. RAL
E.P.T. Eurasia Property Trading N.V.
Als wäre der (höchstwahrscheinliche) Totalverlust der eingesetzten Anlagegelder nicht schon ärgerlich genug, scheint auch die Abwicklung des Konkurses der „E.P.T. Eurasia Property Trading N.V.“ durch die Insolvenzverwalter „Boels Zanders Advocaten“ in Venlo nur sehr schleppend voran zu gehen. Für Anleger, die in den Jahren 2010 bis 2014 zweistellige Millionenbeträge in den vorgeblichen Immobilienentwickler steckten, bleibt die aktuelle Situation damit natürlich alles andere als erfreulich.
Selbst falls sich die „E.P.T.“ schlussendlich als typischer Totalverlust herausstellen sollte, wollen die Betroffenen zu Recht eine klare und abschliessende Aussage zu ihrem Investment erhalten. Warum also verzögert sich die Abwicklung der „E.P.T.“ immer wieder? Am 23.10. 2014 meldet das Unternehmen beim zuständigen Registergericht in Roermond, Limburg offiziell das Konkursverfahren mangels Masse an. Das Gericht beauftragt die Sozietät „Boels Zanders Advocten“ mit der Konkursverwaltung und der Liquidierung der gehaltlosen „Eurasia Property Trading N.V.“, deren Beteiligungen in Deutschland durch die in Düsseldorf ansässige „GMTV Personalmarketing“ vertrieben wurden. Ausgestattet waren die Beteiligungen als „partiarische Darlehen“ mit einer festverzinslichen Rendite von 7% p.a. Angeboten wurden diese Anlagen durch aggressives und illegales „Cold Calling“, bei dem das mögliche Opfer ohne dessen vorherige Zustimmung angerufen und zum Kauf solcher Papiere genötigt wird. Bereits kurz nach Bekanntwerden dieses Anlagevehikels warnten viele Verbraucher- und Anlegerschützer vor dem Erwerb, unter anderem auch wegen einiger Auffälligkeiten bei den personellen Besetzungen der Schlüsselpositionen bei „E.P.T.“ und „GMTV“. Ein Grossteil der eingeworbenen Gelder wurde dann einem Partnerunternehmen, der „Oriza Real Estate Development Company LLC“ in Jordanien als Darlehen zum Kauf von Baugrundstücken in diesem Land zur Verfügung gestellt. Laut aktuellem Bericht der Insolvenzverwaltung liegt eben hier das Problem. Zuverlässige Informationen über das jordanische Unternehmen sind nur sehr schwer zu bekommen. Erst vor wenigen Wochen habe die jordanische Botschaft in Amsterdam bestätigt, dass „Oriza“ am 01.11.2015 einen Insolvenzantrag beim zuständigen Gericht in Amman gestellt habe, der mit Wirkung vom 24.01.2017 durch das Gericht bestätigt wurde. Ob und in welchem Umfang werthaltige Grundstücke im Besitz von „Oriza“ waren und ob diese verwertet wurden ist bis heute unbekannt. Hier sei man aber weiter in Kontak mit den jordanischen Behörden und dem Konkursverwalter der „Oriza“. Näheres dazu könnte „Boels Zanders Advocaten“ vielleicht schon Mitte des Jahres im neuen Sachstandsbericht erklären, so der federführende Anwalt J.P. Bakkers. Grosse Hoffnung auf überraschend gute Nachrichten machte er allerdings nicht. Eher sei davon auszugehen, dass entweder keine Ansprüche nach jordanischem Recht geltend gemacht werden könnten oder die Grundstücke aufgrund des starken Preisverfalls der letzten Jahren nicht zu Geld gemachten werden konnten. Wir werden unsere Mitglieder natürlich zeitnah über jegliche Neuigkeiten im Fall der „E.P.T. Eurasia Property Trading N.V.“ auf dem Laufenden halten. Weitere Informationen finden Sie auch hier in unserem Forum. (Stand Januar 2018)
UPDATE August 2018
Eigentlich wussten wir es schon lange: Das Theater um die insolvente E.P.T. musste ein unrühmliches Ende nehmen. Bereits Anfang des Jahres hatte der zuständige Insolvenzverwalter, die „Boels Zanders Advocaten“ mit Sitz im niederländischen Venlo angedeutet, dass das Verfahren um die „Eurasia Property Trading N.V.“ für die Anleger mit einem wahrscheinlichen Totalverlust enden wird. Das bestätigt nun auch das zuständige Insolvenzgericht in Limburg/Roermond. Nach dessen Angaben haben sich die Hoffnungen auf eine etwaige Konkursmasse, aus der man Anlegeransprüche hätte befriedigen können, zerschlagen. Damit steht nun recht sicher fest, dass Investoren keinerlei Ansprüche geltend machen können oder das bereits angemeldete Ansprüche in irgendeiner Form bedient werden. Die einzige, wenn auch geringe, Chance bleibt in der Tatsache begründet, dass Strafverfolgungsbehörden aus Deutschland oder den Niederlanden in der nächsten Zeit im Rahmen von Sicherungshilfsverfahren noch irgendwelche Vermögenswerte der Betrüger sicherstellen können. Wir werden unsere Mitglieder natürlich auf dem Laufenden halten.
Entrade AG
Die ENTRADE Energiesysteme AG betreibt direkt oder indirekt Analgen im Bereich der Biomasse-Verstromung. ENTRADE ist sowohl national als auch international tätig. Nach eigenen Angaben beträgt das Gesamtinvestitionsvolumen im Anlagenbau 18,5 Mio. Euro.
Es gibt im öffentlichen Informationsraum ausgesprochen viele Informationen zu der „ENTRADE Energiesysteme AG“. Leider sind diese Informationen so unterschiedlich und suspekt wie sie vielfältig sind.
Die schillerndste Gestalt hinter dem Unternehmen ist wohl Emmanuel Graf Beissel von Gymnich, der neben dem Aufsichtsratsposten bei ENTRADE in diversen anderen, nicht börsennotierten Aktiengesellschaften eine führende Rolle spielt. Bekannt wurde er als er mit dem Börsengang seiner „Entrade Capital PLC“ kläglich scheiterte und erhebliches Aktienkapital vernichtete. Davor hatte er so revolutionäre und erfolgversprechende Ideen wie das Herstellen und den Verkauf von Sprudelwasser und Kunststoffflaschen.
Auffallend sind bei der ENTRADE die zahlreichen Verstrickungen, Beteiligungen und Übernahmen anderer kleinerer Firmen, deren Nutzen sich nicht wirklich erschliesst, aber von der Firmenleitung als wichtig, richtungsweisend und teils ungeheuer bedeutend kommuniziert wird. Auch ist man bei ENTRADE nicht wirklich daran interessiert Licht in das Dunkel dieser Transaktionen zu bringen.
In der Bilanz des Jahres 2013 werden dagegen 4 Beteiligungen (3 zu jeweils 100% und 1 zu 90%) an komplett defizitären Unternehmen ausgewiesen. Wie diese Konstrukte für ENTRADE auch nur ansatzweise hilfreich sein könnten, erkennen wir nicht wirklich.
Auch bei den Details zu seinen Produkten gibt sich das Unternehmen eher zugeknöpft. Es gebe einen Generator, E3 genannt, der der Blockbuster bei ENTRADE sein soll und idealerweise für strukturschwache Länder in Afrika gedacht sei. Da passt die Nachricht über einen milliardenschweren Auftrag aus Nigeria gut ins Bild, der aber auch nicht weiter verifiziert wird.
Seit Jahren verspricht ENTRADE einen „Börsengang“. Dieser war wohl erst in Frankfurt, dann in Stuttgart, dann an der skandinavischen Gemeinschaftsplattform NASDAQ OMX geplant fand aber niemals statt. Der nächste Anlauf, so das Unternehmen, sei nun für den Sommer 2015 an der US-amerikanischen NASDAQ geplant.
Anleger berichten, dass sie weiterhin von dubiosen Telefonverkäufern kontaktiert werden und ihnen Aktien der ENTRADE für fast 20 Euro angeboten werden. Dieser Preis entbehrt jeder kalkulatorischen Grundlage und darf getrost als Fantasiepreis (übrigens wie alle anderen Preise schon davor) angesehen werden. Angeblich bietet das Unternehmen allen Aktionären aufgrund der Verzögerung beim Börsenlisting einen Rückkauf der Anteilsscheine an. Betroffene sollten diese Möglichkeit ernsthaft prüfen, um ihr eingesetztes Kapital vor einem möglichen Totalverlust zu schützen. (Stand Anfang 2015)
• (Update Oktober 2015) Es gibt aktuell zur Entrade AG nur wenig Neues zu berichten. Neben der allgegenwärtigen Mär des Börsenganges hat Entrade seinen sagenhaften Generator E3 nun angeblich mit einer Energierückgewinnung ausgestattet. So soll überschüssige Energie in Kälte umgewandelt werden; als revolutionär neuer Brennstoff sollen Schalen von Haselnüssen und Sonnenblumenkernen verwendet werden. Wie hoch der Bedarf an diesen Schalen ist, sollte sich jeder Interessierte selber ausrechnen und bewerten. Der angekündigte Börsengang in Stockholm ist – erwartungsgemäss – immer noch nicht realisiert. Angeblich will die Firma nun versuchen, über den „Nasdaq Private Market“ in New York, rund 28 Mio. USD bei privaten Investoren einzusammeln. Warum es nun unbedingt New York sein muss bleibt völlig unklar, ebenso der Emissionspreis. Verlässliche Umsatzzahlen gibt es nicht. Lediglich hochtrabende Prognosen: So soll der Umsatz wie man vorgibt von derzeit 5 auf über 100 Mio. Euro in den nächsten 2 Jahren gesteigert werden. Summa summarum bleibt es bei der Entrade AG bei gefährlich heisser Luft; eine wirklich erfolgreiche und im 100 Mio. Euro Umsatzbereich angesiedelte Geschäftstätigkeit lässt sich nicht erkennen und auch nicht erwarten (zur Information: Der Jahresüberschuss in 2014 belief sich auf knapp über 5.000 Euro!!!) Der Rat an Investoren kann daher nur lauten: Finger weg und auf bessere Angebote warten!
• (Update März 2016) Auf gute Neuigkeiten dürfen Anleger getrost weiter warten. Schon die „News“ über den Handelsstart am „NASDAQ Private Market“ wird – genauer betrachtet – zur Hiobsbotschaft. Aus dem mit lautem Getöse gefeierten Handelsstart im September ist nun ein sog. „Probebetrieb“ geworden, der angeblich „erfolgreich“ verlief und in nicht näher bezeichneter Weise fortgeführt werden soll. Die Bitte an die Anteilseigner ihre Aktien zu „grossen“ Orders zu bündeln, um diese besser verkaufen zu können spricht ebenfalls Bände. Auf Anleger-Deutsch bedeutet das nichts anderes als ein nicht vorhandenes Interesse möglicher institutioneller Geldgeber. Damit kann das NASDAQ Abenteuer der Entrade als gescheitert betrachtet werden.
• Nach eigenen Angaben engagiert sich das Unternehmen zur Zeit auf unzähligen kleinen und offensichtlich wenig profitablen „Baustellen“. Damit setzen die Verantwortlichen der Entrade AG ihr altbekanntes Verhalten fort und setzen auf unbedeutende Projekte ohne jeden Marketingnutzen. Ein Bündeln der Kräfte und die Konzentration auf ein oder zwei vielversprechende Wachstumsmärkte ist damit nicht mehr möglich.
• Aktuelle „Marketingbemühungen“, wie sie durch Pressemitteilungen oder direkte Ansprachen an interessierte Investoren zur Zeit stattfinden, dienen augenscheinlich nur dem Einwerben leichtgläubiger Kunden und deren Kapital. Inwieweit hier gegen gesetzliche Regelungen verstossen wird müsste ggf. gesondert strafrechtlich betrachtet werden.
• Entsprechend desaströs dürften die kommenden – sofern sie veröffentlicht werden – Unternehmenskennzahlen sein. Wir gehen hier von weiter ausgeprägten defizitären Tendenzen aus. Renditen in Form von Dividendenzahlungen oder tatsächlichen Kurssteigerungen halten wir in den nächsten Jahren für ausgeschlossen.
• In diesem Licht erscheint die geplante Kapitalerhöhung und das damit verbundene Bezugsangebot für Anteilsscheine in der aktuellen Höhe als reine Frechheit. Jeder Anleger, der sich für weitere Aktien dieses Unternehmens entscheidet, sollte diese bereits zum Kauf als Totalverlust abschreiben.
Eco Energy Asia
Ein fulminanter Start war es Ende des Jahres 2016, als die in Hongkong registrierte „Eco Energy Asia“ (OTC: EYTH) den lange ersehnten und von vielen Aktionären so erhofften Börsenstart vermeldete. Da konnte es die meisten Anteilseigner auch nicht schrecken, dass der Handelsstart an der am wenigsten regulierten „Börse“, dem „Over-the-Counter“ (OTC) Segment des elektronischen Handelssystems NASDAQ stattfand. Vorgesehen für kleine Nebenwerte, unbedeutende Anlagestrukturen und Pennystocks, zeigte sich die Aktie der Eco Energy in den ersten Monaten des elektronischen Handels dort nicht nur in fester Verfassung, sondern konnte bis Anfang 2017 deutlich zulegen und sogar Höchststände von knapp 8,00 USD erzielen.
Und das alles ohne Unterstützung nennenswerter Unternehmensnachrichten oder anderer kursbewegender Neuigkeiten. Doch wer sich bis hierhin im Besitz einer ordentlichen Kursrakete wähnte, wurde ab April 2017 äusserst unschön auf den Boden der Tatsachen zurück geholt. Nach einem mehr als 100%igen Kursanstieg in 2016 ging es nunmehr nur noch in eine Richtung: nämlich mit ordentlicher Geschwindigkeit gegen Null. Anfang des Jahres notiert EYTH mit 0,10 USD nahezu wertlos und nur knapp über dem kurstechnischen Gefrierpunkt. Geschehen konnte dies, weil es sich bei der Eco Energy im Grossen und Ganzen um ein eher substanzloses „Kapitalbeschaffungsmodell“ handelt, dass durch aggressiven Telefon- und Onlineverkauf den begünstigten Firmeneignern einen ordentlichen Geldsegen beschaffen sollte. Der aktuelle Versuch, die Aktionäre durch das Zusammenfassen der Anteilsscheine und die Möglichkeit einer institutionellen Beteiligung durch einen Grossinvestor zu beruhigen oder im Zweifelsfalle sogar noch zu einem Nachkauf der Aktien zu bewegen, dürfte bestenfalls beruhigende Kosmetik sein. Der einzige Trost, selbst für hartgesottene Investoren, ist, dass bei einem aktuellen Kurs von 0,10 USD das Verlustrisiko von 10 Cent überschaubar und ein Halten der Papiere sinnvoll erscheint. Haben Sie Fragen zu der Entwicklung bei Eco Asia oder fühlen Sie sich getäuscht oder betrogen, sollten Sie umgehend Hilfe durch die Fachberatung der DGD e.V. suchen. Dafür stehen Ihnen unsere Berater jederzeit zur Verfügung.
John Alan (insolvent)/More Global PLC
Die Spatzen pfiffen es von den Dächern – die DGD e.V. hatte vermehrt darauf aufmerksam gemacht: Das Trauerspiel um die insolvente JohnAlan GmbH geht nun endlich in den letzten Akt. Biner Bähr, vor Jahren schon Insolvenzverwalter bei der TelDaFax, informierte mit Schreiben vom 15.09.2017 alle Gläubiger darüber, dass das Amtsgericht Düsseldorf das Insolvenzverfahren über die substanzlose JohnAlan GmbH eröffnet hat.
Besorgniserregend an Bähr´s Schreiben ist der Hinweis, dass Insolvenzgläubiger – falls überhaupt – nur mit einer ausgesprochen geringen Quote zu ihren Forderungen rechnen können. Da es sich bei fast allen Investitionen in der Vergangenheit um sogenannte „Partiarische Darlehen“ bzw. Nachrangdarlehen handelte, also Darlehen die bei einer Rückzahlung im Insolvenzfalle nachrangig oder benachteiligt behandelt werden, dürfte hier auch die letzte Hoffnung für die Gläubiger schwinden. Realistisch sollten Betroffene davon ausgehen, dass ihre Einlagen komplett verloren sind und die Investition in einem Totalverlust enden wird. War diese Entwicklung abzusehen? Aus unserer Sicht ja! Wir hatten bereits Anfang 2016 auf die angespannte Situation bei JohnAlan aufmerksam gemacht und auf die vermehrten Anzeichen, die dafür sprachen, dass das Unternehmen in Schieflage geraten war, hingewiesen. Besonders kritisch war daher auch der Versuch zu werten, durch aggressiven Telefonverkauf weitere Gelder für andere dubiose Vorhaben einzuwerben. Seit längerem taucht in diesem Zusammenhang der Name „More Global PLC“ auf, eine Firma mit Sitz im britischen Oxford. Anfangs wurde More Global als „Projekt“ der JohnAlan gehandelt, plötzlich war Sie die „Muttergesellschaft“ der schwer angeschlagenen Schuldnerin und sollte sowohl für die Anleger als auch für das Düsseldorfer Unternehmen der Retter in der Not sein. Das Prinzip war denkbar einfach und knüpfte an eine aktuell immer noch beliebte Masche an: Für wertlose Anteilsscheine der JohnAlan GmbH sollte es grosszügig und fast karitativ die dreifache Anzahl More Global Aktien geben. Allerdings wurde die Offerte bereits nach kurzer Zeit wieder verworfen. Mit der Begründung, dass einem solchen Transfer wohl Bedenken der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) entgegen stehen könnten, forderte man die Betroffenen auf, Anteile der More Global direkt oder über obskure Vermittler und Vermittlungsangebote zu kaufen. Dabei handelte es sich natürlich um höchst attraktive Angebote zu nur kurzfristig verfügbaren Tiefstkursen – so zumindest die Verkäufer und Vermittler gegenüber den Anlegern.
Wer die parallele Entwicklung bei JohnAlan und More Global aufmerksam verfolgte musste feststellen, dass Führungskräfte, die vorher auf breiter Front versagten, nun als hoch qualifizierte Mitarbeiter gelobt wurden und die Führung der vermeintlich vielversprechenden jungen Firma übernahmen. Übrigens alle keine Unbekannten wenn es um Produkte des Grauen Kapitalmarktes geht. Grund zur Vorsicht gaben aber auch noch eine Reihe anderer Gründe. So bastelt die More Global seit fast 2 Jahren an einem, nach ihren Angaben, testierten und aufschlussreichen Jahresbericht für 2015. Trotz wiederholter Ankündigung gibt es bis heute keine annähernd verlässlichen Kennzahlen zum Unternehmen. Alle Versprechen, die während der Verkaufsgespräche gemacht wurden, bleiben damit nicht mehr als heisse Luft und Wunschdenken. Alleine das sollte Investoren von einer noch so geringen Investition abhalten. Darüber hinaus verweisen Verkäufer und Vermittler auf eine Börsennotierung der jungen Firma an der Swiss Exchange Group (SXI), der Schweizer Wertpapierbörse. Dort ist der Wert weder bekannt noch gelistet; dafür stellt ein ähnlich fragwürdiges Unternehmen, die Swiss Market Maker & Securities AG, sogenannte OTC – also nicht regulierte – Kurse. Diese, so Swiss Market Maker, werden durch „anerkannte Marktdatensysteme“ gestellt und publiziert. Wie die Kurse zustande kommen ist völlig unklar. Es kann davon ausgegangen werden, dass es keine reellen Angebots- und Nachfragestellungen gibt und die Kurse damit willkürlichen Einflüssen unterliegen und im Zweifelsfall auch in bestimmte, gewünschte Richtungen bewegt werden können. Interessant ist, dass Swiss Market Maker AG auf diese Weise auch den eigenen Kurs stellt und bewertet. Das solche Kurse nicht geeignet sind, um ein Unternehmen verlässlich zu bewerten, dürfte jedem klar sein. Das trotzdem Gelder, teils in nicht unerheblicher Höhe, in diese Gesellschaft flossen ist kaum nachvollziehbar. Mitglieder, die solche oder ähnliche Offerten erhalten, sollten sich dringend mit Fachberatern in unserem Hause in Verbindung setzen. Wir warnen an dieser Stelle vor einem beträchtlichen Spekulationsrisiko, das bis zum Totalverlust führen kann.
VCC International Corp.
Die VCC International Corp. bezeichnet sich in Ihren Publikationen als „international tätige Venture Capital Gesellschaft mit Firmensitz in Florida“ und einer „Zweigniederlassung“ in Düsseldorf. Firmenzweck laut eigener Angabe ist die Beteiligung an „jungen Technologieunternehmen“ aus den Bereichen Bionik, Nanotechnologie und erneuerbare Energien.
Der Hauptsitz des Unternehmens soll sich in Miami, Florida befinden, die Aktienstruktur liegt laut offiziellem Unternehmensregister bei 16.520.000 Aktien mit einem Par Value von 1,25 Euro.
Tatsächlich ist die VCC in Miami registriert, offensichtlich aber substanzlos. Es ist mit Sicherheit davon auszugehen, dass die mehr als 20 Mio. Euro, die zur Kapitalerhöhung vorgeschrieben und nötig waren, niemals eingezahlt wurden. Der tatsächliche Firmensitz in Miami ist ein kleines Gewerbeobjekt mit einem Dienstleister, der lediglich einen Briefkasten für die VCC vorhält und dort deren Belange verwaltet.
Da passt eine dubiose Beteiligungsofferte, mit der Vereinsmitglieder kürzlich angesprochen wurden, gut ins Bild. Möglichst viel Geld solle man in ein Unternehmen mit dem Namen „HTELCO (Hellenic Telecommunications)“ stecken, um mit märchenhaften Renditen in den nächsten Jahren belohnt zu werden. Angesprochen werden Anleger aggressiv durch verbotene Kaltaquise, sogenanntes „Cold Calling“, von Mitarbeitern des in Düsseldorf ansässigen Callcenters der VCC. Hier scheint sich übrigens auch die Firmenzentrale der vermeintlichen Venture Capital Gesellschaft zu befinden.
Augenscheinlich bewusst hat man den Firmennamen HTELCO, an der die VCC mit 80% beteiligt ist, für dieses Investmentvehikel gewählt, um, bei flüchtiger Recherche, den Eindruck zu erwecken, dass es sich bei der HTELCO (Hellinc Telecommunications) gar um den grossen Telekom-Anbieter OTE (Hellenic Telecommunications Organization S.A.) handeln könnte. Dies ist natürlich nicht der Fall: Die HTELCO ist ein äusserst kleiner, regionaler Anbieter, der seine 2 (zwei!!) Produkte aktuell nur und ausschliesslich im Grossraum Thessaloniki in Griechenland anbietet. Verlässliche Angaben zu Umsatz, Gewinn, Kosten und anderer betriebswirtschaftlicher Kennzahlen gibt es genauso wenig wie Informationen zu Unternehmensstruktur oder geplantem Angebotsportfolio.
Wir raten an dieser Stelle dringend von Investitionen in Unternehmen wie die VCC oder HTELCO ab. Aber auch bereits getätigte Beteiligungen, die unbefriedigend verlaufen, müssen nicht zwingend verloren sein. Sprechen Sie mit unseren Fachberatern und lassen Sie sich mögliche Auswege und Lösungen aufzeigen. Dafür stehen wir Ihnen während der bekannten Sprechzeiten zur Verfügung. (Stand 01/2018)
Die Krux mit dem Nachrang
Viele Anleger stossen im Laufe ihres Investorenlebens auf die verschiedensten Begriffe und Bezeichnungen, die im Zusammenhang mit ihrer aktuellen Anlage stehen. Ein Begriff, der dabei immer wieder auftaucht ist der Begriff der Nachrangabrede.
Was auf den ersten Blick nur wie ein böhmisches Dorf klingt, kann sich bei genauerer Betrachtung zu einem Fallstrick entwickeln, der in kürzester Zeit zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen kann.
Viele Unternehmen wählen bei der Form ihrer Fremdfinanzierung Instrumente, die aufgrund ihrer Struktur ohne Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einer breiten Masse von Investoren und Kleinanlegern angeboten werden dürfen, bekannt als Graumarkt-Produkte. Dazu zählen unter anderem partiarische Darlehen, stille Beteiligungen und Genussrechte, die mit einer Nachrangabrede versehen sind. Bei der Nachrangabrede handelt es sich um die simple Vereinbarung zwischen Darlehensnehmer und –geber, dass bei einer Insolvenz oder anderen Problemen des Unternehmens Darlehen mit einem höheren Rang bevorzugt bedient werden und die Forderungen der Nachranggläubiger hinten angestellt werden. Dies kann soweit führen, dass Forderungen im Nachrang nicht einmal mehr teilweise bedient werden, sondern komplett ausfallen. Allerdings könnte ein Gläubiger, der nicht gleichzeitig auch Gesellschafter des Unternehmens ist, vor Eintreten des Insolvenzfalles seine Forderungen in vollem Umfang geltend machen und die Rückzahlung verlangen. Diese Form der Finanzierung würde dann aber einem Bankgeschäft gleichkommen und wäre nach §32 Abs. 1 Kreditwesengesetz (KWG) erlaubnispflichtig und für das Unternehmen mit erheblichem Aufwand und Risiko verbunden. Das gilt es aus Unternehmenssicht natürlich zu verhindern und – ein schlauer Kopf wer jetzt Böses ahnt – tatsächlich sieht das Kreditwesengesetz hier eine entsprechende Möglichkeit vor. Um die Anlage weiter auf dem Grauen Kapitalmarkt halten und anbieten zu können, muss der Darlehensnehmer, in der Regel das Unternehmen oder die Beteiligungsgesellschaft, die einfache Nachrangklausel lediglich um eine sogenannte „insolvenzverhindernde Qualifikation“ ergänzen. Damit wird aus dem einfachen Nachrang ein qualifizierter Nachrang. In der Praxis bzw. für den Darlehensgeber (der Kleinanleger) bedeutet eine solche Vereinbarung nun, dass eine Rückzahlung des Darlehens auch dann ausgeschlossen ist, wenn diese einen Insolvenzgrund herbeiführen würde. Mit anderen Worten: Gerät die Firma oder Anlage in Schieflage, ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit für das eingesetzte Kapital mit einem Totalverlust zu rechnen. Häufig bewerten Anleger bei ihrer Investmententscheidung ein solches Darlehenskonstrukt nur deshalb positiv, da es von der Erlaubnispflicht durch die BaFin ausgenommen ist und damit – zu Unrecht – eine gewisse Sicherheit suggeriert. Haben Sie ähnliche Angebote für Ihre kommenden Anlageentscheidungen vorliegen? Fühlen Sie sich durch komplizierte Formulierungen oder Vertragsgestaltungen überfordert? Dann sollten Sie unbedingt mit den Fachberatern des DGD e.V. sprechen. Diese stehen Ihnen in persönlichen Gesprächen gerne mit Rat und Tat zur Seite und können so oft schon im Vorfeld einen absehbaren Kapitalschaden in Zusammenarbeit mit Ihnen verhindern.
Mainkas Mahnung - Bloß nicht zahlen!
Pünktlich zum Weihnachtsfest erreichen uns vermehrt besorgte Anfragen zu einer Mahnwelle der Firma „Mainkas Solution Group“. In den Schreiben, die als Absender die Firmierung „Mainkas Group“ mit Sitz im Mühlenhagen 268 in 20539 Hamburg tragen, werden unbescholtene Bürger aus der gesamten Republik zu Vergleichszahlungen aufgefordert, um die gerichtliche Zwangsvollstreckung zu vermeiden. Mainkas behauptet in den Schreiben, die Betroffenen hätten an verschiedenen Gewinnspielen teilgenommen oder Zeitungsabos seien in deren Namen abgeschlossenen worden, was aber nicht weiter belastbar bewiesen wird. Darüber hinaus wird behauptet, der strittige Betrag beliefe sich auf – inkl. Mahn- und Inkassokosten – stolze 760,00 Euro. Und, da die Mainkas durchaus auch über karitative Wesenszüge verfüge, können man den Betrag, sofern innerhalb von 3 Tagen gezahlt würde, auf die doch geringe Summe von 305,00 Euro absenken. Natürlich wurden von den Empfängern dieses Forderungspamphletes weder Gewinnspiele noch Zeitungen abonniert; es handelt sich bei der Aufforderung schlicht um Betrug im Rahmen organisierter Kriminalität. Das machen auch die weiteren Angaben im Briefkopf der Mainkas deutlich: Unter der angegebenen Handelsregisternummer HRB 7543 ist die Firma natürlich nicht eingetragen, der Ansprechpartner ist über eine britische Rufnummer wahrscheinlich in Grossbritannien zu erreichen und der Forderungsbetrag soll mit beiliegendem Überweisungsträger direkt an eine rumänische Bank in Bukarest gezahlt werden. Sollten auch Sie von diesem Betrugsversuch betroffen sein, können Sie das Schreiben bedenkenlos ignorieren, rechtliche Konsequenzen können Ihnen aus dem Mainkas Geschreibsel nicht erwachsen. Und falls Sie den Brief doch noch einem guten Zweck zuführen wollen, dann zünden Sie damit Ihren Kamin an einem kalten Winterabend an. Dezember 2018 -atw-